Hiermit lade ich gemäß § 7 der Satzung alle Jagdgenossenschaftsmitglieder (Grundstückseigentümer bejagbarer Flächen) zur Jahreshauptversammlung 2023 für Donnerstag, den 06.04.2023 um 19:00 Uhr in die Turnhalle Eisenbach, recht herzlich ein.
| 1. | Eröffnung mit Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeitgem. § 7, Abs.2 der Satzung. |
| 2. | Einwendungen gegen die Tagesordnung |
| 3. | Verlesen der Niederschrift der letzten Hauptversammlung am 02. Mai 2022 |
| 4. | Bericht des Vorsitzenden |
| 5. | Bericht des Kassierers |
| 6. | Aussprache zu Punkt 4 und 5 |
| 7. | Bericht der Kassenprüfer, ggf. Neuwahl von Kassenprüfern |
| 8. | Entlastung des Vorstandes und des Kassierers |
| 9. | Verlesen der neuen Satzung und anschließende Beschlussfassung |
| 10. | Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtreinertrages 2022 und der Reserven |
| 11. | Verschiedenes |
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass
| a) | die Genossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist. |
| b) | die Niederschrift über die Versammlung ab dem 17. April 2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, zwei Wochen lang zur Einsichtnahme den Jagdgenossen öffentlich ausliegt. |
| c) | die Tagesordnung betreffende Anträge müssen spätestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn dem Jagdvorstand vorliegen. |
| d) | die unter Tagesordnungspunkt 9. geführte neue Satzung bereits eine Woche vor der JHV, von den Jagdgenossenschaftsmitgliedern, eingesehen werden kann. Einsicht nach vorheriger telefonischer Absprache beim Schriftführer Herrn Bernd Hartmann. |
Eisenbach, den 16.03.2023