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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Abweichungssatzung Oberquembach

Abweichungssatzung

Zur Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen

Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetzt vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund in der Sitzung am 10.06.2021 folgende Abweichungssatzung zur Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 24.03.2003 beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Von § 12 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung vom 24.03.2003 wird für die endgültige Herstellung der Straßen im Ortsteil Oberquembach:

„Pfingstweide“

dermaßen abgewichen, dass auf die Herstellung von beidseitigen Gehwegen verzichtet wird. Anstelle der nach § 12 der Erschließungsbeitragssatzung (Merkmale der endgültigen Herstellung) herzustellenden beidseitigen Gehwege wird im Teilbereich der Flurstücke 15, 121 und 122 auf die Herstellung eines Gehweges verzichtet.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.06.2001 in Kraft.

Schöffengrund, den 25.04.2024

Der Gemeindevorstand
gez. Michael Peller
Bürgermeister