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Selterser Kurier
Ausgabe 22/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Mitteilungspflicht - Verkauf/Kauf eines Anwesens

Jeder Eigentumswechsel eines bebauten Grundstücks (hierzu zählen auch Schenkungen und Erbschaften) ist unverzüglich schriftlich – mittels eines vorgegebenen Vordrucks – beim Steueramt der Gemeinde Selters (Taunus) anzuzeigen.

Der Vordruck ist auf Anfrage beim Steueramt erhältlich oder kann auf der Homepage unter https://www.selters-taunus.de/rathaus-politik/buergerservice/formulare/eigentuemerwechsel.pdf?cid=1qy heruntergeladen werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Steueramts zur Verfügung:

Niederselters und Haintchen

Silke Gibitz

(0 64 83 ) 91 22 – 21

Eisenbach und Münster

Ellen Sandner

(0 64 83 ) 91 22 – 22