In der öffentlichen 26. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, dem 22.05.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Brechen, Hünfelden und Selters (Taunus)
hier: Koordinationsstelle Migration und sozialen Teilhabe
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, die Koordinationsstelle Migration und soziale Teilhabe im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen Brechen, Hünfelden und Selters (Taunus) umzusetzen.
Zielsetzung soll sein, alle Angelegenheiten der beteiligten Kommunen im Zusammenhang mit Unterbringung und Betreuung im Bereich der Migration und sozialen Teilhabe zu koordinieren und zu professionalisieren.
Durch die gemeinsame Einrichtung einer Koordinationsstelle sollen
| - | behördliche und institutionelle Abläufe verbessert, |
| - | die Vermittlung von sozialem Wohnraum intensiviert, |
| - | ehrenamtlich Tätige begleitet, unterstützt und fachlich beraten und |
| - | Maßnahmen zur Integration in die jeweiligen Gemeinden eingeleitet werden. |
Alle hierzu erforderlichen Maßnahmen sind durch den Gemeindevorstand umzusetzen.
Die Vollzeitstelle, die bei der Gemeinde Hünfelden angesiedelt wird, soll von den genannten Kommunen gemeinsam finanziert werden, die Aufgaben im Bereich Migration und sozialen Teilhabe zeitnah umgesetzt werden. Zur Reduzierung der Personalkosten für die einzelnen Kommunen sollen Fördermittel im Rahmen der Drittstellenförderung beim Landkreis Limburg-Weilburg beantragt werden.
Die interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Brechen, Hünfelden und Selters (Taunus) im Bereich der Migration und sozialen Teilhabe ist zunächst befristet auf drei Jahre. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls die Vereinbarung nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Klimaangepasstes Waldmanagement - Zusatzleistungen zum Förderprogramm
hier: Außerplanmäßige Auszahlungen im Jahr 2024 gemäß § 100 HGO
Die Gemeindevertretung beschließt, die Habitatbaummarkierung, inklusive der GPS-Verortung und Einarbeitung in das GIS-System der Gemeinde Selters (Taunus), im Rahmen des klimaangepassten Waldmanagements vorzunehmen. Die Kosten belaufen sich für die Jahre 2024-2026 nach heutiger Kalkulation auf 35.684,20 €, werden aber nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Die Mittel in Höhe von rd. 12.000 € für das Haushaltsjahr 2024 stehen nicht explizit zur Verfügung und werden außerplanmäßig gemäß § 100 HGO zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen oder Mehrerträge im Gesamtergebnishaushalt.
Die für die Jahre 2025 und 2026 benötigten Mittel von jeweils rd. 12.000 € werden im Rahmen der Haushaltplanberatungen für diese Jahre aufgenommen.
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus)
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Goethestraße 2a" Niederselters, Flur 14, Flurstück Nr. 126/4 tlw.; Flur 5 Flurstücke Nr. 109/2, 129/3 und 234/1
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Goethestraße 2a“:
Der Antragsteller trägt die hierfür entstehenden Kosten.
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltung
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der SeltersUnion-Fraktion vom 06.02.2024;
hier: Rückkehr zur doppelten Haushaltsführung
Die Gemeindevertretung beschließt, weiterhin einen Haushaltsplan für ein Jahr aufzustellen.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der UWE-Fraktion vom 26.03.2024;
hier: Schwimmbad: Eintritt, Energiekonzept, Personal
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand und die Verwaltung mit dem Prüfauftrag „Zukunft Schwimmbad: Eintritt, Energiekonzept, Personal“
Erste Ergebnisse sollen bis zur Gemeindevertretersitzung am 10.07.2024 vorgelegt werden. Die Anregungen zu den Eintrittspreisen könnten schon zur aktuellen Freibadsaison zum 5. Mai 2024 umgesetzt werden.
Der Antrag soll zur Beratung in den HFA verwiesen werden
Es soll eine umfangreiche Prüfung für folgende Ansätze erfolgen:
| 1. | Wir setzen für die nächsten beiden Jahre die Zeitkarten aus und es werden nur Tageskarten verkauft, die 10 Cent teurer sind als bisher. Vom dadurch zu erwartenden Gewinn wird eine Umstellung des Eingangsbereichs in eine Bezahlschranke ohne Kassiererin gestaltet. Beispielsweise mittels einer App, einer Bezahlschranke, einer Vereinzelungsanlage oder anderen Lösungen ohne Einsatz von Personal. |
| 2. | Falls aktuell noch mit Gas geheizt wird, soll die Heizung von Gas auf Wärmepumpe umgestellt werden - falls nur mit der Holzschnitzelanlage geheizt wird, wird das beibehalten. |
| 3. | Das Personal für 2024/2025 wird nicht extern eingekauft, sondern als Abstellung von der Stadt Bad Camberg gegen Kostenersatz oder - noch besser - mit dem Kostenträger Stadt Bad Camberg. |
| 4. | Kinder aus der Gemeinde Selters erhalten in den Sommerferien freien Eintritt. Die Schulen bekommen an den Vormittagen einen Zutritt - mit dem Kreis soll dazu eine Kostenpauschale verhandelt werden. |
Zu den Punkten 1 und 4 verweisen wir auf das Protokoll der 30. Sitzung des HFA vom 06.12.2023.
Zusatzprojekt (perspektivisch):
Es wird eine PV Anlage auf alle Dächer des Schwimmbades gebaut (plus Speicherbatterie). Mit einem Projektierer wird geprüft, ob der Parkplatz des Schwimmbads (ggf. erweitert um den REWE-Parkplatz) ebenfalls mit einer PV Anlage überdacht werden kann. Hier wird dann zusätzlich eine Auto Ladestation (z.B. für 10 Plätze) installiert. Verkauf im Auftrag der Gemeinde oder sogar als Gemeinde Selters. (auch hier ggf. einen Partner suchen) - die Lösungen sollen als a) Gemeinde allein, b) mit einem Partner oder c) einem Projektierer geprüft werden (alternativ).
Die Schwimmbäder in Bad Camberg und Kirberg sind in den Jahren 2024 und 2025 geschlossen und wir bekommen so evtl. mehr Gäste - die Zeitkarten reduzieren aber den ohnehin schon subventionierten Eintritt um ein Vielfaches. Eine Erhöhung um 10 Cent ist bei den Inflationsdaten im unteren Bereich anzusiedeln. Wir müssen das Bad attraktiv machen und für die Zukunft aufstellen. Mit der E-Tankstelle erwirtschaften wir Einnahmen für die Gemeinde in der Zukunft. Dadurch könnte das Defizit des Schwimmbades erheblich reduziert werden, was uns als Gemeinde wieder größere Spielräume bringt.
Eine E Ladestation an der B8 könnte aktuell eine Marktlücke sein, zumal nach Fertigstellung der Umgehung Bad Camberg der Weg von der Autobahn nach Selters erheblich reduziert und vereinfacht wird. Wenn wir nur 10 Cent im Verkauf unter den Preisen an der Autobahnraststätte liegen, würde sich das sicherlich lohnen. In Limburg Süd gibt es bereits eine E Tankstelle von Fastned.
Für den Prüfauftrag 40 Arbeitsstunden. Die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben können erst nach dem Prüfauftrag beziffert werden.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der UWE-Fraktion vom 26.03.2024;
hier: Ständige Berichtspunkte für den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales (UKS)
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Punkte „Fortswirtschaftsplan“ und „Aktionsplan Klimakommune“ ab sofort als ständige Berichtspunkte in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales verwiesen werden sollen.
Der Forstwirtschaftsplan und der Aktionsplan Klimakommune sind immer wiederkehrende Kernthemen in den Beratungen des UKS. Der Ausschuss sollte sich - unabhängig von konkreten Anträgen, aus den Reihen der Gemeindevertreter*innen - fortlaufend mit dieser Thematik beschäftigen können.
Hierdurch wird der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales in die Lage versetzt, diese Punkte nach Bedarf immer wieder auf die TO zu nehmen und nicht auf zusätzliche Anträge aus den Reihen der GV warten zu müssen.
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Punkte „Fortswirtschaftsplan“ und „Aktionsplan Klimakommune“ ab sofort als ständige Berichtspunkte in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales verwiesen werden sollen.
Abstimmung: 11 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der FWS-Fraktion vom 23.04.2024;
hier: Instandsetzung Fuß- und Radweg oberhalb des Sportplatzes Niederselters bis hin zur Straße Am Hofacker
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Fuß- und Radweg zwischen dem Sportgelände und der Bebauung vom Parkplatz am Sportplatz bis zum Auborn und von dort weiterführend zwischen dem bebauten Gebiet bis zur Straße Am Hofacker mit einem festen Belag (Asphaltierung, Pflasterung) zu versehen.
Der Weg ist nur grob geschottert und insgesamt nicht gut begehbar. Für Wegemaßnahmen im Bereich Auborn/KiGa/Emsbach waren bereits einmal rd. 30.000,-- € veranschlagt, die jedoch im Zuge der HH-Beratungen 2023 noch einmal verschoben wurden.
Es handelt sich um einen innerörtlichen Verbindungsweg, der besonders von Fußgängern genutzt wird. Dazu gehören sehr oft ältere Menschen mit Rollatoren, anderen Gehilfen und Trollis für den Einkauf. Gerade mit den genannten Hilfsgeräten ist der Weg auf dem derzeitig groben und steinigen Untergrund schlecht zu bewältigen, zumal sich im Verlauf der Jahre der Weg immer weiter verschlechtert hat.
Wir bitten dringend darum, hier zeitnah durch einen dauerhaft festen Belag Abhilfe zu schaffen. Entsprechende Mittel könnten aus den Produktbereichen 12 u. 13 (Straßen, Wege, Plätze bzw. Natur- u. Landschaftspflege) bereitgestellt werden.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 23 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der FWS-Fraktion vom 23.04.2024;
hier: Vermietung/Verpachtung gemeindeeigener Immobilien, Flächen und Parkplätze
Altes Feuerwehrgerätehaus und Parkplätze im Ortsteil Münster
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Vermietung/Verpachtung des Alten Feuerwehrgerätehauses und der 4 Parkplätze im Bereich Schöne Aussicht/Langhecker Weg in Münster zu prüfen und in die Wege zu leiten.
Darüber hinaus soll weiter eine Überprüfung von gemeindeeigenen Immobilien, Flächen und Parkplätzen in allen Ortsteilen erfolgen, um auch diese gegebenenfalls einer Vermietung/ Verpachtung zuzuführen.
Teilweise werden gemeindeeigene Flächen und Liegenschaften bereits vermietet oder verpachtet. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde jedoch über weitere Liegenschaften, die einer Vermietung oder Verpachtung zugeführt werden könnten.
Im Hinblick auf die jährlich prekäre Haushaltslage gilt es, nicht nur möglichst Ausgaben zu vermindern. Es sind auch alle Aspekte zu prüfen, um Mehreinnahmen zu erzielen.
Durch die erweiterte Vermietung und Verpachtung wären generell nicht nur einmalige, sondern jährlich wiederkehrende Einnahmen zu erzielen.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 14 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 10 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der FWS-Fraktion vom 25.04.2024;
hier: Verbot von Cannabis-Konsum in/auf öffentlichen Einrichtungen/Anlagen,
Benennung und sichtbare Kennzeichnung der diesbezüglichen Lokalitäten
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Vorgaben die entsprechenden lokalen Einrichtungen für die das Verbot zutrifft, zu benennen und deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Die Maßnahme für die Schutzzonen soll konsequent und schnellstmöglich umgesetzt werden, da besonders auch für das Schwimmbad im Hinblick zur bevorstehenden Eröffnung ein zeitnahes Handeln geboten ist.
Seit März 2024 ist Cannabis zum Teil gesetzlich legalisiert.
Im Umkreis von Schulen, Kindergärten, Spielplätze und öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum weiterhin verboten. Dies gilt zum Teil auch für öffentliche Anlagen oder Fußgängerzonen.
Gerade im Hinblick auf die baldige Eröffnung des Freibades und zum Schutz unsere Kinder und Jugendlichen, erscheint es uns sehr wichtig, noch einmal klare Grenzen zu ziehen und das generelle „Kiffer-Verbot“ für alle öffentlichen Plätze und Einrichtungen unserer Gemeinde unmissverständlich zu kennzeichnen.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Antrag an den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales.
Abstimmung: 11 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 23.04.2024;
hier: Veräußerung Gewerbeflächen, Preisanpassung
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Verträge mit Kaufinteressenten an Flächen im neuen Gewerbegebiet Oberau erst nach einer zeitnah stattfindenden HFA-Sitzung und ggf. erneuten Beschluss durch die GV final abgeschlossen werden dürfen. Vertragsentwürfe die schon in Umlauf gebracht, und noch nicht beiderseitig unterzeichnet wurden, sind nach Möglichkeit zurückzuziehen. Nach einem Bericht des Vorstandes über die Kostenentwicklung für die Erschließung des Gebietes, und Erläuterung der Abweichungen gegenüber den Entscheidungsgrundlagen die zur Preisfindung geführt haben, sollen auch die Preissteigerungen bis zum wahrscheinlichen Erschließungszeitpunkt berücksichtigt werden.
Die aktuell zu erwartende Deckungslücke, sowie die geplante Finanzierung, soll ebenfalls im Vorfeld der HFA-Sitzung zur Kenntnis gebracht werden.
Der HFA wird beauftragt den Sachstand zu bewerten und einen Beschlussvorschlag vorzubereiten.
Zu diesem Zeitpunkt bereits beiderseitig unterzeichneten Verträge bleiben hiervon unberührt.
Seit April 2018 wird an der Entwicklung der Gewerbefläche Oberau gearbeitet.
Bereits im November 2019 wurde nach damaligem Stand der Kostenentwicklungen der Verkaufspreis der Gewerbeflächen festgelegt.
Ende 2019 erfolgte die Ausschreibung der Gewerbeflächen, im August 2020 haben sich die Bewerber bei den politischen Vertretern unserer Gemeinde vorgestellt, worauf im September 2020 eine Auswahl der potentiellen Bewerber erfolgte.
Die Erschließung war für 2021 spätestens Anfang 2022 geplant.
In dieser langen Entwicklungszeit ist politisch, weltpolitisch und bei den Preisentwicklungen weitreichendes passiert, sodass eine erheblich höhere Deckungslücke bei den Erschließungskosten zu erwarten ist, über die vor weiteren Vertragsabschlüssen geredet werden sollte.
Auch im Juni 2022 wurden diese Entwicklungen bei der Verkaufspreisfestlegung für den Drogeriemarkt nicht im Detail thematisiert.
Dies scheint der letzte Zeitpunkt zu sein, wo verantwortungsvoll und ohne nennenswerten Zeitverzug die Situation vor den noch ausstehenden Vertragsabschlüssen noch einmal betrachtet und bewertet werden kann.
Eine zeitnahe Sondersitzung des HFA erscheint uns eine angemessene und notwendige Lösung zu sein.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 23.04.2024;
hier: Fördermaßnahmen für das Kinder- und Jugendparlament
Die Gemeindevertretung beschließt Förderungen oder Fördermaßnahmen zur Entwicklung des Kinder- und Jugendbeirats durchzuführen oder zu unterstützen. Das Anliegen wird in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales verwiesen. Der Ausschuss soll über mögliche Maßnahmen zeitnah beraten, diese in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand zu veranlassen, durchführen und nötigenfalls notwendige Beschlussvorschläge in die Gemeindevertretung einbringen
Gemäß den bereits stattgefundenen Gesprächen, anlässlich der anstehenden Neuwahl unseres Kinder- und Jugendbeirates, sollen kurzfristig Maßnahmen zur Stärkung dieses wichtigen Beteiligungsgremiums für Kinder und Jugendliche an der kommunalen Politik, und Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte an Themen und Projekten durchgeführt werden. Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten sollen genutzt und bekannt gemacht werden. Möglichst in Zusammenarbeit mit der Schule, den Kinder- und Jugendbeauftragten, den Fraktionen und Organisationen die in der Jugendarbeit tätig sind, soll Interesse geweckt und Möglichkeiten aufgezeigt werden.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Antrag an den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales.
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 25.03.2024;
hier: Interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen bezüglich regionaler Energieerzeugungsanlagen
Die Gemeindevertretung beschließt, die Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen bezüglich regionaler Energieerzeugungsanlagen auszuloten, mit dem Ziel ggf. Kooperationen einzugehen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt entsprechende Gespräche mit den Nachbarkommunen zu führen, mögliche Optionen und gemeinsame Interessen zu ermitteln und diese im HFA vorzustellen.
Mögliche Varianten, Intentionen, Beteiligungsformen und Gestaltungsmöglichkeiten sollen eng zwischen HFA und Vorstand abgestimmt werden.
Kooperationsvarianten sollen vom HFA erarbeitet und als Beschlussvorschläge in die Gemeindevertretung eingebracht werden. Der Antrag ist an den HFA verwiesen und wird federführend von diesem bearbeitet.
Orientierende Gespräche mit den Nachbarkommunen sollen vor der ersten Behandlung im HFA durch den Vorstand geführt werden.
Aktuell stehen bereits einige Projekt bezüglich regionaler Energieerzeugungsanlagen in unserer Gemeinde an, und es zeichnen sich weitere ab. Außer den schon bekannten Freiflächenphotovoltaikprojekten stehen auch schon länger bekannte, und neuere Windkraftprojekte an. Bedingt durch die Lage der Windkraftvorrangflächen drängt sich die Option auf, mit den Nachbarkommen Brechen und Villmar gemeinsam die Entwicklung und Beteiligungsmöglichkeiten zu gestalten. In anderen Nachbarkommunen (Bad Camberg, Hünfelden) sind bereits einige Projekte realisiert, aus denen Erfahrungen gezogen und vielleicht gemeinsam weiterentwickelt werden könnten.
Gemeinsam lassen sich bestimmt die Herausforderungen besser bewältigen, aber auch die Möglichkeiten besser erschließen. Eventuell lassen sich gemeinsame Beteiligungsmöglichkeiten in geeigneten Gesellschaftsformen realisieren. Gemeinsam Anforderungskriterien zu entwickeln kann Kosten sparen, beteiligte Verwaltungen entlasten und Verhandlungspositionen gegenüber Projekteuren stärken.
Wie den Ausführungen zu entnehmen ist, könnten Gespräche mit allen Nachbarkommen vorteilhaft sein, es sollten aber die Gespräche mit Brechen und Villmar forciert werden. Mögliche Teillösungen oder Ausführungsabschnitte mit einzelnen Kommunen sind denkbar und sinnvoll.
Jedenfalls sollten interkommunale Gespräche stattfinden um ggf. sinnvolle Optionen in den Geschäftsgang der Gemeindevertretung bringen zu können.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.04.2024;
hier: Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Selters (Taunus)
| 1. | Wie viele Flüchtlinge sind derzeit in der Gemeinde Selters (Taunus) untergebracht und wie sind diese auf die 4 Ortsteile verteilt? |
| 2. | Wie viele Geflüchtete werden seitens der Gemeinde betreut und wie stark ist die Verwaltung damit gebunden? |
| Zu 1.) | Wie viele geflüchtete Personen im Gemeindegebiet derzeit insgesamt untergebracht sind, entzieht sich unserer Kenntnis. In dem durch die Gemeinde Selters (Taunus) zur Verfügung gestellten bzw. angemieteten Wohnraum sind derzeit 10 Personen untergebracht. Hinzu kommen weitere 50 Personen, die in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebracht sind. Wie viele Personen durch Privatpersonen untergebracht sind, bzw. in selbst angemietetem Wohnraum leben, ist nicht bekannt. | |
|
| Die Verteilung der insgesamt 60 untergebrachten Personen (Stand: 02. Mai 2024) auf die einzelnen Ortsteile besteht wie folgt: | |
|
| Niederselters: | 05 Personen |
|
| Eisenbach: | 40 Personen |
|
| Münster: | 00 Personen |
|
| Haintchen: | 15 Personen |
| Zu 2.) | Eine explizite Betreuung dieser Personen durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung findet nicht statt und kann von diesen auch nicht wahrgenommen werden. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass geflüchtete Personen bzgl. Fragen und Anliegen aller Arten das Rathaus aufsuchen und die dortigen Mitarbeiter um Hilfe bzw. Unterstützung bitten. Die geflüchteten Personen erhalten darüber hinaus Unterstützung von Herrn Marteter, der seit Februar 2017 für die Gemeinde in der Flüchtlingsarbeit aktiv ist und u. a. Hilfestellungen bei Behördengängen gibt. | |
Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.04.2024;
hier: Flüchtlingsunterbringung im Gebäude "ehemaliges Rathaus" im Ortsteil Eisenbach
| 1. | Welche Ursache hat der massive Befall von Schimmel in den neu geschaffenen Wohnräumlichkeiten im Kellergeschoss des Gebäudes? |
| 2. | Sind die hergerichteten Räume grundsätzlich für eine nachträglich eingerichtete Nasszelle sowie Kochgelegenheiten geeignet, insbesondere bezüglich Ab- und Umluft und auch im Hinblick auf aufgetretene Geruchsbelästigung im Zuge der Nutzung des Sitzungssaales. |
| 3. | Hat der Schimmelbefall im KG Einfluss auf die Nutzbarkeit des Sitzungssaales im Erdgeschoss, insbesondere im Hinblick auf die Gesundheit der Seniorinnen und Senioren, aber auch der sonstigen Vereine und deren Mitglieder, welche den Saal nutzen? |
| 4. | Welche Kosten ziehen die laufenden Sanierungen für die Gemeinde nach sich und wer haftet dafür? |
| 5. | Sind die ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner in anderen Räumlichkeiten der Gemeinde untergebracht? |
| 6. | Ist der Bauhof mit eingebunden die Räume wieder herzurichten und dadurch an anderer Stelle nicht einsetzbar? |
| 7. | Wie lange wird die Sanierung dauern und welche Folgenutzung ist im Anschluss geplant? |
| Zu 1.) | Die Schäden wurden durch die Fa. Pinguin begutachtet und es ist zu vermuten, dass die mangelnde Lüftungsmöglichkeit sowie das Trocknen von Wäsche im Flurbereich die Schadensursache waren. |
| Zu 2.) | Wenn grundsätzlich eine regelmäßige Stoßlüftung durchgeführt worden wäre, wahrscheinlich schon. |
| Zu 3.) | Nein. Der Schimmel ist beseitigt. |
| Zu 4.) | Insgesamt sind Kosten in Höhe von ca. 10.743,06 € brutto entstanden. |
| Zu 5.) | Die ehemaligen Bewohner wurden dauerhaft in anderweiteren, gemeindlichem Wohnraum, untergebracht. |
| Zu 6.) | Nein. Die Sanierung wird durch externe Firmen erfolgen. |
| Zu 7.) | Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen, womit voraussichtlich bis Ende Mai 2024 zu rechnen ist, werden die Räumlichkeiten möbliert und stehen ab Ende diesen/ Anfang des kommenden Jahres für die Mitarbeiter des neu zu bildenden Ordnungsbehördenbezirkes Brechen/ Selters (Taunus) als Dienstsitz zur Verfügung. |
Anfrage der CDU- und UWE-Fraktion vom 21.04.2024;
hier: Abrechnung 1250-Jahr-Feier Niederselters
| 1. | Im Rahmen der 1250-Jahr-Feier wurden seitens der Gemeinde 51.250 EUR als Zuschuss zu den Feierlichkeiten der Vereine gewährt. Wurden diese Gelder komplett abgerufen? |
| 2. | Wurden weitere Mittel - ggf. auch in Form von Sach- oder Dienstleistungen (z.B. Einsatzzeiten Bauhof, unentgeltliche Überlassung von gemeindeeigenen Räumen oder Ausrüstung („Spielmobil“, Toilettenwagen etc.) zur Verfügung gestellt? |
| 3. | Falls der bewilligte Betrag überschritten wurde, wie hoch waren die zusätzlichen Aufwände für die Gemeinde in EUR? |
| 4. | Wie erfolgte die Abrechnung / Beantragung der gemeindlichen Zuschüsse durch die Vereine (formlos oder auf schriftlichen Antrag, nach Kostennachweis oder auf Basis von Schätzungen / KVA)? |
| 1. | Im Rahmen der 1250-Jahr-Feier wurden seitens der Gemeinde 51.250 EUR als Zuschuss zu den Feierlichkeiten der Vereine gewährt. Wurden diese Gelder komplett abgerufen? |
|
| Insgesamt wurden für die 1250-Jahr-Feier seitens der Gemeinde Selters (Taunus) Mittel in Höhe von 61.400,69 € als Zuschuss an Vereine ausgezahlt. Eine detaillierte Aufstellung wird dem Protokoll angefügt. |
| 2. | Wurden weitere Mittel - ggf. auch in Form von Sach- oder Dienstleistungen (z.B. Einsatzzeiten Bauhof, unentgeltliche Überlassung von gemeindeeigenen Räumen oder Ausrüstung („Spielmobil“, Toilettenwagen etc.) zur Verfügung gestellt? |
|
| Nein, es wurden keine weiteren Dienstleistungen den Vereinen kostenfrei zur Verfügung gestellt. |
| 3. | Falls der bewilligte Betrag überschritten wurde, wie hoch waren die zusätzlichen Aufwände für die Gemeinde in EUR? |
|
| Insgesamt belief sich der zusätzliche Zuschuss seitens der Gemeinde Selters (Taunus) auf 10.150,69 € |
| 4. | Wie erfolgte die Abrechnung / Beantragung der gemeindlichen Zuschüsse durch die Vereine (formlos oder auf schriftlichen Antrag, nach Kostennachweis oder auf Basis von Schätzungen/ KVA)? |
|
| Die Vereine reichten die Nachweise bei der Gemeindeverwaltung in Form von Rechnungen und Aufstellungen ein, worauf eine Berechnung bzw. Abrechnung erfolgte und der Zuschuss ausgezahlt wurde. |
Anfrage der UWE-Fraktion vom 10.04.2024;
hier: 50 Jahre Selters - Planung der Feierlichkeiten
| 1. | Welchen Betrag hat die Gemeinde für die Ausrichtung der Feier geplant? |
| 2. | Ist dieser Betrag durch den Haushalt 2024 gedeckt? In welchem Posten wurde der Betrag seinerzeit vorgesehen? |
| 3. | Wer ist auf Gemeindeseite Ansprechpartner für Vereine, Ortsbeiräte, Privatpersonen? |
| 4. | Wie ist der Stand der Festschrift? Welche Personen sind mit deren Umsetzung beauftragt? Wann soll diese erscheinen? Wer soll Beiträge zusteuern? Bekommen die beteiligten Autoren vorab eine Druckfahne? |
| 5. | Wer kümmert sich um Streckenposten und medizinische Versorgung? |
| 6. | Werden seitens der Gemeinde Toilettenwagen aufgestellt? |
| 7. | Wie ist die Verpflegung geplant? Sollen die Vereine selbst bestellen und die Rechnungen bei der Gemeinde einreichen oder stellt die Gemeinde den Vereinen ein Kontingent an Getränken und Speisen zur Verfügung? |
| 8. | Sind Merchandise-Artikel (z.B. T-Shirts, Tassen oder gebrandete Gummibärchentüten für die Kleinen) geplant? |
| 9. | Ist eine zentrale Veranstaltung mit Festrednern oder eine akademische Feier geplant? |
| 10. | Können die Fraktionen eine Schlussrechnung mit den tatsächlichen Aufwendungen erhalten? |
| 1. | Welchen Betrag hat die Gemeinde für die Ausrichtung der Feier geplant? |
|
| Für die Durchführung der geplanten Feier ist ein Budget von 10.000 Euro vorgesehen. |
| 2. | Ist dieser Betrag durch den Haushalt 2024 gedeckt? In welchem Posten wurde der Betrag seinerzeit vorgesehen? |
|
| Die Gelder sind im Wesentlichen in folgenden Kostengruppen festgehalten: |
|
| Der Betrag ist durch den Haushaltplan 2024 gedeckt und zwar u. a. wie folgt: |
|
| KST 04 281 10 - Heimatpflege, KST 04 281 15 - Kulturpflege |
| 3. | Wer ist auf Gemeindeseite Ansprechpartner für Vereine, Ortsbeiräte, Privatpersonen? |
|
| Von Gemeindeseite sind aktuell Frau Klabes und Bürgermeister Jan Pieter Subat Ansprechpartner für die vorgenannten Personen. Mit voranschreitender Planung werden bei Bedarf weitere Personen aus Fachabteilungen hinzugezogen. |
| 4. | Wie ist der Stand der Festschrift? Welche Personen sind mit deren Umsetzung beauftragt? Wann soll diese erscheinen? Wer soll Beiträge zusteuern? Bekommen die beteiligten Autoren vorab eine Druckfahne? |
|
| Für die Erstellung der Festschrift wurden folgende Personen und Gruppen angeschrieben: |
|
| - Die ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Selters (Taunus). |
|
| - Die Bürgermeisterin der Partnergemeinde |
|
| - Der Landrat |
|
| - Die Fraktionsvorsitzenden |
|
| - Die Ortsvorsteher |
|
| - Die Pfarrer und die Pfarrerin |
|
| - Mitglieder der Geschichtsvereine |
|
| - Der NaBu |
|
| - Der Forstservice Taunus |
|
| - Die Zeugen Jehovas |
|
| - Schulleitung/Kindergartenleitung |
|
| Bei der erwähnten Festschrift handelt es sich um einen Beitrag zur politischen Geschichte der Gemeinde Selters Taunus. Dieser soll voraussichtlich im Herbst erscheinen. |
| 5. | Wer kümmert sich um Streckenposten und medizinische Versorgung? |
|
| Dies ist final noch zu klären. In jedem Fall werden die Freiwilligen Feuerwehren der Ortsteile um entsprechende Mithilfe gebeten. |
| 6. | Werden seitens der Gemeinde Toilettenwagen aufgestellt? |
|
| Diese Frage wird geklärt, sobald der Verwaltung entsprechende Rückmeldungen der Vereine vorliegen, an welchen Örtlichkeiten die Veranstaltungen geplant sind, beziehungsweise, wo evtl. der Toilettenwagen benötigt wird. |
| 7. | Wie ist die Verpflegung geplant? Sollen die Vereine selbst bestellen und die Rechnungen bei der Gemeinde einreichen oder stellt die Gemeinde den Vereinen ein Kontingent an Getränken und Speisen zur Verfügung? |
|
| Ähnlich anderer Veranstaltungen in den Ortsteilen ist angedacht, dass sich die mitwirkenden Vereine, eigenständig um ein Angebot von Speisen und Getränken bemühen. Die Endabrechnung sowie eine Aufteilung möglicher Gewinne soll im Nachgang direkt unter den beteiligten Vereinen erfolgen. Selbstverständlich kann aus dem oben genannten Budget, falls notwendig, finanzielle Unterstützung geleistet werden, damit eine Durchführung der Veranstaltung nicht gefährdet ist. |
| 8. | Sind Merchandise-Artikel (z.B. T-Shirts, Tassen oder gebrandete Gummibärchentüten für die Kleinen) geplant? |
|
| Es sind keine Merchandise-Artikel geplant. Es gibt Überlegungen hinsichtlich einer Stempelkarte mit Gewinnaussicht. Hierzu sollen aber entsprechende Sponsoren akquiriert werden, die zukünftige Gewinne beisteuern, um die Motivation zu erhöhen, den kompletten Rundweg zu erwandern und damit in alle Ortsteile zu gehen. Gegebenenfalls kann auch hier ein Teil des oben genannten Budgets eingesetzt werden. |
| 9. | Ist eine zentrale Veranstaltung mit Festrednern oder eine akademische Feier geplant? |
|
| Nein |
| 10. | Können die Fraktionen eine Schlussrechnung mit den tatsächlichen Aufwendungen erhalten? |
|
| Wenn gewünscht, selbstverständlich. |
Anfrage der UWE-Fraktion vom 22.04.2024;
hier: Änderungen bei den Öffnungszeiten der Kita Eisenbach (und ggf. anderer Kitas)
In der Eisenbacher Kita kursieren Abfragelisten für mögliche Öffnungszeiten ab dem Sommer 2024. Diese differieren von den bisher üblichen Öffnungszeiten.
| 1. | Ist die Gemeinde über die Abfrage informiert? |
| 2. | Wer hat diese Abfrage veranlasst / initiiert? |
| 3. | Kann es sein, dass auf Grund der Ergebnisse der Abfrage die Öffnungszeiten nach dem Sommer angepasst werden? |
| 4. | Hat dies Auswirkungen auf die Betreuungszeiten und die Beiträge? |
| 5. | Gibt es für andere Einrichtungen in Selters ähnliche Abfragen? |
| 6. | Falls ja, wie ist künftig gewährleistet, dass die Betreuungszeiten der örtlichen Kitas harmonisiert werden? |
| 1. | Ist die Gemeinde über die Abfrage informiert? |
|
| Die Leitung der KITA Eisenbach hat darüber informiert, dass eine Abfrage zu den Betreuungszeiten durchgeführt wird. |
| 2. | Wer hat diese Abfrage veranlasst / initiiert? |
|
| Die Trägerschaft der KITA Eisenbach (Kath. Kirchengemeinde „St. Peter und Paul“ Bad Camberg.) |
| 3. | Kann es sein, dass auf Grund der Ergebnisse der Abfrage die Öffnungszeiten nach dem Sommer angepasst werden? |
|
| Ob sich die Öffnungszeiten aufgrund der Abfrage ändern, ist aktuell nicht absehbar. |
| 4. | Hat dies Auswirkungen auf die Betreuungszeiten und die Beiträge? |
|
| Nein, es hat keine Auswirkungen auf die Beiträge. Die Betreuungszeiten der Module können die KITAs innerhalb des festgelegten Rahmens frei bestimmen. |
| 5. | Gibt es für andere Einrichtungen in Selters ähnliche Abfragen? |
|
| Aktuell gibt es keine ähnlichen Abfragen. Seitens des Trägers gibt es Überlegungen bei den KITAs innerhalb der Gemeinde Selters (Taunus) ähnliche Abfragen zu starten. |
| 6. | Falls ja, wie ist künftig gewährleistet, dass die Betreuungszeiten der örtlichen Kitas harmonisiert werden? |
|
| Da jede KITA die Betreuungszeiten frei wählen kann, liegt die Harmonisierung der Betreuungszeiten im Ermessen der Trägerschaft. |
Anfrage der FWS-Fraktion vom 23.04.2024;
hier: Ordentliche Herrichtung des Fußweges vom Auborn zum KiGa Auenland, Niederselters
Im November 2022 wurde unser Antrag zur Herrichtung und Beleuchtung des Fußweges vom Auborn zum Kindergarten Auenland in Niederselters nicht angenommen, da nach Aussage der Verwaltung die Maßnahme begonnen und somit erledigt sei.
Zwischenzeitlich wurde lediglich die Beleuchtung installiert. Weitere Maßnahmen sind bisher nicht erfolgt. Der Weg ist nach wie vor eine unebene Stolperstrecke und der Belag aus grobem Schotter birgt Gefahren und beeinträchtigt Menschen mit Rollatoren ebenso, wie Radfahrer.
Wir fragen daher an:
| - | Für welchen Zeitabschnitt ist die Befestigung des Weges vorgesehen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? |
Die Befestigung dieses Weges wird derzeit beplant. Wann mit der Umsetzung bzw. der Fertigstellung zu rechnen ist, kann noch nicht mitgeteilt werden.
Anfrage der FWS-Fraktion vom 24.04.2024;
hier: Instandsetzung des Fuß- und Radweges von der Brücke "Anlage" unterhalb des KiGa Auenland bis zur Park & Ride Anlage in Niederselters:
Der stark benutzte Fuß- u. Radweg ist in einem desolaten Zustand. Besonders bei und nach Regen ist er matschig und in weiten Teilen schwer passierbar.
Der Weg war Bestandteil der geplanten Renaturierung und des Umbaus des Emsbaches bzw. nach Fertigstellung des Kindergartens. Er sollte teilweise verlegt und ordentlich begeh- und befahrbar hergestellt werden. Wichtig auch für fußläufige KiGa-Besucher.
Durch Förderprogramme war bei Umsetzung des obigen Projektes mit erheblichen Fördergeldern zu rechnen. Da das Projekt der Umgestaltung Emsbach vorerst nicht umgesetzt werden soll, fragen wir an:
| - | Wie lange kann die Gesamtmaßnahme verschoben werden, ohne die möglichen Förderungen zu gefährden? |
| - | In welcher Höhe sind Förderungen bei Umsetzung einzelner Teil-Maßnahmen wie z. B. Wege-Gestaltung, realisierbar? |
| - | Unabhängig der Emsbach-Renaturierung/-Umgestaltung: |
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| Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung des Weges geplant (z.B. Verlegung, Asphaltierung, Pflasterung)? |
| - | Wann sollen diese umgesetzt werden? |
Da bis jetzt kein Förderbescheid vorliegt, können auch keine Teilmaßnahmen umgesetzt werden.
Derzeit wird die Umsetzung dieser Maßnahme angegangen. Nach Ausspülung des Radweges R8 in Folge des Starkregenereignisses wurde der Weg entsprechend durch den Bauhof wieder hergestellt um eine Befahrbarkeit durch Radfahrer zeitnah zu realisieren. Dadurch ist aktuell jedoch noch keine Verbesserung der Oberfläche des Weges erzielt worden. Als Hinweis: In der Planung der Renaturierung des Emsbaches und in Folge der Verlegung des Radweges ist zukünftig auch weiterhin eine wassergebundene Wegedecke vorgesehen.
Die Verbesserung des Weges wird erst mit der Umsetzung der Gesamtmaßnahme geplant.
Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.04.2024;
hier: Unsachgemäße Verfüllung von Feld- bzw. Waldwegen in der Gemarkung Münster
In der Gemarkung Münster wurde an zwei Stellen Wald- und Feldwege mit Aushub verfüllt.
Dieser stammt wohl aus Aumenau wo die Straße von der Brücke bis zum Abzweig Münster saniert wird. Die zwei Stellen sind einmal Alte Heerstrasse zum Galgenberg nach Villmar und eine schon seit Jahren sumpfige Stelle im Kohlwald Richtung Langhecke. Aus der Bevölkerung hört man vermehrt Stimmen, dass diese Arbeit nicht sachgemäß ausgeführt wurde.
| - | Wie ist hier der Sachstand? |
| - | Sind beide Stellen auf Gebiet der Gemeinde Selters/Ts? |
| - | Woher stammt der Aushub? |
| - | Ist dieser für solche Arbeiten geeignet? |
| - | Wer hat diese Maßnahmen beauftragt und überwacht diese? |
| - | Kommt es noch zu Nacharbeiten wie z. B. dem Abschluss mit einer Schotterdecke, so dass Wanderer und auch Radfahrer wieder gefahrenfrei dort laufen bzw. fahren können? |
| - | Wenn ja, wann ist hiermit zu rechnen? |
Seitens der Gemeinde Villmar wurde in 2023 angefragt, ob Aushubmaterial, welches aus der o.g. Baumaßnahme übrig war, an der Stelle der „Alten Heerstraße“ zum Wegebau eingebracht werden darf. Dies würde der Gemeinde Selters (Taunus) keine weiteren Kosten verursachen. Dementsprechend hat der Gemeindevorstand dem Vorhaben zugestimmt.
Die Stelle am Kohlwald liegt nicht mehr in der Gemarkung Selters (Taunus).
Nach Einbringung des groben Schottermaterials waren die Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten so schlecht, dass die Oberfläche erst im März hergestellt werden konnte. Der lange Zeitraum bis zur Fertigstellung der Verfüllung führte dazu, dass der Weg gerade für Fahrradfahrer nicht befahrbar war und es zu Unmut in der Bevölkerung kam. Die Verfüllung ist durch unseren Forstservice begleitet worden. Der Forstservice hat mitgeteilt, dass die Arbeiten mittlerweile abgeschlossen sind und der Weg in einem guten Zustand sei, dies wurde auch seitens Einwohnern, die zuvor unzufrieden waren, bestätigt.
Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.04.2024;
hier: Sachstand Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen
Die Gemeindevertretung hat in ihrer 25. Sitzung vom 06.11.2023 beim TOP 5 Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 05.09.2023; hier: Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen folgende Mitteilung erhalten:
Bürgermeister Jan Pieter Subat teilte mit, dass aktuell Informationen zur Erstellung eines Kriterienkataloges für Freiflächenphotovoltaikanlagen durch die Gemeindeverwaltung eingeholt werden. Des Weiteren ist der Bürgermeister Jan Pieter Subat im Kontakt mit der Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer von Hünfelden, um gemeinsam solch einen Katalog zu erstellen.
Die Vorstellung eines Entwurfes ist für eine Sitzung im Jahr 2024 vorgesehen.
Zu diesem Punkt fragen wir folgendes an:
Wann ist mit der Vorstellung eines Entwurfes zu rechnen?
Ein erster Entwurf wurde dem Gemeindevorstand zur Beratung vorgelegt. Nach eingehender Diskussion werden aktuell Änderungs- und Ergänzungswünsche in den Entwurf eingearbeitet, dem RP-Gießen zur rechtlichen Prüfung und im Anschluss dem Gemeindevorstand zur erneuten Beratung vorgelegt.
Nach Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand soll der Entwurf des Kriterienkatalogs zur weiteren Gremienarbeit möglichst noch vor der Sommerpause vorgelegt werden.
Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.04.2024;
hier: Sachstand Dorfautomaten in Münster und Haintchen
Der Ortsbeirat Haintchen hat in seiner 7. Sitzung am 13.12.2023 beschlossen, einen Dorfautomaten probeweise aufzustellen. Gleiches beschloss der Ortsbeirat Münster schon am 12.04.2023 in seiner 12. Sitzung.
Zu diesem Beschluss fragen wir folgendes an:
| - | Wie ist der aktuelle Sachstand zu diesem Beschluss? |
| - | Wann ist damit zu rechnen, dass die Automaten aufgestellt werden? |
Nach erfolgter Festlegung der Standorte für die Dorfautomaten zwischen der Gemeinde und dem Automatenanbieter, Frühstücksbringer Automatenservice, wurde ein diesbezüglicher Beschluss seitens des Gemeindevorstandes gefasst.
Zur Inbetriebnahme der Automaten sind noch entsprechende Stromanschlüsse in den Aufstellbereichen herzustellen, für die bereits Aufträge erteilt wurden. Im Anschluss können die Automaten aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Nach jetzigem Stand ist mit einer Inbetriebnahme in den Sommermonaten zu rechnen.