Aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes, der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten für Pflegeeinrichtungen sowie nach § 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes und der Betriebssatzung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund in ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2025 folgenden Beschluss über den Wirtschaftsplan der „Sozial- und Pflegestation Schöffengrund“ für das Wirtschaftsjahr 2026 herbeigeführt:
Der Wirtschaftsplan der Sozial- und Pflegestation Schöffengrund für das Wirtschaftsjahr 2026 wird:
im Erfolgsplan
die Erträge 1.706.300 EUR
die Aufwendungen 1.699.630 EUR
mit einem Überschuss in Höhe von 6.670 EUR und
im Vermögensplan
die Einnahmen 43.340 EUR
die Ausgaben 60.500 EUR
festgesetzt.
Ein Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Betriebsmittelkredite der Kasse werden in 2026 in Höhe von 200.000 EUR veranschlagt.
Es gilt die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund am 4. Dezember 2025 beschlossene Stellenübersicht.
Schöffengrund, den 4. Dezember 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Nr. IV der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
des Wirtschaftsplanes 2026 des Eigenbetriebes
„Sozial- und Pflegestation Schöffengrund“
gemäß der §§ 1 und 15 ff des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl I S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. September 2024 (GVBl 2024 Nr. 52) und § 115 Abs. 3 und § 97a i. V. m. §§ 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung, erteile ich der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Sozial- und Pflegestation Schöffengrund die
Genehmigung
Der Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen im Sinne der Festsetzungen nach Nr. IV des Wirtschaftsplanes 2026 bis zu einem Betrag von
200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro
Weitere genehmigungsbedürftige Festlegungen wurden nicht getroffen.
Auflagen:
| 1. | Der Nachweis über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und den nach erfolgter Prüfung getroffenen Entlastungsbeschluss bitte ich bis zum 30. April 2025 vorzulegen. |
| 2. | Gemäß § 50 Abs. 3 HGO sind die Genehmigung und Begleitverfügung dem Gemeinde-vorstand, der Gemeindevertretung und der Betriebskommission (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EigBGes) in geeigneter Form bekannt zu machen; um Übersendung eines entsprechenden Nachweises bitte ich bis zum 10. Februar 2025. |
| 3. | An Ihrem Berichtswesen im Sinne des § 21 EigBGes möchte ich teilhaben und bitte darum, mir die Berichte gem. § 21 EigBGes innerhalb eines Monats nach Ende des jeweiligen Quartals zu übersenden. |
| 4. | Bis zum 31. Juli 2025 darf ich zudem über die Information betreffend die Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 bitten. |
Im Auftrag
(Siegel)
Der Wirtschaftsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme nach § 97 Abs. 5 HGO vom 27. August 2026 bis 9. September 2026 im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, während den Dienststunden öffentlich aus.
Schöffengrund, den 24. August 2026