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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 35/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Falsche Befüllung der Gelben Tonne auf dem Wertstoffhof

Aus gegebenen Anlass möchte die Gemeindeverwaltung darauf hinweisen, dass die Gelben Tonnen auf dem Wertstoffhof ausschließlich für die Entsorgung von Leichtverpackungen vorgesehen sind.

In die Gelbe Tonne können alle Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterialien oder Metall eingeworfen werden.

Dazu gehören zum Beispiel
  • Plastikbecher sowie Milch- und Getränketüten (Tetra Packs)

  • Flaschen aus Kunststoff, z.B. für Spülmittel, Körperpflegemittel, Waschmittel usw.

  • Verbundverpackungen z.B. Tiefkühlverpackungen (Pappe und Kunststoff)

  • Kunststofftüten und Verpackungsfolien

  • Kunststoffsäcke für Gartenerde, Gartendünger, Torf usw.

  • Schrumpffolien, z.B. Verpackungen von Büchern, Kleingeräten, Baumaterialien usw.

  • Farbeimer, vollständig entleert

  • Styroporformteile (z.B. Verpackungsmaterial von Elektrogeräten)

  • alubeschichtete Verpackungen, z.B. Kaffeetüten

  • Pflanztöpfe etc.

Was darf nicht in die gelbe Tonne?
  • Gegenstände aus PE und anderem Kunststoff wie z.B. Kinderspielzeug, Gießkannen, Planschbecken usw.

  • Sonstige Plastikgegenstände, wie z.B. Rolläden, Toilettensitze oder kleine Plastikcontainer

  • Spraydosen mit Restinhalt

  • Gartenschläuche, Fahrradschläuche etc.

  • PVC, PU-Schäume, Kunststoffbodenbeläge, Teichfolien, Abdeckfolien usw.

  • Sonstige Schaumstoffteile, Styrodur, Styrofoamplatten, grüne Isolierplatten, Styroporplatten aus dem Baubereich

Wir bitten um Beachtung.