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Selterser Kurier
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung im Selterser Kurier

In der öffentlichen 36. Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, 24.06.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 5

Antrag von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern der CDU-, UWE-, SeltersUnion-, SPD- und GRÜNEN-Fraktionen;

hier: Abwahl von Bürgermeister Jan Pieter Subat

Der Antrag, inklusive der notwendigen Unterschriften liegt den Mitgliedern der Gemeindevertretung vor (Anlage Nr. 1 zum Orig.-Protokoll).

Antrag:

Die Unterzeichner, Mitglieder der Fraktionen CDU, UWE, SeltersUnion, SPD und Grünen in der Gemeindevertretung beantragen, unverzüglich eine Sitzung der Gemeindevertretung einzuberufen und den im Betreff genannten Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung zu nehmen. Die Gemeindevertretung soll wie folgt beschließen:

1.

Es wird ein Abwahlverfahren nach § 76 Abs. 4 HGO eingeleitet.

2.

Sollte Herr Bürgermeister Subat nicht binnen einer Woche nach der Beschlussfassung zur Einleitung eines Abwahlverfahrens schriftlich auf eine Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Selters (Taunus) über seine Abwahl verzichten, kommt es gemäß § 76 Abs. 4 HGO zu einem Bürgerentscheid.

3.

Der Tag des Bürgerentscheids wird gemäß §55 Abs. 1 KWG auf den 26. Oktober 2025 festgelegt.

4.

Die Fragestellung des Bürgerentscheides soll lauten: „Stimmen Sie der Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Selters (Taunus), Herrn Jan Pieter Subat, zu?"

Begründung:

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Antrags auf Einleitung eines Abwahlverfahrens nach § 76 Abs. 4 HGO, sehen das Vertrauen in die Amtsführung von Herrn Bürgermeister Subat als grundlegend gestört an. Eine weitere Zusammenarbeit zum Wohl der Gemeinde Selters (Taunus) ist uns nicht möglich.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Es wird ein Abwahlverfahren nach § 76 Abs. 4 HGO eingeleitet.

2.

Sollte Herr Bürgermeister Subat nicht binnen einer Woche nach der Beschlussfassung zur Einleitung eines Abwahlverfahrens schriftlich auf eine Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Selters (Taunus) über seine Abwahl verzichten, kommt es gemäß § 76 Abs. 4 HGO zu einem Bürgerentscheid.

3.

Der Tag des Bürgerentscheids wird gemäß §55 Abs. 1 KWG auf den 26. Oktober 2025 festgelegt.

4.

Die Fragestellung des Bürgerentscheides soll lauten: „Stimmen Sie der Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Selters (Taunus), Herrn Jan Pieter Subat, zu?"

Namentliche Abstimmung:

Bausenwein, Ursula

Ja

Böcher, Manuel

Ja

Böß, Bernd

Ja

Clauss, Michael

Ja

Dörn, Sebastian

Ja

Finger, Ulrich

Nein

Fink, Marcel

Ja

Gautsch, Maximilian

Ja

Hamm, Oliver

Ja

Horz, Georg

Ja

Huttny, Klaus

Nein

Illion, Emilia

Ja

Jost, Dennis

Ja

Kolb, Uwe

Ja

Liesering, David

Ja

Nauheim, Katja

Nein

Ort, Hans-Willi

Nein

Paetzold, Leon

Nein

Reichwein, Gerd

Ja

Richter, Stephan

Ja

Ruckes, Michael

Ja

Rumpf, Martin

Ja

Sandner, Wolfgang

Ja

Schnierer, Peter

Ja

Schütz, Evelyn

Nein

Siegmund, Lothar

Ja

Stath, Günter

Nein

Stath, Ulrich

Ja

Weil, Rüdiger

Ja

Westendorff, Julia

Ja

Abstimmung: 23 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

Vor Beendigung der Sitzung gibt der I. Beigeordnete Jürgen Hundler eine persönliche Erklärung gem. § 25 (2) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Selters (Taunus) ab.