Gemeinde Selters (Taunus)
I.
Gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15.06.2026 den von der Revision des Kreisausschusses des Landkreises Limburg-Weilburg geprüften Jahresabschluss 2023 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.
II.
Der Jahresabschluss 2023 ist gem. § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter
https://www.selters-taunus.de/rathaus-politik/verwaltung/finanzen-und-haushalt/ einzusehen.
65618 Selters (Taunus), den 28. Juni 2026