Damit uns alle Ehe-Jubiläen wie
| • | Goldene Hochzeit | (50-jähriges Ehejubiläum) |
| • | Diamantene Hochzeit | (60-jähriges Ehejubiläum) |
| • | Eiserne Hochzeit | (65-jähriges Ehejubiläum) |
| • | Gnadenhochzeit | (70-jähriges Ehejubiläum), |
bekannt sind und um die Glückwunschurkunden rechtzeitig auch beim Landrat und beim Hessischen Ministerpräsidenten beantragt werden können, bitten wir alle Betroffenen, ihr Jubiläen einen Monat vorher der Gemeindeverwaltung, Frau Altmann, Zimmer 22, Tel. 06483/912212, mitzuteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Verwaltung nur noch auf Wunsch der Jubilare tätig.