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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Straßenwidmung für Oberwetz und Niederwetz

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberwetz liegende Straße Am Berg - Flurstück 1/64/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberwetz liegende Straße Am Heidenstock - Flurstücke 2/71/1, 2/70/0, 2/79/0 und 2/80/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberwetz liegende Straße In der Fröschbach - Flurstück 1/249/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberwetz liegende Karlstraße - Flurstück 2/104/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberwetz liegende Straße Kirchberg - Flurstücke 1/39/0 und 1/52/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberwetz liegende Straße Oberwetzer Ring - Flurstücke 1/30/0, 1/102/0 und 2/2/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberwetz liegende Straße Pastor-Johannes-Koch-Gässchen - Flurstücke 1/168/0 und 1/205/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberwetz liegende Straße Zum Köhlerberg - Flurstücke 1/187/1 und 1/189/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberwetz liegende Straße Zum Stoppelberg - Flurstück 1/70/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederwetz liegende Straße Am Wetzbach - Flurstück 11/131/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederwetz liegende Straße Elerigsgasse - Flurstück 11/126/2 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederwetz liegende Straße Grüner Weg - Flurstück 11/136/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederwetz liegende Inselstraße - Flurstück 12/97/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederwetz liegende Oberlandstraße - Flurstücke 11/130/1, 12/91/1, 12/94/1, 12/95/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederwetz liegende Straße Schießberg - Flurstücke 12/93/2 und 12/101/3 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederwetz liegende Talstraße - Flurstücke 11/125/4 und 21/61/3 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederwetz liegende Waldstraße - Flurstücke 9/125/12, 9/126/2 und 11/128/4 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2020 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.