Ausgabe 21/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verlust eines Personalausweises
Wie funktioniert die Sperrhotline?
Der Sperrdienst für hoheitliche Dokumente ist ein Service der Bundesdruckerei.
Die Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises kann bei Verlust oder Diebstahl sofort über die gebührenfreie Hotline 116 116 (aus Deutschland/EU) gesperrt werden. Sie benötigen dazu Ihr Sperrkennwort aus dem PIN-Brief. Alternativ ist eine Sperrung direkt beim Bürgeramt oder der Polizei möglich.
Wichtige Informationen zur Sperrung:
- Hotline: 116 116 (7 Tage/24 Stunden erreichbar).
- Aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (kostenpflichtig).
- Erforderliche Daten: Sperrkennwort (aus dem PIN-Brief), Name, Geburtsdatum.
- Was wird gesperrt? Nur die Online-Funktion, der Ausweis selbst bleibt gültig.
- Entsperrung: Sollte der Ausweis wiedergefunden werden, kann die Sperrung nur persönlich im Passamt aufgehoben werden.
- Falsche PIN: Wurde die PIN dreimal falsch eingegeben, ist die Funktion blockiert und kann nur mit der PUK (siehe ausgehändigter PIN-Brief bei der Beantragung im Passamt) entsperrt werden.
- Die Sperrung ersetzt nicht die Verlustmeldung bzw. Neubeantragung der Dokumente.
- Eine Entsperrung der Funktion ist nicht über die Sperrhotline möglich, sondern nur in der Behörde.