Jeder Eigentumswechsel eines bebauten Grundstücks (hierzu zählen auch Schenkungen und Erbschaften) ist unverzüglich schriftlich – mittels eines vorgegebenen Vordrucks – beim Steueramt der Gemeinde Selters (Taunus) anzuzeigen.
Der Vordruck ist auf Anfrage beim Steueramt erhältlich oder kann auf der Homepage unter https://www.selters-taunus.de/rathaus-politik/buergerservice/formulare/eigentuemerwechsel.pdf?cid=1qy heruntergeladen werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Steueramts zur Verfügung:
| Niederselters und Haintchen | Silke Gibitz | (0 64 83 ) 91 22 – 21 |
| Eisenbach und Münster | Ellen Sandner | (0 64 83 ) 91 22 – 22 |