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Selterser Kurier
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Entlastung Jahresrechnung 2023

Gemeinde Selters (Taunus)

I.

Gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15.06.2026 den von der Revision des Kreisausschusses des Landkreises Limburg-Weilburg geprüften Jahresabschluss 2023 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.

II.

Der Jahresabschluss 2023 ist gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter

https://www.selters-taunus.de/rathaus-politik/verwaltung/finanzen-und-haushalt/ einzusehen.

65618 Selters (Taunus), den 28. Juni 2026

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Selters (Taunus)
gez. Zabel
Benjamin Zabel
Bürgermeister