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Selterser Kurier
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung

In der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 31.05.2023, wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 6
Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterin oder Stellvertreter

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt Mareike Jung, 65611 Brechen, zur Schriftführerin der Gemeindevertretung und Julia Rosbach, 65611 Brechen, als deren Stellvertreterin.

Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 9
Radwegenetz Laubustalradweg

Die UWE-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag:

Der

TOP 9 Radwegenetz

Laubustalradweg

wird zurück in den Ausschuss für Bau und Dorfentwicklung zur weiteren Beratung verwiesen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der TOP 9 Radwegenetz Laubustalradweg zurück in den Ausschuss für Bau und Dorfentwicklung zur weiteren Beratung verwiesen wird.

Abstimmung: 23 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 10
Komplettsanierung des Lichtbandes der Selterser Sporthalle
hier: Außerplanmäßige Auszahlung im Jahr 2023 gemäß § 100 HGO

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Komplettsanierung des Lichtbandes der Selterser Sporthalle aufgrund der Dringlichkeit durchzuführen. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 62.473,02 € werden gemäß § 100 HGO außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Dem gegenüber stehen Einzahlungen aus der Beteiligung des Landkreises Limburg-Weilburg in hälftiger Höhe.

Eine Deckung der Kosten erfolgt durch Einsparungen oder Mehrerträge im Ergebnishaushalt.

Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 11
Nutzungsvertrag Sportplatz Eisenbach

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Nutzungsvertrag für den Sportplatz Eisenbach zwischen dem TuS Eisenbach 1923 e. V. und der Gemeinde Selters (Taunus), rückwirkend zum 01.01.2023, mit einer Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen. Der Vertrag wird zusätzlich mit einer stillschweigenden Vertragsverlängerungsoption versehen, die den Vertrag nach Ablauf der 30- Jahres-Frist automatisch um jeweils ein Jahr verlängert, wenn nicht einer der Vertragsparteien nach Vertragsablauf sechs Monate zum Jahresende schriftlich kündigt. Der Gemeinde soll aus wichtigem Grund vertraglich ein einseitiges, außerordentliches Kündigungsrecht zugesichert werden.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 12
Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Münster;
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren für eine Freiflächenphotovoltaikanlage

Evelyn Schütz stellt für die FWS-Fraktion den Antrag, den Tagesordnungspunkt für eine weitere Beratung zurück an den Ausschuss für Bau und Dorfentwicklung zu verweisen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den TOP

TOP 12 Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Münster; hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren für eine Freiflächenphotovoltaikanlage

zurück an den Ausschuss für Bau und Dorfentwicklung zu verweisen.

Abstimmung: 9 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren auf Münsterer Gemarkung „Auf der Bülz“, Flur 2, für die Flurstücke 7, 9, 15-22, 25, 26/2, 27- 29, 32, 33/1, 33/2, 33/3 sowie 40-42 mit einer Gesamtgröße von 104.166 m². Im Parallelverfahren ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

Abstimmung: 11 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: bei Stimmgleichheit abgelehnt gemäß § 54 HGO

TOP 15
Antrag der UWE-Fraktion vom 10.01.2022;
hier: Einrichtung eines permanenten Arbeitskreises "Zukunft Selters"

Der ANT/2000/0316-1 (Anlage Nr. 6 zum Orig.-Protokoll) liegt vor.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Arbeitskreis „Zukunft Selters“ einzurichten. Die Räumlichkeiten für dessen Sitzungen werden durch die Gemeinde kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der AK tagt zum ersten Mal im 2. Quartal 2023, spätestens im 3. Quartal 2023. Mit ausreichend Vorlauf wird durch die Verwaltung im amtlichen Mitteilungsblatt (Selterser Kurier), auf der Website der Gemeinde, der App sowie durch Pressemitteilungen auf die Einrichtung dieses AK hingewiesen und zur Teilnahme aufgefordert. Die Einladung zum ersten Treffen erfolgt durch die Verwaltung. Ein Protokoll der Sitzungen wird angelegt und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Bei den in dem AK erarbeiteten Ideen und Vorschlägen handelt es sich lediglich um Anregungen als Diskussionsgrundlage für alle MandatsträgerInnen der Gemeinde Selters (Taunus).

Abstimmung: 10 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 16
Anfrage der SeltersUnion-Fraktion vom 05.04.2023;
hier: Mitteilung Sachstand des Feldwegekatasters

Anfrage:

Bereits vor vielen Jahren wurde ein Feldwegekataster für das Gebiet der Gemeinde Selters (Taunus) erstellt. Aufgrund der dadurch gewonnenen Erkenntnisse wurden verschiedene Vereinbarungen zwischen den Landwirten, den Jagdgenossenschaften und der Gemeinde geschlossen. In diesen Vereinbarungen war der Ausgleich für umgeackerte Wege oder deren Teilstücke geregelt. Einzelne Wege sollten wiederhergestellt werden, für andere Verlustflächen sollten Bäume und Sträucher gepflanzt werden.

Folgende Fragen bitten wir zu beantworten:

1.

Wurde das Feldwegekataster nach der Erstaufnahme noch einmal aktualisiert? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist dies geplant?

2.

Sollte hier noch eine Aktualisierung anstehen, mit welchen Kosten ist dafür zu rechnen?

3.

Gibt es aktuell Erkenntnisse darüber, ob sich in den letzten Jahren etwas geändert hat (zusätzlicher Flächenverlust)? Wenn ja, wo und in welchem Umfang wurde dies festgestellt?

4.

Gibt es eine Aufstellung der durch den Gemeindevorstand abgeschlossenen Vereinbarungen zwischen den o.g. Akteuren? Diese sollte erstellt und der Gremien zur Verfügung gestellt werden. Daraus sollten Art, Umfang sowie das Abschlussdatum des Flächenausgleichs erkennbar sein.

5.

Wurde die Einhaltung der Vereinbarungen kontrolliert? Wenn nein, warum wurde dies nicht umgesetzt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6.

Welche Auswirkungen hat der Beschluss der Gemeindevertretung über die Anlage von 10 km insektenfreundlichen Feldwege auf das Feldwegekataster? Hier sollte eine Gegenüberstellung der Erstaufnahme und dem geplanten Zustand der einzelnen insektenfreundlichen Feldwege erstellt und ausgehändigt werden.

7.

Wird bei einer Neuaufstellung des Feldwegekatasters eine digitale Version in einem geographischen Informationssystem erstellt? Wenn ja, hat die Gemeinde dafür die erforderlichen Voraussetzungen? Hier bitten wir um Benennung des Informationssystems welches die Gemeindeverwaltung nutzt und ob dieses dafür genutzt werden kann.

8.

Welche Restriktionen haben Landwirte zu erwarten, die sich nicht an die Einhaltung der Vereinbarungen gehalten haben?

9.

Ist seitens des Gemeindevorstandes vorgesehen, dass eine Feldwegesatzung erstellt wird, die u.a. den Umgang mit dieser Thematik regelt? Wir bitten hier um Vorlage einer Beispielsatzung des Städte- und Gemeindebundes.

Antwort des Bürgermeisters:

1.

Wurde das Feldkataster nach der Erstaufnahme noch einmal aktualisiert? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist dies geplant?

2.

Sollte hier noch eine Aktualisierung anstehen, mit welchem Kosten ist dafür zu rechnen?

In 2009 wurde das Feldwegekataster in der Gemeinde Selters (Taunus) aufgestellt. Aufgrund mehrerer Nachfragen von politischer Seite in den vergangenen Jahren und der fehlenden Kapazitäten bei der Gemeindeverwaltung, die Neuaufstellung des Katasters in Eigenleistung zu erbringen, wurden Angebote von externen Planungsbüros eingeholt. Die Mittel (36.000€) wurden im Rahmen der Haushaltsberatung 2023 zurückgestellt und soll im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 erneut diskutiert werden.

7.

Wird bei einer Neuaufstellung des Feldwegekataster eine digitale Version in einem geographischen Informationssystem erstellt? Wenn ja, hat die Gemeinde dafür die erforderlichen Voraussetzungen? Hier bitten wir um Benennung des Informationssystems welches die Gemeindeverwaltung nutzt und ob dieses dafür genutzt werden kann.

Das Feldwegekataster soll im gemeindeeigenen GIS-System digital erfasst werden, damit spätere Abgleiche deutlich vereinfacht werden und ein nachhaltiges Feldwegekataster entsteht. Die Kosten für die Digitalisierung und Aktualisierung eines Feldwegekatasters sind in den oben genannten Mittel miteingerechnet.

Die Gemeindeverwaltung nutzt aktuell das GIS-System Caigos 11.2.3, welches für eine digitale Darstellung des Feldwegekatasters geeignet ist.

Antwort zu den Fragen 3-6 und 8:

Die Kapazitäten sind in der Gemeindeverwaltung aktuell nicht vorhanden, diese Fragen zu beantworten und den damit verbundenen Aufgaben nachzukommen.

TOP 17
Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 26.04.2023;
hier: Maßnahmen aus dem Klima-Aktionsplan

Anfrage:

Werden die im beschlossenen Klimaaktionsplan aufgeführten Maßnahmen automatisch und zeitnah von den Vorsitzenden in den jeweilig zuständigen Ausschuss übernommen? Wenn nicht, wie und wann werden dann die jeweiligen Maßnahmen in den Geschäftsgang gebracht?

Ist eine Priorisierung mit Ausrichtung an aktuellen Förderprogrammen vorgesehen? Können förderfähige Maßnahmen noch in diesem Jahr so auf den Weg gebracht werden, dass Fördergelder aus diesem Jahr noch beansprucht/zugesagt werden können?

Antwort des Bürgermeisters:

Werden die im beschlossenen Klimaaktionsplan aufgeführten Maßnahmen automatisch und zeitnah von den Vorsitzenden in den jeweiligen Ausschuss übernommen?

Bei den im Klimaaktionsplan aufgeführten Maßnahmen handelt es sich lediglich um Absichtserklärungen. Diese müssen daher näher ausgearbeitet werden und landen nicht automatisch und zeitnah im Gremienlauf.

Wenn nicht, wie und wann werden dann die jeweiligen Maßnahmen in den Geschäftsgang gebracht?

Mit der Verabschiedung des Aktionsplanes wurde eine Maßnahmen-Priorisierung vorgenommen, welche sich in den Maßnahmenblättern im Aktionsplan wiederspiegelt. Zu einigen der beschriebenen Maßnahmen liegen zudem bereits Gremienbeschlüsse vor. Diese werden abhängig von Personalkapazitäten und verfügbaren Mitteln von der Gemeindeverwaltung bearbeitet und automatisch Vorlagen zur Umsetzung bzw. Mitteilungen über den Sachstand in den Gemeindevorstand, oder in die bereits verwiesenen Ausschüsse gebracht.

Ziel ist dann mit der regelmäßigen Aktualisierung des Aktionsplanes auch die MaßnahmenPriorisierung neu zu betrachten und gegebenenfalls anzupassen.

Maßnahmen die sich aktuell noch nicht im Geschäftsgang befinden, können nur über einen Antrag durch den Gemeindevorstand oder die Fraktionen an die Ausschüsse verwiesen werden.

Ist eine Priorisierung mit Ausrichtung an aktuellen Förderprogrammen vorgesehen?

Förderprogramme werden bei der Bearbeitung von Projekten jeder Zeit berücksichtigt.

Eine Priorisierung anhand der Förderprogramme ist nicht vorgesehen, es sei denn, ein Förderprogramm ist nur für einen begrenzten und sehr kurzen Zeitraum verfügbar. In einem solchen Fall werden Maßnahmen für diesen Förderbereich prioritär behandelt. In allen anderen Fällen werden Maßnahmen zuerst bearbeitet, die für die Gemeinde am dringlichsten sind – Priorisierung durch die verschiedenen Gremien (siehe oben).

Können förderfähige Maßnahmen noch in diesem Jahr so auf den Weg gebracht werden, dass Fördergelder aus diesem Jahr noch beansprucht/zugesagt werden können?

Ja. Kleinere Maßnahmen wie zum Beispiel Grundstücksankäufe über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz können beansprucht werden, da die meisten dieser Anträge keine zeitaufwändige Prüfung erfordern. Viele Fördergelder sind jedoch mit einer umfangreichen Vorbereitung seitens der Gemeindeverwaltung sowie Prüfung durch Fachbehörden verbunden. Zudem werden viele Fördergelder erst nach Abschluss der Maßnahmen ausbezahlt. Daraus ergeben sich zum Teil lange Vorlaufzeiten für die Inanspruchnahme von Fördergeldern.

TOP 18
Anfrage des Gemeindevertreters Axel Lenz vom 25.04.2023;
hier: Zufahrt Biogasanlage Sonnenhof im Ortsteil Münster - Asphaltierung eines Teilstücks

Anfrage:

Hier soll ein Reststück des Wirtschaftsweges Hilzersbach zur Biogasanlage von der L3021 zur K468 auf einer Länge von ca. 200 m asphaltiert werden.

In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:

-

Wie ist hier der aktuelle Sachstand?

-

Wurden hier Fördermittel beantragt?

-

Wenn ja wie hoch sind diese zu beziffern (in Euro)?

-

Wann ist hier mit dem Beginn der Maßnahme zu rechnen?

-

Beabsichtigt man weitere Wirtschaftswege mit oder ohne Fördermitteln auszubauen oder neu zu asphaltiert werden?

-

Wenn ja welche sind dies?

-

Ist es überhaupt in Einklang zu bringen weitere Wege zu asphaltieren in Bezug darauf, dass die Gemeinde Selters/Ts Klimakommune ist oder werden zukünftig ggf. nur noch Wege, die im Bestand sind, repariert?

Antwort des Bürgermeisters:

1.

Wie ist der aktuelle Stand?

2.

Wurden hier Fördermittel beantragt?

3.

Wenn ja, wie hoch sind diese zu beziffern (in Euro)?

In mehreren Sitzungen des Gemeindevorstandes sowie in der Sitzung des Ortsbeirats Münster am 09.06.2022 wurde über die Asphaltierung eines Teilstücks der Zufahrt zur Biogasanlage Sonnenhof im Ortsteil Münster, ca. 200 Meter sind aktuell nur geschottert, beraten. Der Ortsbeirat Münster hat einstimmig mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Asphaltierung bestehen.

Seitens des Gemeindevorstandes wurde beschlossen, dass ein Förderantrag gemäß den „Richtlinien für die Finanzierung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen“ für die Maßnahme gestellt werden soll. Im Vorfeld der Antragstellung wurde bereits mit der Förderstelle Kontakt aufgenommen. Es wurde unter anderem mitgeteilt, dass

-

es eine Bagatellgrenze von 25.000 € gibt und nur die förderfähigen Kosten über diesem Betrag werden mit 65% bezuschusst,

-

die Maßnahme eine geringe Priorisierung erhält, da kein Allgemeininteresse gesehen wird.

Aufgrund dieser Aussagen, die Maßnahme war mit 35.000 € angesetzt, wurde kein Förderantrag gestellt.

Der Gemeindevorstand wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen damit befassen, ob das noch fehlende Teilstück der Zufahrt zur Biogasanlage asphaltiert werden soll.

4.

Wann ist hier mit dem Beginn der Maßnahme zu rechnen?

Wie unter 1. Bereits erwähnt, muss der Gemeindevorstand über die Durchführung der Maßnahme noch entscheiden.

5.

Beabsichtigt man weitere Wirtschaftswege mit oder ohne Fördermittel auszubauen oder neu zu asphaltieren?

6.

Wenn ja, welche sind diese?

Im Ortsteil Eisenbach ist ebenfalls eine Neuasphaltierung von zwei Wirtschaftswegen geplant. Es handelt sich hierbei um die Zufahrt zum Tannenhof und die Zufahrt zum „Haus Waldfrieden“. Da einer dieser Wirtschaftswege im Zuge des Ausbaus der K511 als Umleitungsstrecke dient, ist ein Ausbau erst nach der Maßnahme K511 geplant. Die Baustelle der K511 wird frühestens im Herbst 2024 abgeschlossen.

7.

Ist es überhaupt in Einklang zu bringen weitere Wege zu asphaltieren in Bezug darauf, dass die Gemeinde Selters/Ts. Klimakommune ist oder werden zukünftig ggf. nur noch Wege, die im Bestand sind, repariert?

Im Allgemeinen sollte es das Ziel einer Klimakommune sein versiegelte Flächen zu vermeiden, wenn dies möglich ist. Eine Asphaltierung von Wirtschaftswegen ist trotzdem unter bestimmten Voraussetzungen nicht komplett auszuschließen.

Die oben genannten Wirtschaftswege im Ortsteil Eisenbach sind aktuell asphaltiert und sollen lediglich erneuert werden.