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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Schöffengrund

Änderung des Flächennut-zungsplanes für den Geltungsbereich der 6. Teil-Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Laufdorf Nr. 1“, Gemarkung Laufdorf

hier:

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Allgemeine Ziele und Zwecke

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Die Flächen des Geltungsbereiches liegen in der Gemarkung Laufdorf, im Flur 4 und werden wie folgt abgegrenzt:

Im Nordwesten:

landwirtschaftliche Fläche (Flurstück 77/1)

Im Nordosten:

Höhweg

Im Südosten:

Nordstraße bzw. bebaute Grundstücke (Nordstraße 22 und 24)

Im Südwesten:

Brunkelweg

Allgemeine Ziele und Zwecke

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als gewerbliche Baufläche und als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Da eine gewerbliche Nutzung (Zimmerei) bereits vor etwa 10 Jahren eingestellt wurde und die landwirtschaftliche Fläche, die in den Geltungsbereich aufgenommen wurde, bereits seit vielen Jahren als Hausgarten, der nun bebaut werden soll, genutzt wird, ist für diese Flächen eine Flächennutzungsplan-Änderung vorgesehen.

Für die Flächen wird im Rahmen der Flächennutzungsplan-Änderung eine Mischbaufläche vorgesehen.

Die Flächennutzungsplan-Änderung schafft die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Änderung und Ergänzung des seit 1968 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Laufdorf Nr. 1“. In diesem Bebauungsplan werden die Flächen als Mischgebiet festgesetzt.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich 24.03.2023 während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Rathaus Schöffengrund, Ortsteil Schwalbach, Neukirchener Straße Nr. 5 im Zimmer 8.

Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.

Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag und Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöffengrund
Michael Peller, Bürgermeister