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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Abweichungssatzung zur Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen

Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.10.2025 (BGBl. I Nr. 257) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1.04.2025 (GVBl. Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund in der Sitzung am 04.12.2025 folgende Abweichungssatzung zur Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 24.03.2003 beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Von § 12 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung vom 24.03.2003 wird für die endgültige Herstellung des Verbindungsweges zwischen den Straßen „Am Kirschbaum“ und Am Sportplatz“ (Flur 22, Flurstück 147 teilweise) im Ortsteil Niederwetz.

dermaßen abgewichen, dass auf die Herstellung von Gehwegen verzichtet wird.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.06.2025 in Kraft.

Schöffengrund den 05.12.2025

Der Gemeindevorstand
gez. Michael Peller
Bürgermeister