Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Selters (Taunus) lade ich ein zur 47.Jahreshauptversammlung am 22. März 2024, um 20:00, in die Mehrzweckhalle - An der Silbergrube / im Ortsteil Münster.
| 1) | Eröffnung und Begrüßung durch den Gemeindebrandinspektor |
| 2) | Totengedenken |
| 3) | Feststellen der Anwesenheit |
| 4) | Gäste haben das Wort |
| 5) | Niederschrift über die 46. Jahreshauptversammlung vom 31. März 2023 – die Niederschrift liegt ab dem 01. März 2024 in den Gerätehäusern aus |
| 6) | Jahresberichte der Gemeindebrandinspektoren |
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| a. Gemeindebrandinspektor |
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| b. 1. stellv. Gemeindebrandinspektor |
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| c. 2. stellv. Gemeindebrandinspektor |
| 7) | Tätigkeitsbericht des Atemschutzgerätewarts |
| 8) | Kurzbericht des Katastrophenschutzzugführers |
| 9) | Kurzbericht über die Tätigkeiten der Jugendfeuerwehren |
| 10) | Kurzberichte der Wehrführer über die Tätigkeiten in den Ortsteilwehren |
| 11) | Kurzbericht der Gemeindekinderfeuerwehrwartin |
| 12) | Ehrungen / Beförderungen / Ernennungen |
| 13) | Programm 2024 |
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| a) Übungen |
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| b) Veranstaltungen |
| 14) | Verschiedenes |
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| a) Wünsche und Vorschläge |
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| b) Anfragen / Anträge |
Diese Einladung verpflichtet die Angehörigen der Einsatzabteilungen gem. § 15 der Satzung zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung.
Die Anwesenheit der Angehörigen der Ehren- und Altersabteilungen und der Vertreter der Jugendabteilungen ist ausdrücklich erwünscht.
Die Fahrgelegenheit nach Münster regelt jede Wehr selbstständig. Treffpunkt an den jeweiligen Gerätehäusern ist um 19.30 Uhr
Mit kameradschaftlichem Gruß
Anzug: Uniform