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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund Bebauungsplan „Am Scheidt“, Gemarkung Laufdorf

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

hier:

a)

Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB

(Inkrafttreten des Bebauungsplanes)

b)

Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO i.V. mit § 9 (4) BauGB

(Inkrafttreten der Satzungen)

a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund hat den o. g. Bebauungsplan für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 05.09.2024 als Satzung beschlossen, s. folgende Abbildung.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, Raum 08, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Stadt Zimmer zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Jedermann kann diese Planung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund voraussichtlich ab November 2024 eingesehen und heruntergeladen werden.

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO

Die Festsetzungen nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.

Diese Satzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

Schöffengrund

Gez. Bürgermeister Michael Peller