| Hinweis: | Aufgrund eines Unstimmigkeit in der Bekanntmachung vom 23.06.2022 bzw. in der sich anschließenden Offenlage vom 04.07.2022 bis 05.08.2022 erfolgt vorliegend eine Wiederholung der Offenlage, die hiermit bekannt gemacht wird. Inhaltlich haben sich in den Planunterlagen keine Änderungen ergeben. |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund hat in ihrer Sitzung am 09.06.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Apotheker“ 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Gegenstand der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Apotheker“ ist die Erhöhung der zulässigen Zahl an Vollgeschossen in Verbindung mit der Anhebung der zulässigen Geschossflächenzahl im Bereich des Flurstücks 145, Flur 22, Gemarkung Niederwetz. Ergänzend wird eine maximal zulässige Gebäudehöhe aufgenommen sowie die bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschrift zur Dachgestaltung unter Ziffer 5.1 und 5.2 des rechtskräftigen Bebauungsplanes ersetzt. Alle sonstigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes „Am Apotheker“ 1. Änderung gelten unverändert fort.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist in der Gemeindeverwaltung Schöffengrund über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der Planentwurf einschließlich zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung liegen in der Zeit von
Montag, dem 22.08.2022 -
einschl. Freitag, dem 23.09.2022
in der Gemeindeverwaltung Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach, Neukirchener Straße 5 während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde Schöffengrund https://www.schoeffengrund.de/ unter der Rubrik „Rathaus & Politik / Bauen / Bebauungspläne“ eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund, Ortsteil Niederwetz
Bebauungsplan „Am Apotheker“ 2. Änderung (Teiländerung)
Hier: Räumlicher Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab