Hiermit lade ich gemäß § 7 der Satzung alle Jagdgenossenschaftsmitglieder (Grundstückseigentümer bejagbarer Flächen) zur
Jahreshauptversammlung 2025
für Donnerstag, den 27.03.2025 um 19:00 Uhr
in die Gaststätte Hubertushof (Ricker-Hütt`),
recht herzlich ein.
| 1. | Eröffnung mit Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 7, Abs.2 der Satzung. |
| 2. | Einwendungen gegen die Tagesordnung |
| 3. | Verlesen der Niederschrift der letzten Hauptversammlung am 22.03.2024. |
| 4. | Bericht des Vorsitzenden |
| 5. | Bericht des Kassierers |
| 6. | Aussprache zu Punkt 4 und 5 |
| 7. | Bericht der Kassenprüfer, ggf. Neuwahl von Kassenprüfern |
| 8. | Entlastung des Vorstandes und des Kassierers |
| 9. | Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtreinertrages 2024 und der Reserven |
| 10. | Verschiedenes |
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass
| a) | die Genossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist. |
| b) | die Niederschrift über die Versammlung ab dem 14. April 2025 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, zwei Wochen lang zur Einsichtnahme den Jagdgenossen öffentlich ausliegt. |
| c) | die Tagesordnung betreffende Anträge müssen spätestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn dem Jagdvorstand vorliegen. |
Eisenbach, den 04.03.2025