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Selterser Kurier
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung_Vorstandswahl_2026

 

Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn

- Flurbereinigungsbehörde -

Berner Straße 11

65552 Limburg a. d. Lahn

E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-LM-05-18-96-01-B-0002#010

Flurbereinigungsverfahren: OU Bad Camberg – B 8

Verfahrens-Nr.: UF 1896

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur  Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens OU Bad Camberg – B 8

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 14. Juni 2010, in Verbindung mit der Anordnung dessen sofortiger Vollziehung vom 5. Oktober 2017, ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG setzt sich aus den Teilnehmern (Eigentümern und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) zusammen. Nach dem Flurbereinigungsbeschluss wählte die TG ihren Vorstand. Die Vorstandswahl fand am 6. Februar 2018 in Bad Camberg-Würges statt.

Gemäß § 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, Inkrafttreten der aktuellen Fassung am 14.02.2018, werden die Mitglieder des Vorstandes auf eine Dauer von sieben Jahre gewählt. Daher findet durch Ablauf der Wahlperiode eine Neuwahl des Vorstandes statt am

Mittwoch, den 29. April 2026 um 18:00 Uhr

im Kurhaus Bad Camberg – Kleiner Saal

Chambray-lès-Tours-Platz 2, 65520 Bad Camberg

Zu dieser Neuwahl werden hiermit alle Teilnehmer sowie alle Bevollmächtigten der Teilnehmer, welche am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind, eingeladen.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde. Das bedeutet, dass ein Teilnehmer nicht gleichzeitig für sich selbst und darüber hinaus als Bevollmächtigter für einen oder mehrere andere Teilnehmer weitere Stimmen bei der Wahlhandlung abgeben kann.

Gemeinschaftliche Eigentümer (z. B. Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Teilnehmer.

Bevollmächtigte müssen zum Wahltermin eine schriftliche Vollmacht mitbringen. In den Vorstand wählbar sind nur natürliche Personen. Diese brauchen nicht zwingend Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens zu sein.

Bitte bringen Sie zur Identitätsprüfung entsprechende Ausweise mit.

Bekanntmachung

Diese Einladung wird in der von der Flurbereinigung betroffenen Stadt Bad Camberg, sowie in der angrenzenden Stadt Idstein und den angrenzenden Gemeinden Hünstetten, Hünfelden, Selters (Taunus), Weilrod und Waldems öffentlich / ortsüblich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Einladung auf der Internetseite https://hvbg.hessen.de/UF1896 im Download-Bereich unter Teilnehmergemeinschaft (Neuwahl des TG-Vorstandes 2026) abrufbar. Das aktuelle Verfahrensgebiet ist ebenfalls ersichtlich im Download-Bereich unter Änderungsbeschlüsse (1. Änderungsbeschluss - Gebietskarte).

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für die Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Limburg, den 02.04.2026

Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde –
Im Auftrag
gez. Christian Schmitt (Verfahrensleiter)