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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Straßenwidmung für Niederquembach und Oberquembach

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Alte Straße - Flurstücke 8/210/0 und 8/81/6 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Straße Am Brunnen - Flurstücke 13/206/3 und 13/206/4 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Straße Auf der Hohl - Flurstücke 8/91/7, 8/90/3, 8/96/5 und 8/95/6 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Straße Grenzweg - Flurstück 8/3/8 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Straße Hofstatt - Flurstück 13/210/2 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Straße In der Pitz - Flurstück 13/219/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Industriestraße - Flurstück 8/82/2 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Straße Neuer Weg - Flurstück 8/100/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Obere Weingartenstraße - Flurstücke 8/84/7, 8/9/17 und 8/85/10 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Straße Unter den Tannen - Flurstücke 13/212/0, 13/211/3, 13/213/0 und 13/127/2 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Untere Weingartenstraße - Flurstück 8/83/5 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Straße Zum Waldgraben - Flurstücke 13/207/1, 13/208/6 und 11/180/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederquembach liegende Straße Zur Bernstadt - Flurstücke 13/216/1, 13/217/1 und 3/20/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Straße Am Hang - Flurstück 13/120/8 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Straße Am Weingarten - Flurstücke 13/119/2, 13/3/10, 13/6/3 und 13/12/5 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Straße Die Pitz - Flurstück 6/112/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Straße Erbsengasse - Flurstücke 6/75/0, 6/74/1, 6/77/0 und 6/78/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Grundstraße - Flurstück 6/80/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Straße Hindertal - Flurstücke 6/149/0 und 5/295/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Straße Markweg - Flurstücke 6/70/1 und 6/71/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Oberdorfstraße - Flurstück 9/54/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Straße Pfarrgarten - Flurstück 5/225/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Straße Pfingstweide - Flurstück 13/122/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Seestraße - Flurstück 6/68/3 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Treppe zwischen Gießener Straße und Usinger Straße - Flurstück 10/71/1 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Usinger Straße - Flurstücke 6/125/2, 6/120/0, 6/155/0, 10/110/0, 10/111/0, 10/112/0, 10/113/0, 10/109/0 und 13/113/0 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die in der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Oberquembach liegende Straße Zum Steumel - Flurstück 9/97/2 auf dem obigen Plan markiert - wird durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.06.2021 nach § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.