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Selterser Kurier
Ausgabe 16/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der 17. Gemeindevertretersitzung

In der 17. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 15.03.2023, wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 7

Ortsgericht Selters I (Niederselters und Haintchen);

hier: Wahl zum Ortsgerichtsvorsteher

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, Günther Knödler, An den Birken 27, 65618 Selters (Taunus), als Ortsgerichtsvorsteher für die Dauer von fünf Jahren für das Ortsgericht Selters I (Niederselters und Haintchen) zu wählen.

Abstimmung:

28

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 8

Ortsgericht Selters II (Eisenbach):

hier: Wahl der Mitglieder des Ortsgerichts

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

  • Gerd Reichwein, Am Weinberg 28, 65618 Selters (Taunus), als Ortsgerichtsvorsteher,
  • Bernd Schmidt, Kirchhofstr. 1, 65618 Selters (Taunus), als Ortsgerichtsschöffe und stv. Ortsgerichtsvorsteher

    und

  • Edith Possekel, Hohlweg 4, 65618 Selters (Taunus), als Ortsgerichtsschöffin,

jeweils auf die Dauer von fünf Jahren, für das Ortsgericht Selters II (Eisenbach) zu wählen.

Abstimmung:

27

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 9

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 26.01.2022;

hier: Aktionsplan zur Klimakommune

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Aktionsplans der Klima-Kommune Selters (Taunus).

Folgende fünf geplanten Maßnahmen und Projekte sollen im Aktionsplan näher beschrieben werden:

  • Ernährung - Bewerben von DirektvermarkterInnen vor Ort
  • Erneuerbare Energien - Solar-Informationskampagne
  • Rad- und Fußverkehr - Radverkehrskonzept
  • Stadtgrün - Neu- und Ersatzplanung für Bäume prüfen (z.B. Alleengestaltung Brunnenstraße)
  • Naturschutz - Erstellung eines Biotop-Verbundplans

Abstimmung:

28

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 10

Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus);

Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Im Münsterfeld", Flur 3, Flurstück 61/24, im Ortsteil Münster

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für den Bereich „Im Münsterfeld“ im Ortsteil Münster einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Zielsetzung der Schaffung einer allgemeinen Wohnbaufläche auf dem Grundstück Flur 3, Flurstück 61/24, aufzustellen.

Die Kosten des Verfahrens und der Erschließung trägt der Vorhabenträger.

Abstimmung:

28

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 12

Neubau Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen im Ortsteil Eisenbach

hier: Mitteilung Baugenehmigung und Beratung über die Nutzung der Räumlichkeiten

Es wird namentliche Abstimmung beantragt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Bau einer Schlauchpflege- und Reinigungsanlage im Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Eisenbach gemäß Planung (Drucksache GVE/2026/0061) und Baugenehmigung vom 20.01.2023.

Namentliche Abstimmung:

Böcher, Manuel

Ja

Clauss, Michael

Nein

Conrad, Luca

Ja

Dörn, Sebastian

Nein

Finger, Ulrich

Nein

Fink, Marcel

Nein

Fluck, Dr. Rüdiger

Nein

Funk, Serah

Ja

Gautsch, Maximilian

Ja

Hamm, Oliver

Ja

Horz, Georg

Ja

Illion, Emilia

Ja

Lenz, Axel

Nein

Liesering, David

Ja

Nauheim, Katja

Nein

Ort, Hans-Willi

Nein

Reichwein, Gerd

Ja

Rieth, Mario

Nein

Rumpf, Christina

Ja

Rumpf, Martin

Ja

Sandner, Wolfgang

Nein

Schnierer, Peter

Ja

Schütz, Evelyn

Nein

Siegmund, Lothar

Ja

Stath, Günter

Nein

Stath, Ulrich

Ja

Triebel Christian

Ja

Weil, Rüdiger

Nein

Abstimmung:

15

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Bau eines Feuerwehrübungsturms am Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Eisenbach gemäß Planung (Drucksache GVE/2026/0061) und Baugenehmigung vom 20.01.2023.

Namentliche Abstimmung:

Böcher, Manuel

Ja

Clauss, Michael

Nein

Conrad, Luca

Ja

Dörn, Sebastian

Nein

Finger, Ulrich

Nein

Fink, Marcel

Nein

Fluck, Dr. Rüdiger

Nein

Funk, Serah

Ja

Gautsch, Maximilian

Ja

Hamm, Oliver

Ja

Horz, Georg

Ja

Illion, Emilia

Ja

Lenz, Axel

Nein

Liesering, David

Ja

Nauheim, Katja

Nein

Ort, Hans-Willi

Nein

Reichwein, Gerd

Ja

Rieth, Mario

Nein

Rumpf, Christina

Ja

Rumpf, Martin

Ja

Sandner, Wolfgang

Nein

Schnierer, Peter

Ja

Schütz, Evelyn

Nein

Siegmund, Lothar

Ja

Stath, Günter

Nein

Stath, Ulrich

Ja

Triebel Christian

Ja

Weil, Rüdiger

Nein

Abstimmung:

15

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Bereich des geplanten Fitnessraums im Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Eisenbach als Raum für die Jugendfeuerwehr genutzt werden soll.

Namentliche Abstimmung:

Böcher, Manuel

Ja

Clauss, Michael

Nein

Conrad, Luca

Ja

Dörn, Sebastian

Nein

Finger, Ulrich

Nein

Fink, Marcel

Nein

Fluck, Dr. Rüdiger

Nein

Funk, Serah

Ja

Gautsch, Maximilian

Ja

Hamm, Oliver

Ja

Horz, Georg

Ja

Illion, Emilia

Ja

Lenz, Axel

Nein

Liesering, David

Ja

Nauheim, Katja

Nein

Ort, Hans-Willi

Nein

Reichwein, Gerd

Ja

Rieth, Mario

Nein

Rumpf, Christina

Ja

Rumpf, Martin

Ja

Sandner, Wolfgang

Nein

Schnierer, Peter

Ja

Schütz, Evelyn

Nein

Siegmund, Lothar

Ja

Stath, Günter

Nein

Stath, Ulrich

Ja

Triebel Christian

Ja

Weil, Rüdiger

Nein

Abstimmung:

15

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 14

Vereinsstätte für den Verein "Mir sein Seldersch";

hier: Veräußerung/Verpachtung der Toilettenanlage am alten Sportplatz Niederselters

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Toilettenhaus mit einem noch zu definierenden Grundstücksanteil auf dem alten Sportplatz im Ortsteil Niederselters an den Verein „Mir sein Seldersch e. V.“, mit einem Erbpachtvertrag über einen Zeitraum von 60 Jahren, zu verpachten. Voraussetzung ist, dass das Toilettenhaus uneingeschränkt sowie die Küchenzeile nach Absprache weiterhin für Veranstaltungen (Kerb, LSG-Nutzung usw.) zur Verfügung stehen.

Abstimmung:

28

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 15

Antrag der UWE-Fraktion vom 23.01.2023;

hier: Rückkehr zu Doppelhaushalten

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass ab dem Haushaltsjahr 2024 für die Gemeinde Selters (Taunus) wieder ein Doppelhaushalt zu planen ist.

Erläuterung:

Gerade in den letzten Jahren gehen immer mehr Verwaltungen dazu über, mit einem 2-Jahreshaushalt zu arbeiten. Sicherlich nicht einfach so aus Spaß, sondern weil man sich von dieser Art und Weise der Haushaltsführung ganz einfach erhebliche Vorteile verspricht. Auch der Kreis arbeitet mit Doppelhaushalten - dort haben die Mehrheitsfraktionen gute Erfahrung damit gemacht.

Begründung:

Die mühsame Entscheidungsfindung 2022/23 hat gezeigt, dass das Argument der höheren „Flexibilität“ bei jährlichen Haushalten nicht zieht und ein Beratungsmarathon von 2 - 3 Monaten dazu führt, dass die Gemeinde stattdessen ein Vierteljahr verliert, um finanzpolitisch handlungsfähig zu sein. Auch bei Doppelhaushalten lässt sich nicht ausschließen, dass die Verhandlungen und Nachbesserungen eine gewisse Zeit beanspruchen, diese würden dann aber immerhin für die kommenden 24 Monate Bestand haben und somit könnte ein Quartal der budgetären Blockade „eingespart“ werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass ab dem Haushaltsjahr 2024 für die Gemeinde Selters (Taunus) wieder ein Doppelhaushalt zu planen ist.

Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: bei Stimmengleichheit abgelehnt gem. § 54 HGO

TOP 16

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 14.02.2023;

hier: Baumschutzsatzung / Baumschutzverordnung

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen einen Entwurf für eine Baumschutzsatzung zu erstellen, und im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales zur Diskussion, und Erstellung eines Beschlussvorschlags vorzulegen.

Im Anschluss soll der Vorschlag in der Gemeindevertretung beraten und ein Beschluss gefasst werden.

Folgende Ziele und Inhalte sollen berücksichtigt werden:

  1. Der Schutz von Bäumen aufgrund ihrer Bedeutung für das Ortsbild und den Umweltschutz, insbesondere mit ihrer Funktion zur Luftreinhaltung, zur Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie der Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität für den Menschen.
  2. Die Satzung könnte für Bäume auf gemeindlichen, gewerblichen und privaten bebauten sowie

    unbebauten Grundstücken gelten. Ausnahmen regelt die Satzung.

  3. Die Satzung soll ab einem festzulegenden Stammumfang gelten. Für weniger bedeutende, nicht einheimische, schnellwachsende Gewächse können Ausnahmen in der Satzung getroffen werden.
  4. Durch die Satzung geschützte Bäume/Gehölze sind zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Das Beseitigen von Bäume/Gehölze soll nur mit Genehmigung erfolgen.
  5. Die Satzung soll Kriterien zur Entfernung von Bäumen/Gehölzen benennen, sowie Möglichkeiten einräumen, Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
  6. Die zu erarbeitende Satzung soll Baustein einer Biodiversitätsstrategie der Gemeinde Selters werden.

Begründung:

Durchschnittstemperaturen und längeren Trockenperioden von immer größerer Bedeutung. Gerade in bewohnten Gebieten muss der Erhalt und die Entwicklung des Bestandes mit seinen vielfältigen Funktionen für Mensch und Tier ein wichtiges gesellschaftliches Ziel sein. Zudem zeigt es sich, dass die Neuanpflanzung von jungen Bäumen aufgrund der vorliegenden Trockenheitsphasen zunehmend schwierig wird und oft mit Arten erfolgt, die der heimischen Biodiversität nicht dienen.

Dieses Ziel soll nun auch in Selters mit einer Baumschutzsatzung konkretisiert und zukünftig gelebt werden.

Damit soll ein unkontrolliertes Entfernen von Bäumen und Gehölzen verhindert werden und diese Pflanzen wieder mehr ins Bewusstsein der Bürger rücken.

Die Zielsetzung einer Baumschutzsatzung wird von den nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbänden BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz), NABU (Naturschutzbund) sowie SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald) ausdrücklich unterstützt. Die Anregungen und Vorlagen der Naturschutzverbände könnten im Laufe der Erarbeitung der Satzung eingearbeitet werden und könnten somit die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Umsetzung einer Baumschutzsatzung fördern.

Zudem gibt es auch eine Musterbaumschutzsatzung der Gartenamtsleiterkonferenz e.V. (GALK) die ebenfalls herangezogen werden kann. Auch vom Städte- und Gemeindebund soll es eine Mustersatzung geben.

Als Vorlage und Diskussionsgrundlage werden wir nach gefasstem Beschluss auch eine eigene Zusammenstellung bzw. ein Vorschlag zur Verfügung stellen.

Dieses Anliegen könnte und sollte in die Konzeptionierung unserer Klimakommune einfließen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales.

Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

18

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 17

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 14.02.2023;

hier: Naturnahe Grünflächen

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept vorzustellen, mit dem Ziel gemeindeeigene Flächen, die nicht verpachtet sind, nach Möglichkeit naturnah zu bewirtschaften. Für „Grünflächen“ die nicht als „naturnah“ anzusehen sind (zBsp. sogenannte Schottergärten) sollen Vorschläge zu Umgestaltung eingebracht werden.

Aspekte der Biodiversität, speziell auch dem Insektenschutz, sollen bei der Veränderung des Grünflächenmanagements einbezogen werden.

Entsprechende Konzepte sollen im zuständigen Ausschuss zur Diskussion und Erstellung eines Beschlussvorschlags vorgestellt werden.

Im Anschluss sollen resultierende Vorschläge in der Gemeindevertretung beraten und Beschlüsse gefasst werden.

Begründung:

Inzwischen gibt es auf allen staatlichen Ebenen Überlegungen, Regelungen, Gesetzgebungen und Förderinstrumente für naturnahe Grünflächen und ökologischem Grünflächenmanagement.

Aber die Umsetzung muss vor Ort erfolgen.

Der Anteil an naturnahen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich soll erhöht und ein ökologisches Grünflächenmanagement eingeführt werden, um die Vielfalt an Naturflächen, Pflanzen-, Tier- und Insekten-arten in unserer Gemeinde zu verbessern.

Das Mikroklima wird dadurch verbessert und Hitzeeffekten entgegengewirkt.

Hilfreich zur Umsetzung der Ziele wären die Erstellung und Umsetzung kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt, und Entwicklung sinnvoller Maßnahmen.

Eine Umstellung auf extensive Pflege könnte zudem auch noch Kosten einsparen.

Dieses Anliegen könnte und sollte in die Konzeptionierung unserer Klimakommune einfließen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales.

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

17

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 18

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 14.02.2023;

hier: Eigene Gesellschaft/Genossenschaft oder mögliche Beteiligung

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Gründung und/oder Beteiligung an Gesellschaften/Genossenschaften im Bereich regionaler Energieerzeugung in Erwägung zu ziehen und beauftragt den Vorstand die rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten zu prüfen. Ziel soll es sein angemessen auf ein entsprechendes Projekt vorbereitet zu sein, damit Beteiligung und oder eigener Betrieb zeitnah ermöglicht werden könnte.

Konkrete Projekte werden gesondert in die Gremien eingebracht, vorgestellt, und jeweils im Einzelfall beschlossen.

Vor der Abstimmung soll der Antrag im HFA behandelt werden.

Begründung:

Bereits 2014 wurde die HGO § 121 ff. angepasst, um Kommunen wirtschaftliche Betätigung speziell bei regional erzeugter Energie zu ermöglichen. Ziel war die Förderung der Energiewende.

Gesellschaften/Genossenschaften, speziell auch regionale von Bürger:innen getragen Genossenschaften ermöglichen regionale Wertschöpfung, Umsetzung von investiven Projekten und fördern die Akzeptanz von Projekten durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Außer der Möglichkeit der finanziellen Beteiligung, wird auch die Gestaltung von regionalen Projekten gefördert. Eventuell könnten Projekte angegangen werden die klamme Kommunen selbst nicht stemmen könnten. Vorbehalte gegen Projekte die rein von „fremden“ Investoren getrieben werden, können bei regionalen Genossenschaften leichter ausgeräumt werden.

Die genossenschaftliche Grundidee „Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen Viele”, hat einen gewissen Charme, und ermöglicht die Umsetzung von Projekten bei denen Mitbestimmung und Gestaltung durch regionale Akteure bestens umgesetzt werden können. Die regionale Nutzung von regional erzeugtem Strom kann durch solche Gesellschaftsformen leichter realisiert werden.

Denkbar sind solche Lösungen auch bei Wohn- und Bau-Themen.

Beteiligungen von Kommunen könnten Gestaltungsmöglichkeiten aber auch finanzielle Vorteile bringen.

Viele weitere Aspekte geben Anlass sich mit diesen Möglichkeiten zu beschäftigen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Antrag an den Ausschuss Bau und Dorfentwicklung. Dort soll er gemeinsam mit dem „Antrag der CDU-Fraktion vom 19.10.2020; hier: Photovoltaik-Freiflächenanlage“ beraten werden.

Abstimmung:

27

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 19

Antrag der SPD-Fraktion vom 14.02.2023;

hier: Einführung eines Fahrdienstes für Jugendliche zum Jugendraum

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt zur Unterstützung des neuen Jugendraumes die Einführung eines Fahrdienstes für Jugendliche, die nicht aus Niederselters stammen und den Jugendraum besuchen wollen. Dieser kann - auf Anfrage - Jugendliche aus Haintchen, Münster und Eisenbach am frühen Abend abholen und abends auch sicher wieder nach Hause bringen.

Alternativ regen wir an, Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments der genannten Ortsteile jeweils ein gewisses Kontingent an Bezugsscheinen für das "Jugendtaxi" des Landkreises zukommen zu lassen.

Begründung:

Wir begrüßen ausdrücklich die Einrichtung und Eröffnung eines Jugendraumes in Niederselters. Allerdings wurden wir bereits bei der Eröffnung von engagierten Eltern angefragt, ob es nicht Möglichkeiten gebe, die Eltern in ihrer häufigen Funktion als "Elterntaxis" zu entlasten.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt zur Unterstützung des neuen Jugendraumes die Einführung eines Fahrdienstes für Jugendliche, die nicht aus Niederselters stammen und den Jugendraum besuchen wollen. Dieser kann - auf Anfrage - Jugendliche aus Haintchen, Münster und Eisenbach am frühen Abend abholen und abends auch sicher wieder nach Hause bringen.

Alternativ soll den Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments der genannten Ortsteile jeweils ein gewisses Kontingent an Bezugsscheinen für das "Jugendtaxi" des Landkreises zukommen.

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 20

Antrag der SPD-Fraktion vom 14.02.2023;

hier: Einführung und Ausgabe eines "Selters-Pass"

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt in Anlehnung an die Modelle benachbarter Gemeinden, die Einführung und Ausgabe eines "Selters-Pass" für nachweislich bedürftige Bewohnerinnen und Bewohner der Orte unserer Großgemeinde.

Begründung:

Bei unseren Besuchen zur Spendenübergabe bei der Weilburger Tafel und auch bei Gesprächen im Nachklang dieser Aktion wurden wir - beispielsweise vom Bad Camberger "Unser Laden" (Träger: Caritas) darauf hingewiesen, dass in beiden Einrichtungen auch Bewohnerinnen und Bewohner der Großgemeinde Selters vorstellig würden, um Lebensmittelunterstützung zu bekommen. Dies bereite den Mitarbeitenden der sozialen Einrichtungen zuweilen Probleme, weil ja ein Nachweis der Bedürftigkeit Voraussetzung für eine Lebensmittelausgabe sei. Dieses Problem wäre durch die Vorlage eines entsprechenden "Selters-Pass" zu lösen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales.

Abstimmung:

26

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 21

Anfrage der FWS-Fraktion vom 14.02.2023;

hier: Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Bad Camberg, Selters (Taunus), Brechen

Anfrage:

Der gemeinsame Ordnungsamtsbezirk bezieht sich unseres Wissens lediglich auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) d.h. auf Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs und das Ausstellen entsprechender Bußgeldbescheide (Verwarngeld). Alle anderen Aufgaben der Ordnungsbehörde werden im eigenen Haus verwaltet du erledigt. Feste Ausgaben werden mit rd. 71.000 € beziffert, zzgl. Anteilige Aufwendungen für Neuanschaffungen. Die Einnahmen betragen rd. 15.000 €.

Gemäß Mitteilung der Verwaltung waren im Jahr 2022 Hilfspolizisten 113-mal in Selters tätig.

Hier fragen wir an:

  • Wie gliedern sich die o. g. Ausgaben?
  • Wie ist das Verhältnis der Einsätze der Hilfspolizisten zu den einzelnen Ortsteilen?
  • Wo und wie lange fanden jeweils Kontrollen statt?
  • Welche Einsatzpläne und Übersichten liegen dem Ordnungsamt in Bezug auf die jeweiligen Ortsteile vor?
  • Was beinhalten die Einnahmen (Verwarnungsgelder) und wie verteilen diese sich auf die jeweiligen Bezirke, bzw. der einzelnen Ortsteile?

Wir bitten um Nachweis durch entsprechende Einsatzpläne.

Es wurde ebenfalls mitgeteilt, dass bei einer Selbstwahrnehmung dieser Aufgaben durch die Gemeinde evtl. einmalige Kosten von ca. 350.000 € bis 750.000 € entstehen könnten. Dieser pauschale Ansatz sagt nichts aus und ist nicht nachvollziehbar.

Wir fragen weiterhin an:

  • Wie wurden diese Kosten ermittelt?
  • Welche Anschaffungen beinhalten die o. g. Beträge?
  • Warum variieren sie dermaßen in der Höhe?

Wir bitten um genaue Aufschlüsselung/Auflistung der einzelnen Anschaffungen mit jeweils veranschlagten Kosten (Technische Geräte, Software, Hardware, Sonstige).

Antwort des Bürgermeisters:

1.

Wie gliedern sich die o. g. Ausgaben?

Die jährlichen Kosten errechnen sich gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirkes der Kommunen Bad Camberg, Brechen und Selters (Taunus) vom 16.11.2012 aus den Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten des eingesetzten Personals.

2.

Wie ist das Verhältnis der Einsätze der Hilfspolizisten zu den einzelnen Ortsteilen?

Hierüber kann keine Angabe gemacht werden, da in den vorliegenden Tätigkeitsberichten lediglich die Örtlichkeiten vermerkt sind, in denen Verkehrsverstöße festgestellt wurden

3.

Wo und wie lange fanden jeweils Kontrollen statt?

Die Inhalte der vorliegenden Tätigkeitsberichte beziehen sich, wie vormals erwähnt, lediglich auf die Örtlichkeiten, in denen Verkehrsverstöße festgestellt werden. Die kontrollierten Bereiche in denen keine Verkehrsverstöße festgestellt werden, sind ebenso wenig dokumentiert, wie die Dauer der durchgeführten Kontrollen.

4.

Welche Einsatzpläne und Übersichten liegen dem Ordnungsamt in Bezug auf die jeweiligen Ortsteile vor?

Dem Ordnungsamt liegen Tätigkeitsberichte vor, aus denen hervorgeht, in welchem Bereich die Ahndung eines Verkehrsverstoßes erfolgt ist. Nähere Informationen über die Art des Verkehrsverstoßes und den Verursacher sind in den Tätigkeitsberichten nicht erfasst.

5.

Was beinhalten die Einnahmen (Verwarnungsgelder) und wie verteilen diese sich auf die jeweiligen Bezirke, bzw. der einzelnen Ortsteile?

Es ist festzustellen, dass in dem Zeitraum 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 insgesamt 257 Verkehrsverstöße (Niederselters: 215; Eisenbach: 21; Münster: 15; Haintchen: 6) durch die Hilfspolizeibeamten festgestellt wurden. Die daraus resultierenden Einnahmen aus Verwarngeldern belaufen sich auf 8.234,56 €

6.

Wie wurden die Kosten zur Selbstwahrnehmung dieser Aufgaben ermittelt?

7.

Welche Anschaffungen beinhalten die o. g. Beträge?

8.

Warum variieren sie dermaßen in der Höhe?

Wie bereits dem Protokoll zu TOP 5 der 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2022 zu entnehmen ist, konnten aufgrund der Kürze der Zeit die Kosten nur grob geschätzt werden. Eine genaue Auflistung der erforderlichen Ausrüstungsgegenstände wird derzeit seitens der Gemeindeverwaltung ermittelt. Nach Abschluss dieser kann eine genauere Kostenschätzung erstellt und zur weiteren Beratung vorgelegt werden.

TOP 22

Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 14.02.2023;

hier: Radwegeplanung

Anfrage:

Ist es zeitnah, und auch rechtzeitig zum Abgleich mit den Planungen des Landkreises, vorgesehen das Thema Nahverkehrslösungen für den Radverkehr bzw. Radwegenetz innerhalb der Gemeinde, und die Anschlüsse an die Nachbargemeinden, zu behandeln?

Wann finden die Gespräche in welchen Ausschüssen statt, und wie ist das terminliche Konzept?

Ist es geplant und möglich, mögliche Synergien mit den Planungen des Landkreises zu erschließen?

Ist es geplant und möglich andere aktuelle Fördermöglichkeiten z.Bsp im Rahmen der Klimakommune, dem Feldwegeausbau usw. zeitnah zu nutzen?

Kann ein Gesamtkonzept rechtzeitig vor der Budgetplanung für das nächste Haushaltsjahr zur Verfügung stehen?

Antwort des Bürgermeisters:

Seitens der Gemeinde und der Bevölkerung wurden Vorschläge zur Verbesserung der Radwegeverbindung beim Kreis eingereicht. Diese beinhalten zum einen die Ortsverbindung und zum anderen die Radwegeverbindung über die Ortsgrenzen hinaus.

Zu erwähnen sind hier insbesondere:

  • Die Umlegung des Radweges R8 durch den geplanten Bau des Gewerbegebiets in Niederselters
  • Verbindende Radwege zwischen den einzelnen Ortsteilen, gem. dem Antrag der CDU-Fraktion vom 01.09.2021; hier: Schaffung eines Rundwander- und Radweges innerhalb der Gemeinde Selters (Taunus)
  • Der Lückenschluss zum Laubustalradweg in Absprache mit den Nachbarkommunen

Bevor eine Maßnahme in die konkrete Planung geht, werden vorher, je nach Schwerpunkt des Radweges wie z.B. eine nachhaltige Weiterentwicklung der Mobilität, der Schutz des Klimas und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Innenstädten und Ortskernen entsprechende Förderprogramme abgefragt und Fördermöglichkeiten beantragt.

Auf Grund der aktuellen personellen Situation ist eine konkrete zeitnahe Terminplanung nicht möglich. Die Verwaltung wird die einzelnen ausstehenden Anträge der Fraktionen je nach Möglichkeit abarbeiten.

Ein Beschluss über die endgültige Trassenführung des geplanten Laubustalradweg ist für die Sitzung der Gemeindevertretung am 31.05.2023 vorgesehen.

TOP 23

Anfrage des Gemeindevertreters Axel Lenz,

hier: Auslagen Weihnachtsessen vom 14.12.2022

Anfrage:

Wie in der Presse ja lobenswerterweise zu lesen war wurde beim Weihnachtsessen der Gemeinde Selters/Ts ein Betrag von 272,00 Euro gesammelt und später gespendet.

In diesem Zusammenhang mit dem Weihnachtsessen habe ich folgende Fragen:

  • Wie hoch war der Betrag in Euro für die Auslagen des Weihnachtsessen der zur Verfügung stand?
  • Wie hoch war die Schlussrechnung in Euro und hat der Betrag ausgereicht?
  • Gab es einen Festbetrag in Euro pro anwesenden Gast?
  • Wenn ja wie hoch war dieser?
  • Wer und wie viele Personen wurde zu diesem Essen alles eingeladen?
  • Bitte mit Angabe der Funktion.
  • Wie viele der eingeladenen Gäste haben final am Weihnachtsessen teilgenommen?

Antwort des Bürgermeisters:

-

Wie hoch war der Betrag in Euro für die Auslagen des Weihnachtsessen der zur Verfügung stand?

Im Jahr 2022 standen für das Abschlussessen der Gemeindevertretung 3.300 € im Haushaltsplan.

-

Wie hoch war die Schlussrechnung in Euro und hat der Betrag ausgereicht?

Die Schlussrechnung betrug 3.312,90 €. Der Haushaltsansatz wurde also um 12,90 € überschritten.

-

Gab es einen Festbetrag in Euro pro anwesenden Gast?

Wenn ja wie hoch war dieser?

Nein, es wurde bisher noch nie ein Festbetrag festgelegt.

-

Wer und wie viele Personen wurde zu diesem Essen alles eingeladen?

Bitte mit Angabe der Funktion.

Zum Abschlussessen wurden, wie bisher immer, die Mitglieder der Gemeindevertretung, des Ortsbeirates und des Gemeindevorstandes, Personen denen eine Ehrenbezeichnung verliehen wurde sowie der Gemeindebrandinspektor und seine Stellvertreter eingeladen. Insgesamt daher 90 Personen.

-

Wie viele der eingeladenen Gäste haben final am Weihnachtsessen teilgenommen?

Anhand der abgerechneten Essen haben 45 Personen am Abschlussessen teilgenommen.