Im täglichen Miteinander kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen. Zumeist sind die Beteiligten in der Lage, im Gespräch miteinander die Streitpunkte zu klären. Manchmal gelinkt das jedoch nicht und man benötigt Hilfe. Diese muss aber nicht zwangsläufig bei Gericht gesucht werden. Der bessere Weg ist in aller Regel die Einschaltung des Schiedsamtes, das es in jeder Gemeinde gibt.
In Schöffengrund gibt es für jeden Ortsteil eine Schiedsperson und eine Stellvertretung, die gewählt und vereidigt sind. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nähere Informationen erhalten Sie über die Gemeindeverwaltung oder auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund.
Zuständig sind Schiedspersonen in zivilrechtlichen Streitigkeiten und vermögenrechtlichen Angelegenheiten (z.B. zwischen Nachbarn oder zwischen Mieter und Vermieter) und in niederschwelligen Strafsachen, die nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung).
Die zuständigen Schiedspersonen der Gemeinde Schöffengrund finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Schöffengrund (www.schoeffengrund.de) unter Rathaus&Politik-Service-Schiedsamt