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Selterser Kurier
Ausgabe 25/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wasserentnahme aus Bachläufen oder öffentlichen Brunnen für den Privatgebrauch ist verboten

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Bachläufen oder öffentlichen Brunnen für den Privatgebrauch, z. B. für die Bewässerung von Gartenland, verboten ist.

Etwaige Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.