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Selterser Kurier
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 31.01.2024 für das Haushaltsjahr 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnismit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

- 18.247.427 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

18.231.371 €

mit einem Saldo von

- 16.056 €

im außerordentlichen Ergebnismit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

- 1.350 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

- 1.350 €

mit einem Überschuss von

- 17.406 €,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.095.680 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

167.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 3.640.508 €

mit einem Saldo von

- 3.473.508 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.194.703 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

- 816.875 €

mit einem Saldo von

2.377.828 €

ausgeglichen

0 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.194.703 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

2024

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

418 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

475 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 31.01.2024 beschlossene Stellenplan.

Selters (Taunus), den 01.02.2024

Der Gemeindevorstand
gez. Jan Pieter Subat
Bürgermeister

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) und nach § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit Bescheid vom 7. März 2024 erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung

I. TENOR

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Selters für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt erteilt:

1.

Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2024 vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes in Höhe von max.

3.194.703,00 Euro

(in Worten: drei Millionen einhundertvierundneunzigtausendsiebenhundertdrei Euro)

wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO genehmigt.

2.

Die Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung 2024 vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von max.

3.000.000,00 Euro

(in Worten: drei Millionen Euro)

wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO genehmigt.

65549 Limburg, den 7. März 2024

Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg
gez. M. Köberle
(Landrat)

III.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt gem. § 97 (5) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Einsichtnahme vom

20. März 2024 bis einschließlich 02. April 2024

im Zimmer 10 des Rathauses im Ortsteil Niederselters, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, 65618 Selters-Niederselters

montags, dienstags, mittwochs

von

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags

von

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags

von

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Selters (Taunus).

65618 Selters (Taunus), den 18. März 2024

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Selters (Taunus)
gez. Jan Pieter Subat
(Bürgermeister)