In der öffentlichen 25. Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, dem 05.03.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Selters (Taunus)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, nach Beendigung der Wahlperiode des jetzigen Kinder- und Jugendbeirates eine weitere Benennung bis zu einer Neustrukturierung ruhen zu lassen.
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: einstimmig angenommen
Überlassung eines Grundstücks an den Landkreis Limburg-Weilburg;
hier: Gemarkung Niederselters, Flur 7, Flurstück 17/2
Rüdiger Weil stellt klar, dass es sich um Wohncontainer für bis zu 60 Flüchtlinge handelt.
Rüdiger Weil von der SPD-Fraktion stellt folgenden Ergänzungsantrag:
„Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Grundstück in der Gemarkung Niederselters, Flur 7, Flurstück 17/2, 4.337 qm, im geplanten Gewerbegebiet Niederselters, dem Landkreis Limburg-Weilburg über einen Zeitraum von 15 Jahren für die Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen gemeldet und überlassen wird.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Um der Zahl der geforderten Unterbringungsmöglichkeiten gerecht zu werden, beschließt die Gemeindevertretung darüber hinaus, die bereits durch den Gemeindevorstand bewerteten Flächen / Gebäude erneut zu betrachten. Diese werden gemeinsam in dem Haupt- und Finanzausschuss/ Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales besprochen und es werden weitere Flächen in den Ortsteilen Eisenbach, Haintchen und Münster für die Unterbringung weiterer Flüchtlinge bestimmt.
Zu berücksichtigen sind u.a.:
Um die Beratungen so effektiv wie möglich zu gestalten, erhalten die beauftragten Ausschüsse die bereits erarbeiteten Bewertungen des Gemeindevorstandes.
Die Thematik soll auf der nächsten Sitzung der Ausschüsse behandelt werden und Ergebnisse, also weitere Aufstellflächen für Container bzw. Unterbringungsmöglichkeiten, bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10.07.2024 zur Beschlussfassung vorliegen.“
Die Sitzung wird für fünf Minuten unterbrochen.
Es wird namentliche Abstimmung beantragt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Grundstück in der Gemarkung Niederselters, Flur 7, Flurstück 17/2, 4.337 qm, im geplanten Gewerbegebiet Niederselters, dem Landkreis Limburg-Weilburg über einen Zeitraum von 15 Jahren für die Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen gemeldet und überlassen wird.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Um der Zahl der geforderten Unterbringungsmöglichkeiten gerecht zu werden, beschließt die Gemeindevertretung darüber hinaus, die bereits durch den Gemeindevorstand bewerteten Flächen / Gebäude erneut zu betrachten. Diese werden gemeinsam in dem Haupt- und Finanzausschuss/ Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales besprochen und es werden weitere Flächen in den Ortsteilen Eisenbach, Haintchen und Münster für die Unterbringung weiterer Flüchtlinge bestimmt.
Zu berücksichtigen sind u.a.:
Um die Beratungen so effektiv wie möglich zu gestalten, erhalten die beauftragten Ausschüsse die bereits erarbeiteten Bewertungen des Gemeindevorstandes.
Die Thematik soll auf der nächsten Sitzung der Ausschüsse behandelt werden und Ergebnisse, also weitere Aufstellflächen für Container bzw. Unterbringungsmöglichkeiten, bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10.07.2024 zur Beschlussfassung vorliegen.
Namentliche Abstimmung:
| Bausenwein, Ursula | Enthaltung |
| Böcher, Manuel | Nein |
| Böß, Bernd | Ja |
| Clauss, Michael | Enthaltung |
| Conrad, Luca | Enthaltung |
| Dörn, Sebastian | Nein |
| Finger, Ulrich | Ja |
| Fink, Marcel | Nein |
| Hamm, Oliver | Nein |
| Horz, Georg | Ja |
| Huttny, Klaus | Nein |
| Illion, Emilia | Ja |
| Jost, Dennis | Nein |
| Lenz, Axel | Ja |
| Liesering, David | Nein |
| Nauheim, Katja | Nein |
| Ort, Hans-Willi | Nein |
| Pätzold, Leon | Ja |
| Reichwein, Gerd | Nein |
| Ruckes, Michael | Nein |
| Rumpf, Martin | Ja |
| Sandner, Wolfgang | Nein |
| Schnierer, Peter | Nein |
| Schütz, Evelyn | Nein |
| Siegmund, Lothar | Ja |
| Stath, Günter | Nein |
| Stath, Ulrich | Nein |
| Triebel, Christian | Ja |
| Weil, Rüdiger | Ja |
| Westendorff, Julia | Nein |
Abstimmung: 10 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Grundstück in der Gemarkung Niederselters, Flur 7, Flurstück 17/2, 4.337 qm, im geplanten Gewerbegebiet Niederselters, dem Landkreis Limburg-Weilburg über einen Zeitraum von 15 Jahren für die Aufstellung von Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen gemeldet und überlassen wird.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Namentliche Abstimmung:
| Bausenwein, Ursula | Ja |
| Böcher, Manuel | Ja |
| Böß, Bernd | Ja |
| Clauss, Michael | Enthaltung |
| Conrad, Luca | Ja |
| Dörn, Sebastian | Nein |
| Finger, Ulrich | Ja |
| Fink, Marcel | Nein |
| Hamm, Oliver | Ja |
| Horz, Georg | Ja |
| Huttny, Klaus | Ja |
| Illion, Emilia | Ja |
| Jost, Dennis | Ja |
| Lenz, Axel | Enthaltung |
| Liesering, David | Ja |
| Nauheim, Katja | Ja |
| Ort, Hans-Willi | Ja |
| Pätzold, Leon | Enthaltung |
| Reichwein, Gerd | Ja |
| Ruckes, Michael | Enthaltung |
| Rumpf, Martin | Ja |
| Sandner, Wolfgang | Nein |
| Schnierer, Peter | Ja |
| Schütz, Evelyn | Nein |
| Siegmund, Lothar | Ja |
| Stath, Günter | Ja |
| Stath, Ulrich | Ja |
| Triebel, Christian | Ja |
| Weil, Rüdiger | Nein |
| Westendorff, Julia | Nein |
Abstimmung: 20 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der SeltersUnion-Fraktion vom 06.02.2024;
hier: Steigerung der Attraktivität des Außengeländes am Bahnhof
Antrag:
Die SeltersUnion beantragt,
zur Steigerung der Attraktivität unserer Gemeinde das Außengelände des Bahnhofs sowie die Unterführung an der B8/Hessenstraße durch Säuberung und/oder Anstrich wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen und zukünftig konsequent zu erhalten.
Wir bitten um Verweisung in den HFA.
Begründung:
Seit geraumer Zeit befinden sich das Außengelände des Bahnhofs sowie die Unterführung B8/Hessenstraße in einem unansehnlichen Zustand. Durch Vandalismus und Graffitischmierereien haben Sie keine positive Auswirkung auf Bürger, Reisende und Schulkinder und schmälern damit die Gesamtqualität des öffentlichen Verkehrsnetzes sowie der gemeindlichen Attraktivität.
Deswegen bitten wir um eine schnelle Abhilfe durch Reinigung, Entfernen von Graffiti, Behebung zerstörter Objekte oder durch Vandalismus hervorgerufene Zerstörungen.
Hinsichtlich der finanziellen Aufwendungen sollte auch mit der deutschen Bahn Rücksprache zwecks Beteiligung gehalten werden.
Aufgrund der Redebeiträge wird folgender Änderungsantrag gestellt:
„Die Gemeinvertretung bittet den Gemeindevorstand die Zuständigkeit bzgl. des Außengeländes des Bahnhofs sowie der Unterführung an der B8/Hessenstraße zu prüfen.
Sofern eine Zuständigkeit seitens der Gemeinde Selters (Taunus) besteht oder es Möglichkeiten gibt, soll über die weitere Vorgehensweise im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.“
Beschluss:
Die Gemeinvertretung bittet den Gemeindevorstand die Zuständigkeit bzgl. des Außengeländes des Bahnhofs sowie der Unterführung an der B8/Hessenstraße zu prüfen.
Sofern eine Zuständigkeit seitens der Gemeinde Selters (Taunus) besteht oder es Möglichkeiten gibt, soll über die weitere Vorgehensweise im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der SeltersUnion-Fraktion vom 06.02.2024;
hier: Rückkehr zur doppelten Haushaltsführung
Antrag:
Ab dem Jahre 2025 wieder zur doppelten Haushaltsführung zurück zu kehren.
Wir bitten um Verweisung in den HFA.
Begründung:
Gerade die Beratungen für den diesjährigen Haushalt haben gezeigt, dass doch mehr Zeit erforderlich ist, als ursprünglich eingeplant war. Um insoweit effektiver arbeiten zu können, ist es sinnvoll, zwei Haushalte zu beraten, zumal ein erheblicher Teil wiederkehrende Leistungen sind.
Hinzu kommt, dass im März 2026 wieder Kommunalwahlen anstehen, sodann der Haushaltsplan für 2026 in den Beratungen im 4. Quartal 2025 nicht zu einem Spielball des Wahlkampfes werden soll.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 06.02.2024;
hier: Biotop-Verbundplanung/ Biotopvernetzung
Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Erstellung einer Biotopverbundplanung.
Durch Biotopvernetzung und ggf. -Ergänzungen, soll ein räumlich funktionaler Biotopverbund entwickelt werden.
Der Antrag soll in den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und soziales verwiesen werden.
Ziel soll es sein, aufbauend auf die schon aktualisierte Dokumentation des lststandes, einen funktionalen Biotopverbund für unsere Gemeinde zu entwickeln.
Eventuell zusätzlich notwendige finanzielle Mittel sollen in die nächste Haushaltsplanung oder durch gesonderte Anträge in den Geschäftsgang gebracht werden.
Anträge und Anliegen die thematisch in eine Biotopverbundplanung passen, und noch nicht umgesetzt wurden, sollen in die Planung einfließen.
Begründung:
Eine Biotopverbundplanung wurde bereits im Klimaaktionsplan vorgesehen und fand mehrheitliche Zustimmung. Auch die notwendige Vorbereitung zur vollständigen Erfassung und Darstellung des lststandes, wurde bereits mehrheitlich beschlossen und ist inzwischen wahrscheinlich abgeschlossen.
Ziel ist es jetzt, anhand eines „Trittsteinkonzeptes" innerhalb unserer Gemeinde, unter Nutzung unterschiedlichster Biotope, zu gewährleisten, dass eine Vernetzung zwischen Populationen ermöglicht wird.
Welche Ausprägungen zur Anwendung kommen sollen, sollte von einem Gremium festgelegt werden, damit Fachleute passende Umsetzungsempfehlungen geben könnten.
Schließlich wird es Unterschiede machen, ob Insektenpopulation, Rotwild, kleinere Wildtiere und/oder andere Populationen Berücksichtigung finden sollen. Da bezüglich Biotope bereits sehr viel in unserer Gemeinde getan wurde, soll jetzt der Blick auf geeignete Vernetzung gelenkt werden.
Bestimmt kann auch unsere Klimaschutzbeauftragte dazu beraten, welche Maßnahmen diesbezüglich unsere Klimakommune weiterbringen, und welche Festlegungen hierzu durch die Gremien getroffen werden könnten.
Vorhandene Landschafts- und Grünordnungspläne können ebenfalls einfließen.
Maßnahme die sich bereits im Geschäftsgang befinden und eingebunden werden könnten:
Generierung von Ausgleichsflächen bei Bauleitplanungen, 10 km-bienenfreundliche Feldweg (Antrag der CDU), Geplante,,Forst-Biotope", Ausgleichsmaßnahmen aus dem Themenblock „Feldwegekataster", entsprechende Festlegungen für Photovoltaikflächen, u.a.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales.
Abstimmung: 27 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Anfrage der CDU-Fraktion vom 06.02.2024;
hier: Winterdienst in der Gemeinde Selters (Taunus)
Anfrage:
| 1. | Wie ist der Winterdienst auf den gemeindlichen Straßen organisiert? Gibt es eine Priorisierung von Ortsteilen oder Straßen? Wenn ja, wer legt diese fest? Auffällig war, dass Nebenstraßen bzw. kleine Zuwegungen von Eis und Schnee befreit wurden, einige vielbefahrene, innerörtliche Straßen mit zahlreichen Anwohnern hingegen nicht. |
| 2. | Ist der Winterdienstplan für die Bürgerinnen und Bürger einsehbar? Insbesondere in den Straßen, in welchen offensichtlich keinerlei Winterdienst geleistet wird? |
| 3. | Warum steht in den Straßen, in welchen offensichtlich kein Winterdienst seitens der Gemeinde geleistet wird, kein entsprechendes Hinweisschild? |
| 4. | Gab es eine ausreichende Bevorratung von Streumitteln (Salz, Split etc.) und wer ist für die ausreichende Vorhaltung zuständig? |
Antwort des Bürgermeisters:
| 1. | Der Winterdienst auf den gemeindlichen Straßen ist über den Streuplan organisiert, welcher im Herbst eines jeden Jahres durch den Gemeindevorstand beschlossen wird. Durch den Streuplan erfolgt eine Priorisierung der zu räumenden Straßen. Diese Priorisierung richtet sich nach der Verhältnismäßigkeit, d. h. so werden die Streckenabschnitte der Schulbuslinien sowie zum Carpe Diem zuerst durch den Winterdienst befahren. Danach erfolgt der Winterdienst im Ortsteil Haintchen, da aufgrund der dortigen Topographie größere Beeinträchtigungen durch Schnee und Eis entstehen als in den anderen Ortsteilen. Im Anschluss erfolgt der Winterdienst auf den restlichen, im Streuplan erfassten, Streckenabschnitten. |
|
| Hinsichtlich der erwähnten Auffälligkeit sei zu erwähnen, dass je nach Intensivität des Schneefallereignisses, Streckenabschnitte erst spät bzw. gar nicht von Schnee und Eis befreit werden können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Führer des Räumfahrzeuges abzuwägen hat, ob durch das Befahren von Streckenabschnitten (z. B. die Straße „Georgsgraben“ im Ortsteil Eisenbach) eine Gefahr für sich oder Andere besteht. Ebenfalls können teilweise im Streuplan enthaltene Streckenabschnitte nicht geräumt werden, da eine Befahrung durch parkende Fahrzeuge (u. a. auch rechtlich konform abgestellte Fahrzeuge) aufgrund beengter Fahrbahnbreiten teilweise nicht möglich ist. Zudem ist es insbesondere bei vielbefahrenen Streckenabschnitten der Fall, dass Straßen teilweise nicht geräumt werden können, da die bestehende Schneedecke durch eine Vielzahl von Fahrzeugen bereits so verdichtet worden ist, dass eine Räumung mittels Schneeschild nicht mehr möglich ist. |
|
| Bei den zurückliegenden intensiven Schneefallereignissen war zusätzlich, durch die extremen Minusgrade (unter - 10 °C), der Einsatz von Streusalz nahezu nutzlos, da dessen Wirkung stark eingeschränkt war. |
| 2. | Bei dem Streuplan handelt es sich um ein internes Dokument, daher ist dieser aktuell nicht einsehbar. |
| 3. | In den wenigen Straßen der Gemeinde (z. B. die Straße „Am Gähling Stein“ im Ortsteil Haintchen), in dem ein Winterdienst ausgeschlossen ist, ist ein solches Schild vorhanden. Alle anderen Straßen werden, sofern dies möglich ist (siehe Antworten zu 1.) geräumt bzw. gestreut. Aufgrund der Intensivität des Schneefallereignisses ist dies in Einzelfällen jedoch teilweise nicht möglich. |
| 4. | Das vorhandene Streusalzsilo war vor Eintritt des zurückliegenden Schneefallereignisses zu dreiviertel gefüllt (ca. 39 Tonnen Streusalz). Das Nachfüllen kann erst erfolgen, wenn das Streusalzsilo etwa zu 50 % geleert ist, da durch den Streusalzlieferanten eine Mindestabnahme von ca. 26 Tonnen besteht. Als Reserve stehen zudem ca. 7 Tonnen in Säcken gelagertes Streusalz zur Verfügung. Split wird nicht vorgehalten, da dies nur per Handstreuung möglich ist. Bei dem zurückliegenden Schneefallereignis war der Streusalzvorrat binnen drei Tagen komplett aufgebraucht. Bei der beabsichtigten Nachbestellung nach dem ersten Schneefall durch den Bauhof, wurde uns durch den Lieferanten mitgeteilt, dass aufgrund der Extremwetterlage eine Anfahrt durch einen Silozug nicht möglich ist. Aufgrund der bestehenden Kontakte zu einem benachbarten Baustoffhändler, waren wir in der Lage, kurzfristig 36 Tonnen Streusalz in Sackform einzukaufen. Von den insgesamt zur Verfügung gestandenen 82 Tonnen Streusalz wurden in der Woche des Schneefallereignisses 76 Tonnen Streusalz verbraucht. |
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| Um bei zukünftig zu erwartenden winterlichen Extremwetterlagen flexibel reagieren zu können, ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung und des Bauhofes, neben der Neuanschaffung des bereits geplanten Kommunalfahrzeuges, die Anschaffung eines zweiten Streusalzsilos (gleiche Füllmenge wie beim bestehenden Silo) unabdingbar. |
Manuel Böcher bittet den Gemeindevorstand zu prüfen, ob der Streuplan der Gemeinde Selters (Taunus) zukünftig veröffentlicht werden kann.
Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 06.02.2024;
hier: Jagdliche Belange in unserer Gemeinde
Anfrage:
Welche Jagdreviere gibt es in unserer Gemeinde?
Welche Instanzen mit welchen verantwortlichen Ansprechpartnern sind unsere Partner bei der Jagdwirtschaft?
Wie haben sich die Abschusszahlen und die Tierpopulationen bei den wesentlichen Tierarten in den letzten 5 Jahren entwickelt?
Wie haben sich die Wildschäden in den letzten 5 Jahren entwickelt?
Wie und welcher Abgleich erfolgt zwischen jagdlichen und forstlichen Belangen, sowie den Interessen der Gemeinde?
Welche Hegegemeinschaften sind innerhalb unseres Gemeindegebietes aktiv und welche lnteressensgruppen sind dort vertreten?
Welche Vorstandsmitglieder vertreten die Interessen der Gemeinde in welchen Jagdgenossenschaften?
Welche Interessen/Intentionen werden dort im Namen der Gemeinde verfolgt?
Haben wir bzw. unsere jagdlichen Partner ein Wildtiermanagement?
Welchen Wald- und Feldflächenanteil haben wir in den einzelnen Jagdgenossenschaften und welche Abstimmungsgewichtungen ergeben sich daraus?
Ist es möglich jährlich im zuständigen Ausschuss vom Vorstand einen Bericht zu den jagdlichen Angelegenheiten und Entwicklungen zu erhalten?
Antwort des Bürgermeisters:
| Zu 1.) | In unserer Gemeinde existieren die Jagdreviere Niederselters, Eisenbach, Münster I, Münster II sowie Haintchen. Hinzu kommt noch das private Jagdrevier „Hof zu Hausen“. | |
| Zu 2.) | Ansprechpartner bzgl. jagdlicher Belange sind die jeweiligen Jagdgenossenschaften sowie die Jagdpächter. | |
| Zu 3.) | Es liegen keine Daten über den Bestand von Tierpopulationen vor. Ferner ist der Begriff „wesentliche Tierarten“ nicht nachvollziehbar. | |
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| Hinsichtlich der vorliegenden Abschusspläne für Rotwild ist festzustellen, dass diese in den zurückliegenden Jahren eingehalten wurden. Die Abschlussplanung für Rotwild sah in den einzelnen Jagdrevieren wie folgt aus: | |
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| Niederselters: | Kein Abschussplan vorhanden |
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| Eisenbach: | 2020/ 2021 = 35 |
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| 2021/ 2022 = 29 |
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| 2022/ 2023 = 36 |
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| Münster I: | Kein Abschussplan vorhanden |
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| Münster II: | 2020/ 2021 = 19 |
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| 2021/ 2022 = 19 |
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| 2022/ 2023 = 21 |
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| Haintchen: | 2020/ 2021 = 46 |
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| 2021/ 2022 = 49 |
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| 2022/ 2023 = 65 |
| Zu 4.) | Die Wildschäden sind nach derzeitigen Erkenntnissen auf einem konstant niedrigen Niveau. | |
| Zu 5.) | Ein entsprechender Abgleich erfolgt innerhalb der Jahreshauptversammlungen der einzelnen Jagdgenossenschaften bzw. auf direktem Wege zwischen den einzelnen Parteien. | |
| Zu 6.) | In der Gemeinde Selters (Taunus) sind die Rotwildjägervereinigung sowie verschiedene Hegegemeinschaften aktiv. | |
| Zu 7.) | Innerhalb der Jagdgenossenschaft Niederselters wird der Gemeindevorstand durch Jan Pieter Subat, innerhalb der Jagdgenossenschaft Eisenbach durch Jürgen Hundler, innerhalb der Jagdgenossenschaft Münster durch Volker Weiner und innerhalb der Jagdgenossenschaft Haintchen durch Heinz Joachim Liesering vertreten. | |
| Zu 8.) | Die Interessen der Gemeinde Selters (Taunus) wurden seitens der Jagdgenossenschaften immer zur Zufriedenheit berücksichtigt. | |
| Zu 9.) | Ein kommunales Wildtiermanagement liegt nicht vor. Inwiefern etwaige „Partner“ darüber verfügen entzieht sich unserer Kenntnis. | |
| Zu 10.) | Gemäß der aktuellen Jagdpachtverträge beläuft sich die gesamte Jagdnutzungsfläche in den einzelnen Jagdrevieren auf: | |
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| Niederselters: | 0660 ha |
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| Eisenbach: | 0712 ha (Feldfläche: 453, Waldfläche 255 ha, Gewässerfläche: 4 ha) |
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| Münster I: | 0287 ha |
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| Münster II: | 0474 ha |
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| Haintchen: | 0810 ha (Feldfläche: 400, Waldfläche 409 ha, Gewässerfläche: 1 ha) |
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| GESAMT: 2.943 ha |
| Zu 11.) | Die Niederschriften der Jagdgenossenschaften liegen immer aus und können eingesehen werden. | |