Hiermit lade ich gemäß § 7 der Satzung alle Jagdgenossenschaftsmitglieder (Grundstückseigentümer bejagbarer Flächen) zur Jahreshauptversammlung 2023 für
Donnerstag, den 06.04.2023 um 19:00 Uhr
in die Turnhalle Eisenbach, recht herzlich ein.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass
| a) | die Genossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist. |
| b) | die Niederschrift über die Versammlung ab dem 17. April 2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, zwei Wochen lang zur Einsichtnahme den Jagdgenossen öffentlich ausliegt. |
| c) | die Tagesordnung betreffende Anträge müssen spätestens 1 Woche vor Versammlungsbeginn dem Jagdvorstand vorliegen. |
| d) | die unter Tagesordnungspunkt 9. geführte neue Satzung bereits eine Woche vor der JHV, von den Jagdgenossenschaftsmitgliedern, eingesehen werden kann. Einsicht nach vorheriger telefonischer Absprache beim Schriftführer Herrn Bernd Hartmann. |
Eisenbach, den 16.03.2023