Jeder Eigentumswechsel eines bebauten Grundstücks (hierzu zählen auch Schenkungen und Erbschaften) ist unverzüglich schriftlich - mittels eines vorgegebenen Vordrucks - beim Steueramt der Gemeinde Selters (Taunus) anzuzeigen.
Der Vordruck ist auf Anfrage beim Steueramt erhältlich oder kann auf der Homepage unter https://www.selters-taunus.de/images/Formulare/Eigentuemerwechsel_01.2021.pdf heruntergeladen werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Steueramts zur Verfügung:
| Niederselters und Haintchen | Silke Gibitz | (0 64 83) 91 22 - 21 |
| Eisenbach und Münster | Ellen Sandner | (0 64 83) 91 22 - 22 |