Aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes, der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten für Pflegeeinrichtungen sowie nach § 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes und der Betriebssatzung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund in ihrer Sitzung vom 30. November 2023 folgenden Beschluss über den Wirtschaftsplan der „Sozial- und Pflegestation Schöffengrund“ für das Wirtschaftsjahr 2024 herbeigeführt:
| I. | Festsetzung |
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| Der Wirtschaftsplan der Sozial- und Pflegestation Schöffengrund für das Wirtschaftsjahr 2024 wird: |
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| im Erfolgsplan |
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| die Erträge — 1.540.955 EUR |
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| die Aufwendungen — 1.540.750 EUR |
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| mit einem Überschuss in Höhe von 205 EUR und |
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| im Vermögensplan |
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| die Einnahmen — 0 EUR |
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| die Ausgaben — 67.400 EUR |
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| festgesetzt. |
| II. | Kredite |
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| Kredite werden nicht veranschlagt. |
| III. | Verpflichtungsermächtigungen |
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| Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. |
| IV. | Betriebsmittelkredite |
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| Betriebsmittelkredite der Kasse werden in 2024 in Höhe von 200.000 EUR veranschlagt. |
| V. | Stellenübersicht |
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| Es gilt die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund am 30. November 2023 beschlossene Stellenübersicht. |
Schöffengrund, den 30. November 2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Nr. IV der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebes
„Sozial- und Pflegestation Schöffengrund“
gemäß der §§ 1 und 15 ff des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl I S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. September 2024 (GVBl 2024 Nr. 52) und § 115 Abs. 3 und § 97a i. V. m. §§ 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung, erteile ich der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Sozial- und Pflegestation Schöffengrund die
| Genehmigung |
| a. | des Höchstbetrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen im Rahmen der Festsetzungen nach Ziffer 4 des Wirtschaftsplanes bis zu einem Betrag von |
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| 200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro) |
Weitere genehmigungsbedürftige Bestandteile sind dem Wirtschaftsplan 2024 nicht zu entnehmen. Die Genehmigung ist mit diversen Auflagen verbunden, die sich aus den Vorgaben des Eigenbetriebsrechts und §105 HGO ergeben, aber auch als Reaktion auf den Vollzug des Wirtschaftsplans 2023 und der Vorjahre aufgrund der Auflagenerfüllung ergeben. In der angefügten Begleitverfügung werden die Auflagen erläutert und begründet.
| Auflagen: |
| 1. | Über die Aufsichtsbehördliche Genehmigung inkl. der Begleitverfügung sind die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand gemäß § 50 Abs. 3 HGO sowie die Betriebskommission gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 EigBG in geeigneter Form zeitnah zu informieren; den Nachweis dazu und auch den Beleg der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung (incl. der Auflagen) bitte ich spätestens bis zum 15. November 2024 zu übersenden. |
| 2. | Bis zum 15. November 2024 ist nachzuweisen, dass der Aufstellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2023 gefasst und der Prüfungsauftrag erteilt wurde. |
| 3. | Aufgrund des bestehenden Prüfungsrückstaus bei den Jahresabschlüssen sind für die Abschlüsse 2020, 2021 und 2022 die jeweiligen Entlastungsbeschlüsse bis zum 15. November 2024 zu überlassen. |
| 4. | Der Jahresabschluss 2024 ist fristgerecht im Sinne der Vorgaben des § 27 Abs. 1 EigBG bis zum 30. Juni 2024 aufzustellen. Um Vorlage des Aufstellungsbeschlusses und der „drei Rechnungen“ wird bis zum 15. Juli 2025 gebeten. |
| 5. | An Ihrem Berichtswesen möchte ich im Sinne von § 21 EigBG weiterhin teilhaben und bitte darum, mir den 3. Quartalsbericht zum Stand 30. September 2024 und den 4. Quartalsbericht zum Stand 31. Dezember 2024 in elektronischer Form bis zum 30. November 2024 bzw. 31. Januar 2025 unaufgefordert zu übersenden. |
| 6. | Aufgrund der gefährdeten Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes ist zum 5. jedes Folgemonats über den Stand der Liquidität und möglicher Inanspruchnahme von Liquiditätskredite zu berichtet. Der erste Bericht ist spätestens bis zum 15. Oktober 2024 vorzulegen. |
| 7. | Bis zum 15. Januar 2025 ist zu berichten, ob evtl. aufgenommene Liquiditätskredite bis Ende 2024 vollständig zurückgeführt worden sind. |
(Siegel)
Der Wirtschaftsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme nach § 97 Abs. 5 HGO vom 10. Oktober 2024 bis 21. Oktober 2024 im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, während den Dienststunden öffentlich aus.
Schöffengrund, den 07. Oktober 2024