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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Regierungspräsidium Gießen

Dezernat V 53.3  — Gießen, den 10.08.2022

Für das Vogelschutzgebiet „Feldflur bei Hüttenberg und Schöffengrund“ (5417-402) liegt der Maßnahmenplan nach § 5 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vor.

Das 830,2 ha große Vogelschutzgebiet „Feldflur bei Hüttenberg und Schöffengrund“ ist eines von 639 Natura 2000-Gebieten, die das Land Hessen an die EU gemeldet hat. Für dieses Gebiet wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura 2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.

Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.

Einblick in die Maßnahmenplanung für das Vogelschutzgebiet „Feldflur bei Hüttenberg und Schöffengrund“ und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewährt das Amt für den Ländlichen Raum (ARL) Lahn-Dill Kreis; Karl-Keller-Ring 51, 35576 Wetzlar; Herr S. Walter.

Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Gießen, Frau Bause, Tel. 0641/303-5554, zur Verfügung.

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