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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Offenlegung des Haushaltsplanes

des Eigenbetriebes Sozial- und Pflegestation Schöffengrund für das Haushaltsjahr 2022

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Festsetzungsvermerk

Aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes, der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten für Pflegeeinrichtungen sowie nach § 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes und der Betriebssatzung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund in ihrer Sitzung vom 25. November 2021 folgenden Beschluss über den Wirtschaftsplan der „Sozial- und Pflegestation Schöffengrund“ für das Wirtschaftsjahr 2022 herbeigeführt:

I. Festsetzung

Der Wirtschaftsplan der Sozial- und Pflegestation Schöffengrund für das Wirtschaftsjahr 2022 wird:

im Erfolgsplan

die Erträge

1.305.750 EUR

die Aufwendungen

1.304.940 EUR

mit einem Überschuss in Höhe von 810 EUR und

im Vermögensplan

die Einnahmen

0 EUR

die Ausgaben

71.600 EUR

festgesetzt.

II. Kredite

Kredite werden nicht veranschlagt.

III. Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

IV. Betriebsmittelkredite

Betriebsmittelkredite der Kasse werden in 2022 in Höhe von 200.000 EUR veranschlagt.

V. Stellenübersicht

Es gilt die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund am 25. November 2021 beschlossene Stellenübersicht.

Schöffengrund, den 26. November 2021

Der Gemeindevorstand
gez. Peller
…………………………………
Peller, Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Nr. IV der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebes

„Sozial- und Pflegestation Schöffengrund“

Gemäß der §§ 1 und 15ff des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl I S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl S. 121) und § 115 Abs.3 und § 97a i. V. m. den §§ 92 V, 92a, 103 und105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), erteile ich der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Sozial- und Pflegestation Schöffengrund aufgrund der am 25. November 2021 bereits gefassten Festsetzungen im Sinne von § 15 EigBGes die

Genehmigung

des Höchstbetrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen im Sinne der Festsetzungen im Wirtschaftsplan 2022 bis zu einem Höchstbetrag von

200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro

Weitere genehmigungsbedürftige Festsetzungen beinhaltet der Wirtschaftsplan 2022 nicht. Die Auflagen ergeben sich aus den Vorgaben des Eigenbetriebsrechts und §105 HGO.

Auflagen:

1.

Ich bitte um elektronische Übersendung des Entastungsbeschlusses zum Jahresabschluss 2019 bis zum 10. Mai 2022. Bitte übersenden Sie mir die Beschlussvorlage und die Protokollauszüge als Nachweis.

2.

Bis zum 10. Mai 2022 bitte ich zudem um Übersendung des Prüfberichts für den Jahresabschluss 2021 und auch hier die Vorlage und die Protokollauszüge zu dem Entlastungsbeschluss. Soweit der Prüfbericht entgegen der Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes nicht vorliegt, bitte ich um eine schriftliche Information über die Hinderungsgründe und den weiteren Zeitplan.

3.

Bis zum 10. Mai 2022 bitte ich um Übersendung des verbindlichen gem. § 21 EigBGes erforderlichen Zwischenberichts für das 1. Quartal 2022.

4.

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung und die Begleitverfügung sind gemäß § 50 Abs. 3 HGO der Gemeindevertretung, dem Gemeindevorstand sowie nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EigBGes der Betriebskommission in geeigneter Form bekannt zu machen; ich bitte bis zum 25. Mai 2022 um Vorlage eines Nachweises, der dies dokumentiert und eines Belegs der Bekanntmachung der Genehmigung incl. der Auflagen.

5.

Bis zum 30. Juni 2022 erbitte ich zudem, den bis zu diesem Zeitpunkt aufzustellenden Jahresabschluss 2021 zu übersenden (incl. Rechenschaftsbericht).

6.

An dem Berichtswesen im Sinne des § 21 EigBGes zum 2. und 3. Quartal möchte ich teilhaben und bitte insofern zum 30. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 um entsprechende Information.

Im Auftrag
(Siegel)
Ulrich Jochem
Verwaltungsoberrat

Der Wirtschaftsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme nach § 97 Abs. 5 HGO vom 18. August 2022 bis 29. August 2022 im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, während den Dienststunden öffentlich aus.

Schöffengrund, den 12. August 2022

Der Gemeindevorstand
gez. Peller
Bürgermeister