| hier: | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) |
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| Allgemeine Ziele und Zwecke |
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| Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB |
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Laufdorf, südlich der Kreisstraße 373 und westlich der vorhandenen Ortslage.
Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Abbildung: | Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung mit Planzeichnung |
Allgemeine Ziele und Zwecke
Durch Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Geltungsbereich im Wesentlichen Wohnbauflächen dargestellt werden.
Die Änderung ist erforderlich, da im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist und der Bebauungsplan „Am Scheidt“, der ebenfalls derzeit aufgestellt wird, nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wäre. Diese Entwicklung ist aber gesetzlich vorgeschrieben.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 08.12.2023 während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, im Raum 08.
Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
sowie nach Terminvereinbarung
Zusätzlich findet eine
Bürgerinformationsveranstaltung am Freitag, den 17.11.2023
ab 18:00 Uhr im Vereinsheim Laufdorf
(Im Graben 19 in Laufdorf)
statt.
Die anwesenden Bürger werden u.a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet.
Es werden daher die durch die Planung ermöglichte Bebauung (Wohngebiet) erläutert.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.