Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022;
| hier: | a) | Beschlussfassung gem. § 114 (1) HGO |
|
| b) | Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 (1) HGO |
a)
Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Selters (Taunus) gemäß § 114 (1) HGO.
Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
b)
Gemäß § 114 (1) HGO erteilt die Gemeindevertretung dem Gemeindevorstand für den Jahresabschluss 2022 Entlastung.
Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023;
| hier: | a) | Beschlussfassung gem. § 114 (1) HGO |
|
| b) | Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 (1) HGO |
a)
Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Selters (Taunus) gemäß § 114 (1) HGO.
Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
b)
Gemäß § 114 (1) HGO erteilt die Gemeindevertretung dem Gemeindevorstand für den Jahresabschluss 2023 Entlastung.
Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Bildung einer Energiekommission;
| hier: | Wahl der Mitglieder der Gemeindevertretung |
Die Gemeindevertretung wählt folgende Mitglieder in die Energiekommission der Gemeinde Selters (Taunus):
oder deren Vertreter.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Verkauf eines Grundstücks in der Gemarkung von Münster, Flur 8, Flurstück 95, 130 m², Bezirksstr. 9a, ehemaliges Feuerwehrgerätehaus Münster
Die Gemeindevertretung beschließt, eine Teilfläche der Größe von ca. 70 m² des Grundstücks in der Gemarkung Münster, Flur 8, Flurstück 95, Bezirksstraße 9a, zum bestmöglichen Verkaufspreis, mindestens zu dem Verkehrswert laut dem vorliegenden Gutachten in Höhe von 10.000 €, zu veräußern.
Der Verkauf soll in Form eines Bieterverfahrens erfolgen. Es soll die Möglichkeit einer Besichtigung zu einem festen Termin gegeben sein.
Die Kosten der Teilungsvermessung trägt die Gemeinde Selters (Taunus). Alle weiteren Kosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbuch etc.) werden vom Käufer getragen.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Bebauungsplan "Auf dem Hofacker"-TLW: "Flur 6 + 8", 5. Änderung
| hier: | Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
Peter Schnierer beantragt die Rückverweisung in den Ausschuss Bau und Dorfentwicklung.
Evelyn Schütz beantragt, dass der folgende Passus aus der Begründung mit in den Bebauungsplan aufgenommen wird:
„Zur Grüngestaltung ist festgesetzt, dass mindestens 80 % der nicht überbaubaren Grundstücksflächen gärtnerisch anzulegen und zu erhalten sind. Entlang sämtlicher öffentlicher Straßen ist auf jedem Baugrundstück innerhalb eines 5,00 m breiten Streifens mindestens 1 Baum, bei über 25,00 m breiten Grundstücken und bei Eckgrundstücken 2 Bäume zu pflanzen. Auf öffentlichen und privaten Stellplatzflächen ist jeweils für sechs Stellplätze ein großkroniger, heimischer Laubbaum zu pflanzen.“
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt zurück in den Ausschuss Bau und Dorfentwicklung.
Abstimmung: 5 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Die Gemeindevertretung beschließt, den folgenden Passus aus der Begründung mit in den Bebauungsplan aufzunehmen:
„Zur Grüngestaltung ist festgesetzt, dass mindestens 80 % der nicht überbaubaren Grundstücksflächen gärtnerisch anzulegen und zu erhalten sind. Entlang sämtlicher öffentlicher Straßen ist auf jedem Baugrundstück innerhalb eines 5,00 m breiten Streifens mindestens 1 Baum, bei über 25,00 m breiten Grundstücken und bei Eckgrundstücken 2 Bäume zu pflanzen. Auf öffentlichen und privaten Stellplatzflächen ist jeweils für sechs Stellplätze ein großkroniger, heimischer Laubbaum zu pflanzen.“
Abstimmung: 10 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Die Gemeindevertretung beschließt,
| 1. | die in dem Verfahren gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Änderungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Hofacker“-TLW: „Flur 6 + 8“, 5. Änderung im Ortsteil Niederselters sowie zu dem Entwurf der Begründung mit integrierter artenschutzrechtlicher Betrachtung wie in der Anlage zur Drucksache GVE/2031/0020 zu behandeln. Das Abwägungsergebnis ist den jeweiligen Einwendern mitzuteilen. |
| 2. | Unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägungsbeschlüsse wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Hofacker“-TLW: „Flur 6 + 8“, bestehend aus dem Planteil mit Textfestsetzungen und der Begründung, als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. |
| 3. | Der Satzungsbeschluss über die Bebauungsplanänderung ist gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Gemeindevorstand wird angewiesen, die entsprechenden Schritte zu veranlassen. |
Abstimmung: 22 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Münster;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Solarpark Münster“ im Ortsteil Münster
Axel Lenz ist bei der Beratung und Entscheidung hierzu nicht anwesend.
Die Gemeindevertretung entscheidet, dass bei Axel Lenz als Mitglied des Kirchenvorstandes ein Widerstreit der Interessen vorliegt.
Abstimmung: 0 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 11 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig abgelehnt
Herr Lenz darf daher an den Beratungen und der Entscheidung mitwirken.
Peter Schnierer beantragt, dass über jeden der drei Beschlusspunkte einzeln abgestimmt wird.
Maximilian Gautsch beantragt namentliche Abstimmung.
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. | den Sachstand der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Solarpark Münster“ im Ortsteil Münster, sowie die beigefügte Abwägungsempfehlung gemäß Drucksache GVE/2031/0021 zur Kenntnis zu nehmen und empfiehlt die Fortführung des Verfahrens (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB) auf der Grundlage der beigefügten Planungsunterlagen durchzuführen. |
Namentliche Abstimmung:
| Böcher, Manuel | Nein |
| Bördner, Kirsten | Nein |
| Böß, Bernd | Ja |
| Brühl, Maximilian | Nein |
| Clauss, Danny | Enthaltung |
| Dörn, Sebastian | Nein |
| Finger, Ulrich | Ja |
| Gautsch, Maximilian | Ja |
| Hamm, Oliver | Nein |
| Heidger, Alexander | Nein |
| Hönig, Prof. Dr. Michaela | Nein |
| Huttny, Klaus | Nein |
| Jost, Dennis | Nein |
| Knau, Alexandra | Ja |
| Kolb, Uwe | Ja |
| Lenz, Axel | Ja |
| Liesering, David | Nein |
| Nauheim, Katja | Nein |
| Ort, Hans-Willi | Nein |
| Paetzold, Leon | Ja |
| Reichwein, Gerd | Nein |
| Richter, Stephan | Ja |
| Scheid, Christina | Nein |
| Schnierer, Peter | Ja |
| Schütz, Evelyn | Nein |
| Siegmund, Lothar | Ja |
| Weil, Rüdiger | Ja |
| Westendorff, Julia | Nein |
Abstimmung: 11 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Die Gemeindevertretung beschließt,
2. | die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanvorentwurf mit paralleler Flächennutzungsplanänderung, mit Umweltbericht, Begründung und Planunterlagen vorgebrachten Anregungen mit folgendem Ergebnis abzuwägen: siehe Drucksache GVE/2031/0021 (Abwägung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB). |
Namentliche Abstimmung:
| Böcher, Manuel | Nein |
| Bördner, Kirsten | Nein |
| Böß, Bernd | Ja |
| Brühl, Maximilian | Nein |
| Clauss, Danny | Enthaltung |
| Dörn, Sebastian | Nein |
| Finger, Ulrich | Ja |
| Gautsch, Maximilian | Ja |
| Hamm, Oliver | Nein |
| Heidger, Alexander | Nein |
| Hönig, Prof. Dr. Michaela | Nein |
| Huttny, Klaus | Nein |
| Jost, Dennis | Nein |
| Knau, Alexandra | Nein |
| Kolb, Uwe | Ja |
| Lenz, Axel | Ja |
| Liesering, David | Nein |
| Nauheim, Katja | Nein |
| Ort, Hans-Willi | Nein |
| Paetzold, Leon | Ja |
| Reichwein, Gerd | Nein |
| Richter, Stephan | Nein |
| Scheid, Christina | Nein |
| Schnierer, Peter | Nein |
| Schütz, Evelyn | Nein |
| Siegmund, Lothar | Ja |
| Weil, Rüdiger | Ja |
| Westendorff, Julia | Nein |
Abstimmung: 8 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Die Gemeindevertretung beschließt,
3. | die Empfehlungen der Abwägung über die eingegangenen Anregungen, die der Drucksache GVE/2031/0021 beigefügt sind, sind in der vorgelegten Form eingearbeitet. |
Namentliche Abstimmung:
| Böcher, Manuel | Nein |
| Bördner, Kirsten | Nein |
| Böß, Bernd | Ja |
| Brühl, Maximilian | Nein |
| Clauss, Danny | Enthaltung |
| Dörn, Sebastian | Nein |
| Finger, Ulrich | Ja |
| Gautsch, Maximilian | Ja |
| Hamm, Oliver | Nein |
| Heidger, Alexander | Nein |
| Hönig, Prof. Dr. Michaela | Nein |
| Huttny, Klaus | Nein |
| Jost, Dennis | Nein |
| Knau, Alexandra | Enthaltung |
| Kolb, Uwe | Ja |
| Lenz, Axel | Ja |
| Liesering, David | Nein |
| Nauheim, Katja | Nein |
| Ort, Hans-Willi | Nein |
| Paetzold, Leon | Ja |
| Reichwein, Gerd | Nein |
| Richter, Stephan | Enthaltung |
| Scheid, Christina | Nein |
| Schnierer, Peter | Enthaltung |
| Schütz, Evelyn | Nein |
| Siegmund, Lothar | Ja |
| Weil, Rüdiger | Ja |
| Westendorff, Julia | Nein |
Abstimmung: 8 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Kinderbetreuung in der Gemeinde Selters (Taunus)
| hier: | Darstellung der Kostenentwicklung und Einbringung einer Beitragsanpassung |
Oliver Hamm ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2026;
| hier: | Live-Übertragung der Gemeindevertretung |
Die Sitzungen der Gemeindevertretung werden künftig per Live-Übertragung (z. B. Internet-Livestream) öffentlich zugänglich gemacht.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Live-Übertragung zu prüfen und umzusetzen.
Die Übertragung erfolgt ausschließlich für die öffentlichen Sitzungsteile.
Über die konkrete Ausgestaltung (Plattform, Kameraperspektiven, Beginn der Übertragung, Umgang mit Wortmeldungen) wird im HFA beraten und die Gemeindevertretung vor der dauerhaften Einführung informiert.
Mit den Neuerungen der Hessischen Gemeindeordnung, insbesondere durch den neu gefassten § 52 Absatz 3 HGO, hat der Landesgesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für eine stärkere Digitalisierung kommunaler Gremienarbeit geschaffen. Ziel dieser Regelungen ist es ausdrücklich, die Transparenz, Bürgernähe und Teilhabe an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen zu stärken.
Eine Live-Übertragung der Sitzungen der Gemeindevertretung stellt eine zeitgemäße Erweiterung der bestehenden Öffentlichkeit von Sitzungen dar. Sie ermöglicht insbesondere:
Bürgerinnen und Bürgern, die aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht persönlich anwesend sein können, die kommunalpolitischen Beratungen zu verfolgen, eine Stärkung des demokratischen Verständnisses und des Interesses an der Arbeit der Gemeindevertretung, eine niedrigschwellige Transparenz, ohne den Sitzungsablauf inhaltlich zu beeinträchtigen.
Die HGO steht einer solchen Übertragung nicht entgegen, sofern ausschließlich öffentliche Sitzungsteile übertragen werden und die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Einführung einer Liveschaltung stellt somit einen sinnvollen und zeitgemäßen Schritt dar, um die kommunalpolitische Arbeit der Gemeinde Selters (Taunus) weiter zu öffnen und an moderne Kommunikationsgewohnheiten anzupassen.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung
Entspricht: einstimmig angenommen