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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 46/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Revierförsterei Schöffengrund

Informationen zur Brennholzbestellung 2023

Die Gemeinde Schöffengrund bietet auch in diesem Jahr wieder einen Brennholzverkauf für Privatpersonen zum Eigenverbrauch an. Ab sofort werden bis zum 16. Dezember 2022 die Brennholzbestellungen für die Einschlagssaison 2022/23 entgegengenommen.

Grundsätzliche Informationen:

Die Mindestbestellmenge beträgt 5 fm (Festmeter), die Höchstabgabemenge pro Haushalt 10 fm. Es wird darauf hingewiesen, dass Mehr- oder Mindermengen von 20% aus organisatorischen Gründen akzeptiert werden müssen.

Aufgrund der angespannten Waldschutz- und Vermarktungssituation werden in den nächsten Einschlagsperioden vornehmlich kranke bzw. abgestorbene Bäume sowie Bäume aus Verkehrssicherungsgründen gefällt. Starkes Holz oder Beimischungen von ähnlichen Holzarten sind zu akzeptieren. Die Reihenfolge der Zuteilung erfolgt nach Bestelleingang.

Wir bitten um Verständnis, dass Bestellungen, die nach dem 16.12.2022 eingehen unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Preise:

Die Brennholzpreise wurden wie folgt festgesetzt:

Baumart

Polterholz €/FM

zzgl. Mwst.

Schlagabraum €/RM

inkl. Mwst.

Buche, Hainbuche

70,00

30,00

Eiche, Ahorn, Esche

60,00

25,00

Birke, Pappel

45,00

20,00

Nadelholz

40,00

20,00

Voraussetzungen/Sicherheitshinweise:

Für den Erwerb von Polterholz, das am Waldweg aufgearbeitet wird, sowie bei der Aufarbeitung von Schlagabraum, ist der Nachweis einer Teilnahme an einem „Motorsägenlehrgang“ erforderlich. Dieser Nachweis ist Ihrer Bestellung beizulegen, andernfalls wird die Bestellung nicht berücksichtigt.

Eine persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und Arbeitshandschuhe) ist bei der Arbeit zu tragen. Das Verbot der Alleinarbeit ist zu beachten. Zuwiderhandlungen können zum Einstellen der Arbeiten sowie zum Ausschluss von weiteren Holzzuteilungen führen.

Bei der Aufarbeitung von Eichenholz besteht die Gefahr des Kontaktes mit Rückständen von Eichenprozessionsspinnern. Die Aufarbeitung hat umsichtig zu erfolgen. Für etwaige Gesundheitsschäden kann die Gemeinde Schöffengrund, ihre Bediensteten oder Beauftragten nicht haftbar gemacht werden.

Die App „Hilfe im Wald“ zeigt die nächstliegenden Rettungspunkte auf und ist daher zu empfehlen.

Bestellschein für Brennholz 2023

Abgabetermin: 16. Dezember 2022

Ich bestelle hiermit verbindlich aus dem Holzeinschlag 2022/23 und gebe gleichzeitig folgende Erklärung ab:

Mir ist bekannt, dass beim Motorsägeneinsatz die Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die DGUV Information 214-046 „Sichere Waldarbeiten“ und die DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“ (Quelle: www.dguv.de), zwingend zu beachten sind. Maschinen und Geräte werden fachgerecht gehandhabt, sie entsprechen den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (Prüfzeichen: KWF-STANDARD; KWF = Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.). Motorsägen werden beim Anwerfen sicher abgestützt. Erste-Hilfe-Material wird stets mitgeführt. Beim Arbeiten mit der Motorsäge verpflichte ich mich zum Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.

Mir ist bekannt, dass Alleinarbeit nicht zulässig ist.

Ich verfüge über ausreichend Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge und habe erfolgreich einen qualifizierten Motorsägenlehrgang für das erforderliche Aufarbeitungsverfahren absolviert. Bei dem Einsatz der Motorsäge verwende ich nur biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und zugelassene Sonderkraftstoffe.

Für den Fall der Nichtbeachtung ist die Gemeinde Schöffengrund berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einstellen zu lassen.

Ich erkläre hiermit, dass das Brennholz nur zum Eigengebrauch und nicht für gewerbliche Zwecke geworben wird.

Ich verpflichte mich, meine Helfer über den vollständigen Inhalt dieses Schreibens zu informieren. Als Selbstwerber hafte ich für alle durch mich, meine Helfer oder Beauftragten im Rahmen des Selbstwerbereinsatzes schuldhaft verursachten Schäden gegenüber der Gemeinde Schöffengrund sowie gegenüber Dritten. Hierbei stelle ich die Gemeinde Schöffengrund, Ihre Bediensteten oder Beauftragten von etwaigen Prozesskosten frei. Jegliche Haftung der Gemeinde Schöffengrund für Schäden die mir, meinen Helfern oder Beauftragten im Rahmen des Selbstwerbereinsatzes sowie beim Befahren der Waldwege entstehen, wird ausgeschlossen soweit kein schuldhaftes Handeln vorliegt.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass bei der Aufarbeitung von Eichenholz die Gefahr des Kontaktes mit Rückständen des Eichenprozessionsspinners besteht. Für etwaige Gesundheitsschäden mache ich die Gemeinde Schöffengrund, Ihre Bediensteten oder Beauftragten nicht haftbar.

Ich verpflichte mich in Waldbeständen ausschließlich Rückegassen zu befahren und zur Einhaltung der Arbeitszeit (frühestens eine Std. nach Sonnenaufgang bis spätestens eine Std. vor Sonnenuntergang). An Sonn- und Feiertagen ist die Brennholzaufarbeitung und -abfuhr unzulässig.