Damit uns alle Ehe-Jubiläen wie
| • | Goldene Hochzeit | (50-jähriges Ehejubiläum) |
| • | Diamantene Hochzeit | (60-jähriges Ehejubiläum) |
| • | Eiserne Hochzeit | (65-jähriges Ehejubiläum) |
| • | Gnadenhochzeit | (70-jähriges Ehejubiläum) |
bekannt sind und um die Glückwunschurkunden rechtzeitig auch beim Landrat und beim Hessischen Ministerpräsidenten beantragen zu können, bitten wir alle Betroffenen, ihr Jubiläum einen Monat vorher der Gemeindeverwaltung, Frau Klabes, Zimmer 22, Tel. 06483/9122-12, mitzuteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Verwaltung nur noch auf Wunsch der Jubilare tätig.