Titel Logo
Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. BEITRAGSSATZSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG WIEDERKEHRENDER STRASSENBEITRÄGE

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1 bis 5 a, 6 a, 11 und 11 a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund in der Sitzung am ……… die folgende Beitragssatz-satzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge beschlossen:

§ 1

Beitragssatz

(1)

Gemäß § 14 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) wird der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung, der Beitragssatzsatzung, festgelegt.

(2)

Der wiederkehrende Straßenbeitrag beträgt für den Erhebungszeitraum 2023 - 2025 jährlich im Abrechnungsgebiet 9 (Gewebegebiet Schwalbach) 0,36 €/m² Veranlagungsfläche

§ 2

Inkrafttreten

Die vorstehende Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Schöffengrund, den 15.09.2023

gez. Michael Peller (Bürgermeister)