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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund Flächennutzungsplan-Änderung für den Geltungsbereich der 6. Teil-Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Laufdorf Nr. 1“, Gemarkung Laufdorf

Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund

Flächennutzungsplan-Änderung für den Geltungsbereich der 6. Teil-Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Laufdorf Nr. 1“, Gemarkung Laufdorf

Hier:

Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöffengrund hat die o. g. Flächennutzungsplan-Änderung festgestellt und dem Regierungspräsidium gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

Die Flächennutzungsplan-Änderung wurde mit dem in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich mit Verfügung des Regierungspräsidiums vom 28.01.2025 genehmigt.

Die Flächennutzungsplan-Änderung wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund, Neukirchener Straße Nr. 5, 35641 Schöffengrund, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Der Flächennutzungsplan-Änderung ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Die Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 (5) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schöffengrund zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Schöffengrund eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund
Michael Peller, Bürgermeister