Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund hat die o. g. Flächennutzungsplan-Änderung festgestellt und dem Regierungspräsidium gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.
Die Flächennutzungsplan-Änderung wurde mit Verfügung vom 27.09.2024 mit dem in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich genehmigt.
Die Flächennutzungsplan-Änderung wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Der Flächennutzungsplan-Änderung ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Die Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 (5) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Schöffengrund Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, Raum 08, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund voraussichtlich ab November 2024 eingesehen und heruntergeladen werden.