Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung im Selterser Kurier
In der öffentlichen 23. Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, dem 19.12.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Eisenbach;
hier: Frühzeitiges Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) BauGB und gemäß § 4 (1) BauGB für den Bereich "In der Flußet - Verlängerung Elisabethenstraße" im zweistufigen Regelverfahren mit paralleler Flächennutzungsplanänderung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) BauGB und gemäß § 4 (1) BauGB für den Bereich "In der Flußet - Verlängerung Elisabethenstraße" im zweistufigen Regelverfahren mit paralleler Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Eisenbach (siehe Lageplan, Anlage zur Drucksache GVE/2021/0096) durchzuführen. Geplant ist die Ausweisung von fünf Baugrundstücken als „Allgemeines Wohngebiet“.
| Abstimmung: | 25 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Entspricht: einstimmig angenommen
Bauleitplanung Gemeinde Selters, Ortsteil Münster
| hier: | Bebauungsplan "Im Münsterfeld II" im Ortsteil Münster |
| a) | Abwägungsbeschluss zu den, im Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise |
| b) | Billigung der Offenlageunterlagen in der vorgelegten Form |
| c) | Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
| 1. | den Sachstand der Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Münsterfeld II“, Ortsteil Münster, sowie die beigefügte Abwägungsempfehlung gemäß Drucksache GVE/2026/0135 zur Kenntnis und beschließt die Fortführung des Verfahrens (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) auf der Grundlage der beigefügten Planungsunterlagen durchzuführen. |
| 2. | Die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanvorentwurf, Begründung und Planunterlagen vorgebrachten Anregungen werden mit folgendem Ergebnis abgewogen: siehe Drucksache GVE/2026/0135 (Abwägung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB). |
| 3. | Die Empfehlungen der Abwägung über die eingegangenen Anregungen, die der Drucksache GVE/2026/0135 als Anlage beigefügt sind, werden in der vorgelegten Form eingearbeitet. |
| 4. | Den Entwurfsunterlagen ist der Umweltbericht beizufügen, der nicht Bestandteil der frühzeitigen Beteiligung war. |
| Abstimmung: | 25 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltungen |
Entspricht: einstimmig angenommen
Grundstückstausch eines Grundstückes in der Gemarkung Niederselters, Flur 2,
Flurstück 129/1 tlw., ca. 46 qm, gegen das Grundstück in der Gemarkung Niederselters, Flur 2, Flurstück 131/3, 39 qm
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Grundstückstauschvertrag mit dem Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Niederselters, Flur 2, Flurstücke 131/3, 39 m², abzuschließen. Dieses Grundstück soll gegen das gemeindliche Grundstück in der Gemarkung Niederselters, Flur 2, Flurstück 129/1 tlw., mit einer noch zu vermessenden Fläche von ca. 46 m², getauscht werden (Lageplan Anlage zur Drucksache GVE/2026/0137).
Alle Kosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.), die durch den Abschluss dieses Vertrages entstehen, trägt der Eigentümer des Flurstückes 131/3, Flur 2, Niederselters. Des Weiteren ist eine eventuelle Differenz der Grundstücksgröße monetär nach Bodenrichtwert auszugleichen.
| Abstimmung: | 27 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Entspricht: einstimmig angenommen