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Schöffengrunder Nachrichten
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Sachbeschädigung an Wahlplakaten

In letzter Zeit wurde in Schöffengrund vermehrt festgestellt, dass Wahlplakate von Parteien und Wählergruppen mutwillig zerstört werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Wahlplakate Eigentum der jeweiligen Parteien und Wählergruppen sind. Wer sie abreißt, beschmiert oder anderweitig beschädigt, begeht Sachbeschädigung - eine Straftat, die angezeigt und verfolgt werden kann.

Daher bitten wir Sie, unabhängig von persönlicher politischer Einstellung:

Respektieren Sie fremdes Eigentum und leisten Sie so einen Beitrag zu fairen und demokratischen Wahlen.