Hier: | Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund hat die o. g. Flächennutzungsplan-Änderung festgestellt und dem Regierungspräsidium gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.
Die Flächennutzungsplan-Änderung wurde mit dem in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich mit Verfügung des Regierungspräsidiums vom 28.01.2025 genehmigt.
Die Flächennutzungsplan-Änderung wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
Der Flächennutzungsplan-Änderung ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Die Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 (5) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund eingesehen und heruntergeladen werden.