Titel Logo
Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Offenlegung des Haushaltsplanes des Eigenbetriebes Sozial- und Pflegestation Schöffengrund für das Haushaltsjahr 2026

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Festsetzungsvermerk

Aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes, der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten für Pflegeeinrichtungen sowie nach § 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes und der Betriebssatzung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund in ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2025 folgenden Beschluss über den Wirtschaftsplan der „Sozial- und Pflegestation Schöffengrund“ für das Wirtschaftsjahr 2026 herbeigeführt:

I. Festsetzung

Der Wirtschaftsplan der Sozial- und Pflegestation Schöffengrund für das Wirtschaftsjahr 2026 wird:

im Erfolgsplan

die Erträge 1.706.300 EUR

die Aufwendungen 1.699.630 EUR

mit einem Überschuss in Höhe von 6.670 EUR und

im Vermögensplan

die Einnahmen 43.340 EUR

die Ausgaben 60.500 EUR

festgesetzt.

II. Kredite

Ein Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird nicht festgesetzt.

III. Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

IV. Betriebsmittelkredite

Betriebsmittelkredite der Kasse werden in 2026 in Höhe von 200.000 EUR veranschlagt.

V. Stellenübersicht

Es gilt die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund am 4. Dezember 2025 beschlossene Stellenübersicht.

Schöffengrund, den 4. Dezember 2025

Der Gemeindevorstand
 gez. Peller
…………………………………
 Peller, Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Nr. IV der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

des Wirtschaftsplanes 2026 des Eigenbetriebes

„Sozial- und Pflegestation Schöffengrund“

gemäß der §§ 1 und 15 ff des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl I S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. September 2024 (GVBl 2024 Nr. 52) und § 115 Abs. 3 und § 97a i. V. m. §§ 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung, erteile ich der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Sozial- und Pflegestation Schöffengrund die

Genehmigung

Der Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen im Sinne der Festsetzungen nach Nr. IV des Wirtschaftsplanes 2026 bis zu einem Betrag von

200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro

Weitere genehmigungsbedürftige Festlegungen wurden nicht getroffen.

Auflagen:

1.

Der Nachweis über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und den nach erfolgter Prüfung getroffenen Entlastungsbeschluss bitte ich bis zum 30. April 2025 vorzulegen.

2.

Gemäß § 50 Abs. 3 HGO sind die Genehmigung und Begleitverfügung dem Gemeinde-vorstand, der Gemeindevertretung und der Betriebskommission (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EigBGes) in geeigneter Form bekannt zu machen; um Übersendung eines entsprechenden Nachweises bitte ich bis zum 10. Februar 2025.

3.

An Ihrem Berichtswesen im Sinne des § 21 EigBGes möchte ich teilhaben und bitte darum, mir die Berichte gem. § 21 EigBGes innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Quartals zu übersenden.

4.

Bis zum 31. Juli 2025 darf ich zudem über die Information betreffend die Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 bitten.

Im Auftrag

(Siegel)

Ulrich Jochem
Verwaltungsoberrat

Der Wirtschaftsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme nach § 97 Abs. 5 HGO vom 27. August 2026 bis 9. September 2026 im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, während den Dienststunden öffentlich aus.

Schöffengrund, den 24. August 2026

Der Gemeindevorstand
gez. Peller
 Bürgermeister