Die Gemeindevertretung hat den Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung der Bauleitplanung im Internet und öffentliche Auslegung) beschlossen.
Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit
vom 26.08.2024 bis einschließlich 11.10.2024
(Dauer der Veröffentlichungsfrist)
auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund unter „www.schoeffengrund.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene“ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, Zimmer 9, im oben genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt.
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Besuchszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Folgende Unterlagen werden veröffentlicht: Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Änderung, Begründung, Umweltbericht mit dem Umweltbericht des Bebauungsplanes sowie dessen Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“ einschl. Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit allgemein häufiger Vogelarten und Karte Artenschutz) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Schöffengrund, oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Die Flächennutzungsplan-Änderung wird für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich aufgestellt:
Die Flächen des Geltungsbereiches liegen in der Gemarkung Laufdorf, im Flur 4 und werden wie folgt abgegrenzt:
| Im Nordwesten: | landwirtschaftliche Fläche (Flurstück 77/1) |
| Im Nordosten: | Höhweg |
| Im Südosten: | Nordstraße bzw. bebaute Grundstücke (Nordstraße 22 und 24) |
| Im Südwesten: | Brunkelweg |
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.