In der öffentlichen 34. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 14.05.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterin oder Stellvertreter
Da die aktuelle Schriftführerin das Ehrenamt niedergelt hat und die stellvertretende Schriftführerin nicht mehr in der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus) tätig ist, muss eine neue Schriftführerin/ein neuer Schriftführer und eine neue Stellvertretung gewählt werden.
Die Gemeindevertretung wählt Michael Urbanke, Bezirksstraße 2, 65618 Selters (Taunus), zum Schriftführer der Gemeindevertretung und Kim Eichhorn, Hasselbacher Weg 14a, 65520 Bad Camberg, als dessen Stellvertreterin.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Ortsgericht Selters I (Niederselters und Haintchen):
hier: Wahl der für die Ernennung vorzuschlagenden Personen
Die Gemeindevertretung beschließt, Marcellus Schönherr, Limburger Str. 27, 65618 Selters (Taunus), als stv. Ortsgerichtsvorsteher und Ortsgerichtsschöffen für die Dauer von zehn Jahren und Stefan Sliwa, Am Mühlbach 2, 65618 Selters (Taunus), als Ortsgerichtsschöffen für die Dauer von fünf Jahren für das Ortsgericht Selters I (Niederselters und Haintchen) dem Amtsgericht für die Ernennung vorzuschlagen.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Ortsgericht Selters III (Münster):
hier: Wahl der für die Ernennung vorzuschlagenden Personen
Der Beigeordnete Weiner ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.
Die Gemeindevertretung beschließt, Volker Weiner, Sonnenstraße 16, 65618 Selters (Taunus), als Ortsgerichtsvorsteher für die Dauer von fünf Jahren, Günter Speck, Bezirksstraße 16, 65618 Selters (Taunus), als stv. Ortsgerichtsvorstehers und Ortsgerichtsschöffen für die Dauer von fünf Jahren sowie Axel Lenz, Sonnenstraße 26, 65618 Selters (Taunus), und Rüdiger Urbanke, Bezirksstraße 2, 65618 Selters (Taunus), als Ortsgerichtsschöffen für die Dauer von jeweils zehn Jahren für das Ortsgericht Selters III (Münster) dem Amtsgericht für die Ernennung vorzuschlagen.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der SPD-Fraktion vom 13.01.2025;
hier: Berichterstattung im Selterser Kurier
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) beschließt, dass strikte "Nein" zu jedweder partei-politischen Äußerung im Amtsblatt "Selterser-Kurier" zu lockern. Eine Verfahrensregel dazu sollte im Sozial-Ausschuss erarbeitet werden. Gerne kann dazu die Expertise des Verlages Linus-Wittich eingeholt werden.
Abstimmung: 3 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Baugrundstück Talblick 13 im Ortsteil Eisenbach
hier: Modalitäten der Bauplatzvergabe sowie Festlegung des Grundstückspreises
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung einen Verkaufspreis in Höhe von 190 €/qm zu empfehlen.
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Grundstückspreis für das Baugrundstück im Baugebiet Schulweg III „Talblick 13“ auf 190 € pro m² festgesetzt wird. Das Baugrundstück wird voll erschlossen, inkl. Kanal- und Wasserleitungshausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, veräußert. Von den Käufern sind die Kosten für Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc. zu tragen.
Eine pauschale Verwaltungsgebühr für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 500 € wird vereinnahmt. Die pauschale Verwaltungsgebühr ist dann fällig, wenn eine verbindliche Bewerbung für einen Bauplatz bei der Gemeinde eingereicht wird. Bei Nichtzahlen der pauschalen Verwaltungsgebühr wird der Bewerber bei der Bauplatzvergabe durch den Gemeindevorstand nicht berücksichtigt. Die pauschale Verwaltungsgebühr wird bei Abschluss eines Vertrages auf den Verkaufspreis angerechnet. Wenn der Bewerber, nach Zahlung der pauschalen Verwaltungsgebühr, aus welchen Gründen auch immer, vom Kaufinteresse zurücktritt, verbleibt die pauschale Verwaltungsgebühr bei der Gemeinde. Sollten mehr Bewerber als Grundstücke vorhanden sein und für einen Bewerber, der die pauschale Verwaltungsgebühr gezahlt hat, keinen Bauplatz mehr zur Verfügung stehen, wird die pauschale Verwaltungsgebühr zurückgezahlt.
Bewerbungen können ausschließlich (innerhalb einer durch den Gemeindevorstand festgelegten, angemessenen Frist) über die Homepage www.freiebaugrundstuecke.de eingereicht werden. Bewerbung per Brief, Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Personen, die ihr Interesse an einem Baugrundstück in der Gemeinde Selters (Taunus) geäußert haben, sollen über den Startpunkt der Vergabeveröffentlichung informiert werden.
Die Kriterien eines Bewerbers, unabhängig des aktuellen Wohnsitzes, werden nach der folgenden Reihenfolge (1. = höchste Gewichtung, 5. = niedrigste Gewichtung) ausgewertet:
| 1. | verheiratet oder Lebensgemeinschaft oder ledig, Kind(er) unter 18 Jahren |
| 2. | verheiratet oder Lebensgemeinschaft |
| 3. | ledig |
| 4. | Bewerber wohnt in Miete |
| 5. | Bewerber ist in Besitz von Wohneigentum |
| 6. | Eingangsdatum |
Bei Gleichheit der vorgenannten Kriterien werden das Eingangsdatum sowie die Uhrzeit (frühere Bewerbung erhält den Vorrang) der Bewerbung berücksichtigt. Sollte auch hier keine Differenzierung möglich sein, wird die Reihenfolge durch den Gemeindeverstand per Losentscheid festgelegt.
In den Kaufvertrag ist eine Baufrist von drei Jahren ab Vertragsunterzeichnung bzw. ab Fertigstellung der Erschließung aufzunehmen. Nach weiteren drei Jahren muss auf dem Grundstück ein bezugsfertiges Wohnhaus entsprechend der Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie den evtl. vorhandenen Bebauungsplanänderungen errichtet sein.
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Veräußerung dieser Grundstücke vorzunehmen.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Kabelverlegung auf gemeindeeigenen Grundstücken zur Anbindung des Solarpark Wallrabenstein
hier: Abschluss eines Nutzungsvertrages
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Selters (Taunus) einen Nutzungsvertrag mit der Fa. ImWind Deutschland GmbH, 55116 Mainz, über die Verlegung der Kabeltrasse vom Solarpark Wallrabenstein bis in das Umspannwerk Niederselters über gemeindeeigene Wegeparzellen abschließt.
Folgende wesentliche Punkte sind in dem Vertrag zu regeln:
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Niederselters;
hier: Aufstellung eines Bebauungsplans mit paralleler Flächennutzungsplanänderung für den Bereich "In der Oberau"
a) Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen im Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Michael Clauss ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters beschließt unter Beachtung des § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) – Abwägungsgebot zwischen öffentlichen und privaten Belangen - die im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren gem. § 3 (1), § 3 (2) und § 4 (2) und 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage zur Drucksache GVE/2026/0181 abzuwägen.
Abstimmung: 19 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 5 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Bildung einer Wasserversorgungskommission;
hier: Wahl der Mitglieder der Gemeindevertretung und der sachkundigen Einwohner
Evelyn Schütz seitens der FWS-Fraktion sowie Peter Schnierer seitens der GRÜNEN-Fraktion stellen den Änderungsantrag, dass kein sachkundiger Einwohner gewählt wird.
Die Gemeindevertretung beschließt, dass kein sachkundiger Einwohner als Mitglied in die Wasserversorgungskommission der Gemeinde Selters (Taunus) gewählt wird.
Abstimmung: 9 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Die Gemeindevertretung wählt folgende Mitglieder in die Wasserversorgungskommission der Gemeinde Selters (Taunus):
oder deren Vertreter, sowie Benjamin Zabel als sachkundigen Einwohner.
Abstimmung: 23 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der FWS-Fraktion vom 02.04.2025;
hier: Geänderte Planung zum geplanten Gewerbegebiet Oberau
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zum geplanten Gewerbegebiet Oberau eine neue, geänderte Planung zu erarbeiten und vorzustellen.
Als Grundlage hierfür sind eine aktuelle, qualifizierte Kosten-/Nutzenanalyse {liegt teilweise bereits vor), heranzuziehen.
Die Planung soll eine Gegenüberstellung mehrerer Varianten beinhalten und die jeweilige Wirtschaftlichkeit (positiv oder negativ) glaubhaft darstellen.
Ziel des Antrages ist es, der Kostenfalle zu entrinnen, die dem Projekt mittlerweile anhaftet. Durch äußere Umstände sind die Herstellungskosten mittlerweile so immens gestiegen, dass mit Kosten für die Gemeinde von 2-3 Millionen gerechnet werden muss. Allein durch die ausgeuferten Herstellungskosten sind die angesetzten Grundstückspreise zwischenzeitlich Makulatur.
Sehr bedauerlich, aber der aufgezeigten Entwicklung muss entgegengewirkt werden, um weitere Belastungen der Haushalte 2026 ff und damit auch der Bürgerschaft in Selters zu vermeiden.
Wir bitten um Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Bauausschuss.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 12 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2025;
hier: "Gewerbegebiet Niederselters"
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle Grundstücksinteressenten des Gewerbegebietes Oberau anzuschreiben und um Abgabe einer verbindlichen Kauf- und Bebauungsabsicht zu bitten. Als Einsendefrist ist ein Termin vor den Sommerferien anzugeben. Nach dem Rücklauf ist zu eruieren, wie mit den ggf. freiwerdenden Flächen umgegangen wird. Beispielsweise eine Vermarktung zu marktgerechten Preisen.
Die interessierten Unternehmer und auch wir als Gemeinde benötigen eine gewisse Planungssicherheit, müssen die Entscheidung „große“ oder „kleine“ Variante treffen. Hierzu sind die Informationen, wer noch interessiert ist und wie ggf. eine weitere Vermarktung ablaufen kann, wichtige Diskussionsgrundlagen. Eine freie Vermarktung eröffnet auch die Chance, die Kosten für die Gemeinde zu reduzieren.
Der Antrag soll im Bauausschuss und HFA beraten, ggf. noch inhaltlich angepasst werden.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 10 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen