Gemäß § 58 Abs. 1 in Verbindung mit § 82 Abs. 6 der Hess. Gemeindeordnung habe ich die Mitglieder zur öffentlichen 9. Sitzung des Ortsbeirates Haintchen der Gemeinde Selters (Taunus) für
Dienstag, den 13. Mai 2025, 16:00 Uhr
zur Ortsbesichtigung zu TOP 5 eingeladen. Treffpunkt ist das Grundstück in der Gemarkung von Haintchen, Flur 1, Flurstück 66 (Verbindungsweg Nauhauser Weg und Friedhofsparkplatz). Anschließend wird die Sitzung in der „Alten Schule Haintchen“, Vorraum Außenstelle, fortgesetzt.
| 1. | Feststellen der ordnungsgemäßen Einberufung |
| 2. | Feststellen der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Einwendungen gegen die Tagesordnung |
| 4. | Einwendungen gegen die letzte Niederschrift |
| 5. | Abschluss eines Erschließungsvertrags zugunsten des Grundstücks in der Gemarkung von Haintchen, Flur 1, Flurstück 66 |
| 6. | Wahl der/des stellvertretenden Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers |
| 7. | Ortsgericht Selters I (Niederselters und Haintchen): hier: Wahl der für die Ernennung vorzuschlagenden Personen |
| 8. | Antrag der SPD-Fraktion vom 13.01.2025; hier: Überprüfung der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Selters (Taunus) |
| 9. | Mitteilungen des Ortsvorstehers |
| 10. | Themen der Ortsbeiratsmitglieder |
| 11. | Verschiedenes |
65618 Selters (Taunus), 02.05.2025