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Selterser Kurier
Ausgabe 16/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Mitbringen von Tieren auf das Friedhofsgelände ist nicht gestattet

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass es gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 Friedhofsordnung der Gemeinde Selters (Taunus) nicht gestattet ist, Tiere (z. B. Hunde) auf das Friedhofsgelände mitzubringen.

Es wird um Beachtung gebeten.