In der öffentlichen 39. Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, 18.11.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Eisenbach;
hier: Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes "Steinfels"
Oliver Hamm ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes „Steinfels“ im Ortsteil Eisenbach. Geplant ist die Sanierung und Erweiterung von Wohngebäuden inkl. Tiefgarage auf dem Gelände der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Planungsschritte einzuleiten.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt bzgl. den Kosten einen städtebaulichen Vertrag mit der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas abzuschließen.
Die Bebauungsplanänderung wird vor der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange den Gremien erneut vorgelegt und beschlossen.
Abstimmung: 27 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Wasserversorgung in der Gemeinde Selters (Taunus);
hier: Abschluss eines neuen Gestattungsvertrages mit der Barbara Rohstoffbetriebe GmbH für die Grube "Lindenberg" / Münsterstollen
Peter Schnierer von der GRÜNEN-Fraktion beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zurück in den HFA zu verweisen.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt zurück in den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 3 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimme 3 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Die Gemeindevertretung beschließt, den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Barbara Rohstoffbetriebe GmbH über die Nutzung des Münsterstollens und der Grube Lindenberg zur Trinkwasserversorgung zu genehmigen und die Verwaltung zu beauftragen, den entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2026 der Gemeinde Selters (Taunus);
hier: Einbringung
Die Gemeindevertretung verweist diesen TOP zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Haushaltsplan für das Jahr 2026 der Gemeinde Selters (Taunus);
hier: Einbringung und Verweisung
Die Gemeindevertretung verweist diesen TOP zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie die Ortsbeiräte der Gemeinde Selters (Taunus).
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Entscheidung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 26. Oktober 2025 sowie über evtl. Einsprüche nach § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Die Gemeindevertretung erklärt nach § 50 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I. S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), die Bürgermeisterwahl vom 26. Oktober 2025, vorbehaltlich das keine Einsprüche bis zum Ende des 19. November 2025 eingehen, für gültig.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der SeltersUnion-Fraktion vom 14.10.2025
hier: Prüfantrag zur Wasserversorgung
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu prüfen, ob und inwieweit die Wasserversorgung für die Gemeinde zukünftig wieder eigenständig betrieben werden kann.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es hier doch erhebliche Differenzen bezüglich der Wasserversorgung gab und gibt. Offensichtlich funktioniert die Zusammenarbeit der von der Gemeinde beauftragten Firma Süwag Grüne Energien mit der Gemeindeverwaltung bzw. den gemeindlichen Gremien zumindest nicht so, wie es seitens der Gemeinde gewünscht war. Hier geht es speziell um die Erstellung von Konzepten zur optimalen Wasserversorgung aller Ortsteile, der Instandsetzung von z.B. Hochbehältern, der Anbindung von Haintchen an die gesamte Wasserversorgung usw. Hinzu kommt, dass seit Jahren notwendige Maßnahmen nicht ergriffen bzw. Arbeiten nicht vollzogen wurden, obwohl Mittel im Haushalt vorhanden waren und sind.
Die Unterrichtung der Gemeinde, insbesondere der Gemeindevertretung kann nicht als ausreichend bezeichnet werden, wobei dies wohl auf mangelnde Kommunikation der Firma Süwag Grüne Energien zurückzuführen ist.
Von daher bittet die SeltersUnion zu prüfen, ob ein Ausstieg aus der vertraglichen Vereinbarung wirtschaftlich sinnvoll und zur besseren Wasserversorgung aller vier Ortsteile angezeigt ist. Gerade die finanziellen Aufwendungen für die Leistungen der Firma Süwag Grüne Energien sind den zu erwartenden Kosten bei einer Eigenversorgung gegenüberzustellen und mit dem Ziel einer gut funktionierenden Wasserversorgung abzuwägen.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 20.10.2025
hier: Eigener Wassermeister und neue Betriebsführungs-/Dienstleistungsverträge
Der Gemeindevorstand möge zeitnah prüfen, ob eine interkommunale Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Nachbarkommen bezüglich eigener Wassermeister möglich sein kann.
Wenn diese Information vorliegt, soll das Anliegen zur Beratung und Beschlussempfehlung im HFA behandelt werden. Ziel muss es sein die Betriebsführung, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bezüglich unserer Wasserversorgungseinrichtungen und -anlagen neu aufzustellen.
In diesem Zusammenhang sollen auch bestehende Betriebsführungsverträge aufgelöst und neue Verträge bezüglich notwendiger Dienstleistungen vorbereitet und abgeschlossen werden.
Auch wenn noch nicht alle notwendigen Umstände, eventuelle Missstände, oder problematische und ungünstige Konstellationen aufgeklärt werden konnten, gibt es doch Anlass zur Vermutung, dass Dinge zukünftig dringend anders gemacht werden sollten. Entsprechende Sachkunde, Kompetenz und Verantwortung im eigenen Haus könnte zielführender sein als ein umfassendes Outsourcing. Dienstleistungserträge müssen zeitgemäß und rechtsicher sein, um mögliche finanzielle und rechtliche Risiken von der Gemeinde abzuwenden. Qualität und Versorgungssicherheit sind bei der Wasserversorgung ebenfalls von allerhöchster Priorität und sollten dementsprechend auch in Verwaltung und Abwicklung angesiedelt sein.
Die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen könnte finanzielle und personelle Synergien erschließen, da i.d.R. ja auch Vertretungen für Urlaub, Krankheit usw. mit bedacht werden müssen. Aber auch bei der Ersatzteilhaltung und 24/7-Serviceverträgen mit Dienstleistern könnten im Verbund bessere Konditionen erreicht werden.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 20.10.2025
hier: Bürgersprechstunde in der Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung beschließt, im Vorfeld der Gemeindevertretersitzungen jeweils eine Bürgersprechstunde anzubieten. Das Anliegen soll zur Beratung und Beschlussempfehlung in den HFA verwiesen werden.
Zur Erhöhung von Transparenz und Bürgernähe, soll eine weitere Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, um Anliegen oder auch Fragen zu laufenden Anliegen vorzubringen.
Eine Bürgerfragestunde kann zu Beginn jeder Gemeindevertretungssitzung stattfinden, wobei hierzu die Sitzung z.Bsp. bis längstens 30 min. unterbrochen wird. In der Bürgerfragestunde dürfen jedoch keine Fragen zu Angelegenheiten gestellt werden, die auf der Tagesordnung der Sitzung sind.
Gewählten Politiker und Politikerinnen sollte der Kontakt und Austausch mit denen wichtig sein, die sie vertreten und für die sie Entscheidungen treffen sollen. Wie sollen Politiker und Politikerinnen sonst wissen, was Einwohnerinnen und Einwohner bewegt und wo es aktuell Probleme gibt? Bürgersprechstunden in der Gemeindevertretung bieten eine Möglichkeit politische Anliegen, Anregungen und Probleme anzusprechen.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 22 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 20.10.2025
hier: Rebhuhn-Schutzräume
Der Gemeindevorstand möge zeitnah prüfen, ob es derzeit nutzbare Fördermöglichkeiten für ein „Rebhuhn-Projekt“ gibt. Dies soll auf Bundes-, Landes und Kreisebene geprüft, sowie mögliche Programme/Projekte mit Naturschutzorganisationen wie dem NABU ermittelt werden.
Ziel soll es sein „Rebhuhn-Schutzräume“ in anstehende Projekte im Bereich Feldflur unserer Klimakommune zu integrieren, und mögliche Fördermittel und Synergieeffekte zu erschließen.
Wenn es entsprechende Möglichkeiten gibt, soll das Anliegen in den Maßnahmenkatalog unserer Klimakommune übernommen werden.
Begründung:
Das Rebhuhn ist vom Naturschutzbund NABU zum Vogel des Jahres 2026 gewählt worden, auch weil es in Deutschland vom Aussterben bedroht ist. Das inzwischen seltene Rebhuhn ist ein Bioindikator für den Zustand der Agrarlandschaft. Es ist ein Zeiger für eine artenreiche Feldflur, da es intakte Lebensräume mit vielfältigen Strukturen benötigt. Der starke Rückgang des Bestandes seit einigen Jahrzehnten ist ein klares Zeichen dafür, dass die biologische Vielfalt abnimmt. Seit vielen Jahren gibt es Hilfsprogramme auf Bundesebene und seit einigen Jahren auch in Hessen.
Naturschutzorganisationen (NABU, HGON, …), aber auch Verbände von Jägern und Landwirten unterstützen bereits in vielen Regionen die Bemühungen die entsprechenden Lebensräume wieder zu verbessern.
Die Lebensraumanforderungen für das Rebhuhn sind auch sehr vielen anderen Populationen dienlich.
Da bereits geplante und beschlossene Maßnahmen bezüglich Trittsteinkonzepte, Blühflächen, Renaturierungen, Feldrainbepflanzungen, Ausgleichsmaßnahmen usw.im Bereich Feldflur einer gleichen Intention folgen, könnte ein „Rebhuhn-Projekt“ als Indikator für eine erfolgreiche Umsetzung dienen.
Es wäre nicht einmal eine revolutionäre Verbesserung, aber eine Rückkehr zu einem Zustand, der vor einigen Jahrzehnten noch völlig normal für unseren heimischen Raum war, als jeder noch Rebhühner und Fasane in unserer Gemeinde sehen und hören konnte.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Anfrage der UWE-Fraktion vom 19.10.2025
hier: Ausweitung der Öffnungszeiten des Schwimmbades in Selters
In den letzten Jahren wurde die Öffnung des Schwimmbades häufig in den letzten Septemberwochen verlängert. Die Tagestemperaturen waren aber auch im April / Mai bereits so angenehm, dass eine Öffnung des Schwimmbades durchaus möglich erschien.
| 1. | Kann die Verwaltung in Erwägung ziehen, bei entsprechender Witterung das Schwimmbad künftig bereits früher im Jahr als bisher zu öffnen? | |
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| Eine flexible Handhabung in Bezug auf einen außerplanmäßigen, vorzeitigen Saisonstart ist im Gegensatz zu einer Verlängerung am Ende der Saison nicht möglich. | |
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| Eine flexible Saisonverlängerung im September ist relativ einfach umzusetzen, da das Freibad ja schon in Betrieb ist. Das ist es im April aber nicht. Möchte man es wegen einer eventuell möglichen kurzen Schönwetterperiode bereits Mitte / Ende April öffnen, muss der gesamte Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme des Bades von vornherein terminlich daran angepasst werden. | |
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| Der grobe Zeitplan ist nachfolgend chronologisch aufgeführt. | |
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| 1 Woche | Entleerung und mechanische Vorreinigung des Beckens, der Einlaufkanäle sowie ggf. chemische Rostbeseitigung in den Einlaufkanälen |
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| 1 Woche | Chemische Grundreinigung der Becken |
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| 2 bis 3 Tage | Reinigung und ggf. Entrostung der Überlaufrinne und Brücke |
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| 3 bis 4 Tage | Füllung des Beckens (abhängig von Wetter und der Wasserverfügbarkeit) inkl. anschließender Probeentnahmen |
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| 2 Wochen | für die DIN gerechte Probenauswertung durch Fresenius |
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| ca. 1 Woche | Aufheizen des Beckenwassers (ca. 8-9 Tage vor der Eröffnung) |
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| Aus dieser Auflistung ist ersichtlich, dass für die Wiederinbetriebnahme des Bades mindestens ca. 5-6 Wochen notwendig sind. | |
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| Im Zusammenhang mit der Wiederinbetriebnahme sind vier Dinge wichtig zu wissen. | |
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| 1. | Laut Betriebs- / Pflegeanleitung des Beckenbauers Zeller darf die Entleerung des Beckens, Zitat: „auf keinen Fall zu einem Zeitpunkt erfolgen in dem noch mit Frostgefahr zu rechnen ist.“ |
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| I.d.R. kann ab ca. Ende März davon ausgegangen werden, dass es frostfrei bleibt. |
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| Hierzu folgende Rechnung. |
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| Beginn der Entleerung Ende März |
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| + im optimalen Fall 6 Wochen für die notwendigen Arbeiten dazu |
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| = mögliche Eröffnung Ende der ersten Mai Woche |
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| 2. | Laut Betriebs- und Pflegeanleitung des Beckenbauers sollte das Becken beim Befüllen nicht durch starke Sonneneinstrahlung aufgeheizt sein; denn hierdurch kommt es zu Ausdehnungen der gesamten Edelstahlkonstruktion. Wird aber dennoch gefüllt, können durch das kalte Wasser irreparable Verformungen, insbesondere am Beckenboden auftreten. |
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| 3. | Während der Woche der chemischen Reinigung des Beckens muss es zwingend, zumindest vormittags, trocken bleiben. Dieses ist wegen der Einwirkzeit des Reinigungsmittels von ca. 3 Stunden notwendig. Wird diese Zeit nicht eingehalten, kann man i.d.R. die behandelten Flächen am nächsten Tag nochmal bearbeiten, um den sehr festsitzenden Winterschmutz bzw. die jedes Jahr aufs Neue entstehenden Flecken auf dem Beckenboden entfernt zu bekommen. |
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| 4. | Um die Verkehrssicherheit des Bades zu gewährleisten, ist eine Beprobung vor der Eröffnung notwendig. Diese umfasst neben der Kontrolle des Badewassers auch die Kontrolle der Duschen auf Legionellen. Die Auswertung der Legionellenproben dauert 2 Wochen. |
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| Diese 4 Punkte bedeuten, dass in einen Ablaufplan für eine Wiederinbetriebnahme von vornherein ca. 2 Wochen für z.B. Wetterkapriolen einzurechnen sind. | |
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| Fazit: | |
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| Möchte man das Freibad nun wegen einer kurzen Schönwetterperiode Anfang Mai oder gar Mitte / Ende April vorzeitig öffnen, muss es zu diesem Zeitpunkt betriebsfertig sein und die Ergebnisse der Beprobung vorliegen. Das bedeutet, dass mit den Vorbereitungen zu einer Zeit begonnen werden müsste (Mitte / Ende Februar) in der mit Frost zu rechnen ist. | |
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| Weiterhin müsste die Technik auch dann weiterlaufen, wenn das Freibad nicht wegen einer kurzen Schönwetterperiode geöffnet werden würde. Wenn die Technik einmal läuft kann man sie nicht „einfach mal“ ausschalten. Es befindet sich ja das neue Badewasser im Becken und dieses muss kontinuierlich aufbereitet werden, da es sonst wieder veralgen könnte. Diese Betriebsbereitschaft verursacht zusätzliche Kosten für den Betrieb der Technik, für die eventuelle Beheizung des Beckenwassers und für das Personal. | |
| 2. | Ist der 1. Mai als regelmäßiger Start der Freibadsaison ein realistischer Zeitpunkt? |
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| Wie unter Frage 1 beschrieben, darf es zum Zeitpunkt der Beckenentleerung keinen Frost mehr geben. Rechnet man nun vom 1. Mai 7 Wochen zurück, kommt man in die erste Märzwoche. |
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| Zu diesem Zeitpunkt kann Frost nicht sicher ausgeschlossen werden. Ebenfalls bedacht werden muss, dass sowohl die Nachttemperaturen, als auch die Tagestemperaturen, Mitte April (Aufheizbeginn) nicht selten im einstelligen Bereich sind. Das bedeutet, dass das Beckenwasser nicht beheizt werden sollte, da mehr Wärme verloren geht als durch die Hackschnitzelanlage zugeführt werden kann. Im Ergebnis bliebe trotz laufender Heizung das Wasser zu kalt. |
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| Fazit: |
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| Der 1. Mai kann unter Berücksichtigung des oben Geschriebenen (die Wiederinbetriebnahme), in Kombination mit der Variablen „Wetter“, nicht als realistischer, regelmäßiger Eröffnungstermin angesehen werden. |
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| Der bisherige regelmäßige Eröffnungstermin - der zweite Sonntag im Mai - hat sich in den letzten ~30 Jahren bewährt und sollte insbesondere auch im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation beibehalten werden. |
| 3. | Wird auch künftig das Freibad bei entsprechender Witterung nach dem geplanten Schließungstermin im September für Besucherinnen und Besucher geöffnet bleiben? |
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| Eine Schließung des Freibades ist generell am ersten Sonntag im September vorgesehen. Die Schließung wird seitens des Gemeindevorstandes seit mehreren Jahren mit dem folgenden Zusatz beschlossen: |
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| „Sollten jedoch weiterhin sommerliche Temperaturen vorhergesagt sein, kann die Saison verlängert werden. Der aktuelle Stand wird auf den gemeindlichen Plattformen veröffentlicht.“ |
| Bisher ist nicht geplant, dass eine Verlängerung der Badesaison generell nicht mehr angeboten werden soll. | |
Anfrage der UWE-Fraktion vom 19.10.2025
hier: Entsorgung Altkleider in Selters
Sowohl in der NNP als auch im Kurier wurde über die Probleme bei der Entsorgung von Altkleidern informiert und die Entfernung der Container im Gemeindegebiet angekündigt. Die Gründe sind nachvollziehbar, für die Bevölkerung stellt sich allerdings die Frage, wie gebrauchte oder zerschlissene Kleidungsstücke künftig entsorgt werden können. Der EU-Beschluss von Januar 2025 sieht vor, dass nur stark verschmutzte Kleidung in der schwarzen Tonne (Restmüll) entsorgt werden soll.
Gemäß einem Telefonat mit dem 1. Kreisbeigeordneten Jörg Sauer, fand Anfang Oktober 2025 ein Gespräch mit den Maltesern sowie dem Deutschen Roten Kreuz statt, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.
Aufgrund der aktuellen Marktsituation können die beide, caritativ tätigen, Organisationen im Bereich der Altkleidersammlung- bzw. verwertung nicht mehr kostendeckend arbeiten, was zu den aktuellen Problemen bei der Abholung der Altkleidercontainer geführt hat.
Es ist davon auszugehen, dass bis Ende dieses Jahrs zwischen dem Landkreis Limburg-Weilburg und den genannten Organisationen eine abschließende Vereinbarung getroffen werden kann, so dass Anfang des Jahres 2026 die Altkleidercontainer wieder aufgestellt werden könnten.
Anfrage der Freie Wähler Selters Fraktion vom 20.10.2025
hier: Geplantes Gewerbegebiet Oberau
Zum geplanten Gewerbegebiet Oberau gibt es Anträge und Anfragen, die zum weiteren Verfahren Klarheit bringen sollen und deren Bearbeitung bzw. Beantwortung noch aussteht.
Da die Ergebnisse auch sehr relevant für die Aufstellung und die Beratung des Haushaltes 2026 sind, fragen wir an:
| 1. | Gibt es mittlerweile weitere Erkenntnisse zu den Anträgen/Anfragen (FWS u. SPD) vom April/Mai 2025 und wenn ja, welche? |
| 2. | Wir bitten um einen ausführlichen Sachstandsbericht. |
| 3. | Wenn nein, welche Hindernisse haben dazu beigetragen, dass nach rund 7 Monaten noch immer keine Bearbeitung/Behandlung in den Ausschüssen (HFA u. Bau) stattfinden kann? |
| 4. | Für wann ist eine weitere Behandlung des Themas geplant? |
Für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung und die Sitzungen des Ausschusses Bau und Dorfentwicklung sind die Beratungen bzgl. des Satzungsbeschlusses zum geplanten Gewerbegebiet „Oberau“ vorgesehen.
Anfrage der Freie Wähler Selters Fraktion vom 20.10.2025
hier: Baulicher Zustand / Verfall des Börnchens im Ortsteil Niederselters
Am 04.09.2025 hatten wir per E-Mail auf erhebliche Schäden am alten Brunnenhäuschen, dem „Börnchen“, aufmerksam gemacht. Danach wurde bekannt, dass beim Rückkauf der Brunnenanlage in 2001 das Brunnenhäuschen nicht mit zurückübertragen bzw. durch die Radeberger Gruppe vom Rückkauf ausgeschlossen wurde. Erhaltungsmaßnahmen und Schadensbeseitigung durch die Gemeinde können daher nicht ohne weiteres durchgeführt werden.
Wir bitten folgende Fragen zu klären:
| 1. | Wie wollen die Besitzer dem Verfall entgegenwirken bzw. was wollen sie für den Erhalt des Gebäudes tun? |
| 2. | Welche Maßnahmen hierzu könnten mit Zustimmung und Unterstützung der Besitzer evtl. durch die Gemeinde geleistet werden? |
| 3. | Wäre die Radeberger Gruppe zum heutigen Zeitpunkt bereit, das Börnchen an die Gemeinde zurückzugeben bzw. zu veräußern? |
| 4. | Wenn ja: Zu welchen Konditionen, welchem Preis? |
Nach Eingang der Anfrage hat die Gemeindeverwaltung den Sachverhalt erneut geprüft und hierzu auch Kontakt mit der Radeberger Gruppe aufgenommen. Im Zuge dieser Nachforschungen hat sich herausgestellt, dass das Grundstück und Gebäude des sogenannten „Börnchens“ bereits seit Dezember 2018 wieder im Eigentum der Gemeinde Selters (Taunus) steht.
Die bisherigen Annahmen, wonach das Börnchen im Eigentum der Radeberger Gruppe verblieben sei, beruhen auf veralteten Unterlagen und wurden durch die aktuelle Eigentumsprüfung korrigiert. Wir bitten, die daraus entstandenen Missverständnisse zu entschuldigen.
Da sich das Börnchen im Eigentum der Gemeinde Selters (Taunus) befindet, ist die Gemeinde selbst für die Erhaltung des Gebäudes verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung wird mit dem baulichen Zustand des Gebäudes befassen und prüfen, welche Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, um das Börnchen langfristig zu erhalten.
Da die Gemeinde Eigentümerin des Gebäudes ist, können Maßnahmen zur Instandsetzung eigenständig beschlossen und umgesetzt werden. Zunächst soll eine Bestandsaufnahme des baulichen Zustands erfolgen, um auf dieser Grundlage die weiteren Schritte zur Herrichtung und künftigen Nutzung zu beraten.
Diese Frage hat sich durch die nun vorliegende Eigentumsklärung erledigt, da sich das Börnchen bereits im Eigentum der Gemeinde befindet.
Siehe Frage 3
Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 20.10.2025
hier: Umsetzungsstatus Klimakommune
Seit 2020 sind wir als Klimakommune aktiv, haben bereits 2023 den damaligen Aktionsplan aktualisiert und haben seit Dez.2024 ein Integriertes Klimaschutzkonzept.
Dies nehmen wir zum Anlass für folgende Fragen:
| 1. | Welche Maßnahmen waren für dieses Jahr vorgesehen? |
| 2. | Welche Maßnahmen konnten bereits in diesem Jahr abgeschlossen werden (hierzu können auch Maßnahmen aus Vorjahren zählen)? |
| 3. | Welche Maßnahmen wurden in diesem Jahr veranlasst, und werden noch bis Jahresende abgeschlossen? |
| 4. | Welche Maßnahmen wurden in diesem Jahr veranlasst, werden aber erst später; in welchem Zeitraum abgeschlossen? |
| 5. | Welche Maßnahmen wurden in der Haushaltsplanung für das nächste Jahr vorgesehen? |
Anmerkung:
Schön wäre es, wenn die Statusberichte, die sich aus den regelmäßigen Berichtspflichten ergeben, auf der Homepage unserer Klimakommune zu finden wären, oder zumindest an die Fraktionen verteilt werden würden.
Für das Jahr 2025 waren zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, darunter die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts nach dessen Beschlussfassung im März 2025, die Durchführung von Gewässerbegehungen im Rahmen des Projekts „100 Wilde Bäche“, die Vorbereitung eines Förderantrags für ein SILEK (Biotopverbundplanung und Feldwegekataster), die Fortführung des Projekts klimaangepasstes Waldmanagement, die Digitalisierung des Baumkatasters, die Aufarbeitung der offenen Vorgänge zur gesplitteten Abwassergebühr, die Teilnahme an Netzwerktreffen Klimaschutz auf Kreisebene, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Entsiegelung und Begrünung von Flächen) sowie die Beteiligung an Planungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windkraftprojekte.
Bereits in diesem Jahr abgeschlossen werden konnten unter anderem das Integrierte Klimaschutzkonzept, dessen Beschluss am 26. März 2025 erfolgte, sowie die Einreichung des Verwendungsnachweises, durch den eine Zuwendung in Höhe von 133.423,39 Euro abgerufen wurde. Auch die zunächst befristete Stelle der Klimaschutzbeauftragten wurde zum 30. Juni 2025 entfristet. Erfolgreich abgeschlossen wurden zudem Beratungen im Projekt N.A.T.U.R., bei denen Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung Informationen zu naturnahen Grünflächen erhielten und erste Maßnahmen wie Neupflanzungen umgesetzt werden konnten. Weiterhin wurde die Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement mit einer Zuwendung von 90.051,15 Euro gewährt.
Maßnahmen, die in 2025 veranlasst wurden und voraussichtlich noch bis zum Jahresende abgeschlossen werden, umfassen die Erstellung und Prüfung der Maßnahmenkarte „100 Wilde Bäche“, die Vorbereitung des Förderantrags SILEK, die Digitalisierung des Baumkatasters in Zusammenarbeit mit einem Fachunternehmen sowie die Aufarbeitung der offenen Vorgänge zur Niederschlagswassergebühr.
Darüber hinaus gibt es mehrere Maßnahmen, deren Umsetzung erst in den kommenden Jahren erfolgen wird. Dazu gehören die Detailplanung und der gezielte Grunderwerb im Projekt „100 Wilde Bäche“ in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landgesellschaft, die Fortführung des SILEK-Prozesses nach Amtsantritt der/des neuen Bürgermeister/in, die Fertigstellung und Pflege des digitalen Baumkatasters, die Erstellung einer Übersicht über Nacharbeiten an Ausgleichsflächen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Entsiegelung und Begrünung von Flächen), die Fortführung und Planung von Photovoltaik- und Windkraftprojekten sowie die Fortsetzung des klimaangepassten Waldmanagements und der naturnahen Bepflanzungsmaßnahmen im Rahmen von N.A.T.U.R.
Für die Haushaltsplanung 2026 sind bereits konkrete Maßnahmen vorgesehen. Dazu zählen die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Entsiegelung und Begrünung von Flächen), die Fortführung und der Ausbau des klimaangepassten Waldmanagements, die Digitalisierung und Pflege des Baumkatasters, die Detailplanung und der Grunderwerb im Projekt „100 Wilde Bäche“, die SILEK-Förderung sowie die Pflege und Nachbesserung von Ausgleichsflächen. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung naturnaher Bepflanzungen, wie die Neuanlage von Beeten, Verkehrsinseln und Baumpflanzungen, sowie die Unterstützung interkommunaler Klimaschutzinitiativen durch Netzwerktreffen fortgesetzt.
Die Verwaltung begrüßt außerdem den Vorschlag, die regelmäßigen Statusberichte künftig auf der Homepage der Klimakommune zu veröffentlichen oder den Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechendes Verfahren zur Veröffentlichung und Verteilung der Berichte wird derzeit geprüft.