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Selterser Kurier
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse 22. Sitzung Gemeindevertretung

Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung im Selterser Kurier

In der öffentlichen 22. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, dem 15.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 8

Kinderbetreuung in der Gemeinde Selters (Taunus)

hier: Kostenentwicklung und Beitragsanpassung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt bis einschließlich dem Jahr 2030 folgende Stundensätze:

Modell25 h/Woche

(5 h/Tag)

U3

Ü3

Monats-beitrag

Stundensatz

Monats-beitrag

Stundensatz

abzgl. Lafö

Beitrag

Ü3-Kinder in Krippengruppen

Beitrag

Ü3-Kinderin Regel-/AÜ-Gruppen

aktuell

185,00 €

37,00 €

132,00 €

26,40 €

146,45 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2024

195,00 €

39,00 €

139,00 €

27,80 €

149,16 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2025

205,00 €

41,00 €

146,00 €

29,20 €

151,87 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2026

215,00 €

43,00 €

154,00 €

30,80 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2027

226,00 €

45,20 €

162,00 €

32,40 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2028

237,00 €

47,40 €

170,00 €

34,00 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2029

249,00 €

49,80 €

179,00 €

35,80 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2030

262,00 €

52,40 €

188,00 €

37,60 €

0,00 €

0,00 €

Modell30 h/Woche(6 h/Tag)

U3

Ü3

Monats-beitrag

Stundensatz

Monats-beitrag

Stundensatz

abzgl. Lafö

BeitragÜ3-Kinder in Krippengruppen

BeitragÜ3-Kinderin Regel-/AÜ-Gruppen

aktuell

kein Angebot

158,40 €

26,40 €

146,45 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2024

kein Angebot

166,80 €

27,80 €

149,16 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2025

kein Angebot

175,20 €

29,20 €

151,87 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2026

184,20 €

30,70 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2027

193,20 €

32,20 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2028

202,80 €

33,80 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2029

213,00 €

35,50 €

0,00 €

0,00 €

01.01.2030

223,80 €

37,30 €

0,00 €

0,00 €

Modell35 h/Woche(7 h/Tag)

U3

Ü3

Monats-beitrag

Stundensatz

Monats-beitrag

Stundensatz

abzgl. Lafö

Beitrag

Ü3-Kinder in Krippengruppen

Beitrag

Ü3-Kinderin Regel-/AÜ-Gruppen

aktuell

259,00 €

37,00 €

184,80 €

26,40 €

146,45 €

38,35 €

26,40 €

01.01.2024

273,00 €

39,00 €

194,60 €

27,80 €

149,16 €

45,44 €

27,80 €

01.01.2025

287,00 €

41,00 €

204,40 €

29,20 €

151,87 €

52,53 €

29,20 €

01.01.2026

301,00 €

43,00 €

214,20 €

30,60 €

01.01.2027

315,00 €

45,00 €

225,40 €

32,20 €

01.01.2028

329,00 €

47,00 €

236,60 €

33,80 €

01.01.2029

350,00 €

50,00 €

248,50 €

35,50 €

01.01.2030

364,00 €

52,00 €

260,40 €

37,20 €

Modell44,75 h/Woche(8,95 h/Tag)

U3

Ü3

Monats-beitrag

Stundensatz

Monats-beitrag

Stundensatz

abzgl. Lafö

Beitrag

Ü3-Kinder in Krippengruppen

Beitrag

Ü3-Kinderin Regel-/AÜ-Gruppen

aktuell

331,15 €

37,00 €

236,30 €

26,40 €

146,45 €

89,85 €

77,88 €

01.01.2024

349,05 €

39,00 €

248,81 €

27,80 €

149,16 €

99,65 €

82,01 €

01.01.2025

366,95 €

41,00 €

261,34 €

29,20 €

151,87 €

109,47 €

86,14 €

01.01.2026

385,30 €

43,05 €

274,41 €

30,66 €

01.01.2027

404,54 €

45,20 €

288,10 €

32,19 €

01.01.2028

424,77 €

47,46 €

302,51 €

33,80 €

01.01.2029

445,98 €

49,83 €

317,64 €

35,49 €

01.01.2030

468,26 €

52,32 €

333,57 €

37,27 €

Die Beiträge für die Ü3-Kinder in Krippengruppen und in den Regel-/Altersübergreifenden-Gruppen für die Modelle 35 Stunden und 44,75 Stunden pro Woche berechnen sich nach Festsetzung der Landesförderungen für die Jahre 2026 bis 2030 analog den Jahren 2024 und 2025.

Des Weiteren wird festgesetzt, dass, sollte der Gemeindeanteil an den Gesamtaufwendungen für den Bereich Kindertagesstätten in den kommenden Jahren bis 2030 unter 35 % oder über 45 % liegen, eine Neuberechnung der Kostenbeiträge (Stundesätze) durch den Gemeindevorstand erfolgt, und diese der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

Abstimmung:

19 Ja-Stimmen

7 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 9

Forstwirtschaftsplan 2024 der Gemeinde Selters (Taunus);

hier: Beschlussfassung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Forstwirtschaftsplanes der Gemeinde Selters (Taunus) für das Jahr 2024.

Abstimmung:

27 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 10

Haushaltsplan für das Jahr 2024 der Gemeinde Selters (Taunus);

hier: Einbringung und Verweisung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen TOP zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie die Ortsbeiräte der Gemeinde Selters (Taunus).

Abstimmung:

27 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 11

Antrag der CDU-Fraktion vom 18.10.2023;

hier: Erstellung der Energie- und Wärmeplanung und des entsprechenden Förderantrages

Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, schnellstmöglich ein geeignetes Planungsbüro zur Erstellung der Energie- und Wärmeplanung für die Gemeinde Selters (Taunus) zu beauftragen und den damit verbundenen Förderantrag zu stellen.

Begründung:

In Abhängigkeit von ihrer Einwohnerzahl müssen Kommunen bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 eine Energie- und Wärmeplanung vorlegen. Für Kommunen, die schon jetzt diese Planung erstellen lassen, gibt es eine sehr hohe Förderung, die schnellstmöglich zu beantragen ist. Zur Erstellung dieser Planung gibt es derzeit eine Förderung von 90%, im Jahr 2024 eine Förderung von 70%. Die gesetzliche Verpflichtung diese Planungen zu erstellen besteht ohnehin, durch das frühzeitige Handeln kann die Gemeinde Selters (Taunus) in den Genuss von Fördermitteln in beachtlicher Höhe kommen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmung:

27 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 12

Antrag der SPD-Fraktion vom 18.10.2023;

hier: Absage des "Abschlussessens der Gemeindevertretung" im Anschluss an die letzte Sitzung der Gemeindevertretung.

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass im Anschluss an die letzte Sitzung der Gemeindevertretung das so genannte "Weihnachtsessen" (offiziell: Abschlussessen der Gemeindevertretung) nicht stattfinden wird. Über die Verwendung des durch die Absage ersparten Geldes (Sitzungsgelder und Haushaltsmittel) möge die Gemeindevertretung auf Anregungen aus ihrer Mitte entscheiden.

Begründung:

Vor zwei Jahren war - bedingt durch die Corona-Pandemie das so genannte "Weihnachtsessen" abgesagt worden. Die gesparten Gelder wurden verschiedenen wohltätigen Zwecken zugeführt.

Im vergangenen Jahr wurde einem entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion, das veranschlagte Geld für dieses Essen zu spenden, die Zustimmung versagt.

Immerhin wurde der Betrag von 272.- Euro an besagtem Abend als Spende gesammelt und diese Spende auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Auf Anfrage aus der SPD-Fraktion wurden die Kosten des Abschlussessens durch den Gemeindevorstand genau benannt und veröffentlicht.

Auch für das Jahresende 2023 beantragen wir, dass "Abschlussessen" nicht stattfinden zu lassen und den ersparten Betrag zu spenden oder aber - in Zeiten knapper Finanzmittel - anderen Haushaltspositionen zuzuführen.

Ulrich Finger von der SPD-Fraktion stellt folgenden Ergänzungsantrag:

„Die Gemeindevertretung beschließt, dass im Anschluss an die letzte Sitzung der Gemeindevertretung das so genannte "Weihnachtsessen" (offiziell: Abschlussessen der Gemeindevertretung) stattfindet. Die Kosten für das Essen werden von der Gemeinde getragen, die Getränke werden von den Teilnehmenden bezahlt.“

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass im Anschluss an die letzte Sitzung der Gemeindevertretung das so genannte "Weihnachtsessen" (offiziell: Abschlussessen der Gemeindevertretung) stattfindet. Die Kosten für das Essen werden von der Gemeinde getragen, die Getränke werden von den Teilnehmenden bezahlt.

Abstimmung:

3 Ja-Stimmen

20 Nein-Stimmen

4 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass im Anschluss an die letzte Sitzung der Gemeindevertretung das so genannte "Weihnachtsessen" (offiziell: Abschlussessen der Gemeindevertretung) nicht stattfinden wird. Über die Verwendung des durch die Absage ersparten Geldes (Sitzungsgelder und Haushaltsmittel) möge die Gemeindevertretung auf Anregungen aus ihrer Mitte entscheiden.

Abstimmung:

3 Ja-Stimmen

23 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 13

Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.10.2023;

hier: Vereinsförderrichtlinie

Anfrage:

Im Rahmen der anstehenden Haushaltsgespräche wird die Vereinsförderung auch wieder thematisiert. Wir hätten gerne eine Übersicht über die in 2023 seitens der Gemeinde Selters gewährten Zuschüsse im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie, um diese in den Haushaltsberatungen besser einschätzen zu können. Wir fragen daher an, welche Zuschüsse in 2023 gewährt wurden und bitte um Aufstellung jeder Einzelmaßnahme, welche auf Grundlage der Vereinsförderrichtline (10% bzw. 25%) aus 2023 gewährt wurde, nach folgendem Schema:

Name des Vereins

Bezeichnung der Maßnahme/Anschaffung

Gesamtkosten

Zuschussbetrag der Gemeinde

Antwort des Bürgermeisters:

Folgende Einzelmaßnahmen wurden bisher auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie in 2023 gewährt und abgerechnet:

Name des Vereins

Bezeichnung der Maßnahme/Anschaffung

Gesamtkosten

Zuschuss

Kleintierzuchtverein Eisenbach

Neugestaltung der Außenanlage des Vereinsgeländes

2.322,58 €

232,26 €

NABU Gruppe Niederselters

Neugestaltung der Außenanlage des Vereinsgeländes

17.850,00 €

800,00 €

TuS Haintchen

LED-Bühnenbeleuchtung

7.207,97 €

1.801,99 €

Nachrichtlich noch nicht ausgezahlte, zur Verfügung stehende Mittel:

Name des Vereins

Bezeichnung der Maßnahme/Anschaffung

bereitgestellte Mittel

Tennisclub Selters

Anschaffung Tennisnetze

160,00 €

Tennisclub Selters

Anschaffung Schiedsrichterstühle

200,00 €

Tennisclub Selters

Restmittel Container

310,00 €

Kleintierzuchtverein Eisenbach

Sanierung Innenbereich Vereinsheim

682,00 €

Tennisclub Selters

Komplettsanierung Tennisplätze

7.085,00 €

TOP 14

Anfrage der UWE-Fraktion vom 18.09.2023;

hier: Aktueller Sachstand zur Neugestaltung des Friedhofs Eisenbach

Anfrage:

1.

Wie ist der aktuelle Planungsstand?

2.

Wann wird mit den Arbeiten im unteren Bereich des Friedhofs (gegenüber Trauerhalle und auf dem ebenen Gelände parallel zur „Heth“) begonnen?

3.

Wie sind die weiteren Schritte – wie sieht der aktuelle Terminplan aus?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.)

Hinsichtlich der Umsetzung der bestehenden Friedhofskonzepte besteht aktuell noch kein Zeitplan. Dieser ist intern noch zu erstellen und durch den Gemeindevorstand zu verabschieden. Aufgrund der Haushaltlage sollen zuerst Maßnahmen umgesetzt werden, die durch den Bauhof ausgeführt werden können.

Zu 2.)

Wann mit den entsprechenden Arbeiten begonnen wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.

Zu 3.)

Über die weiteren Schritte kann derzeit noch keine Information erteilt werden, ein aktueller Terminplan ist derzeit nicht existent. Es ist geplant, im kommenden Jahr Maßnahmen zu konkretisieren, die ggf. durch den Bauhof umgesetzt werden können.

TOP 15

Anfrage der SeltersUnion vom 18.10.2023;

hier: Entwicklungsstand DLZ

Anfrage:

Die SeltersUnion fragt an, wie weit das DLZ zwischenzeitlich vorangeschritten ist. Ob und inwieweit die Gesellschaft gegründet, ein passendes Grundstück angemietet wurde und wie sich die Kostenentwicklung darstellt.

Im letzten Jahr hieß es, unter Hinweis auf das Protokoll vom 5.5.22 HFA, dass mit Kosten von ca. 75.000 EUR jährlich zu rechnen ist. Wir fragen deshalb an, ob dies heute noch realistisch ist, gerade im Hinblick auf die allgemein nicht unerheblich gestiegenen Kosten in der Bauwirtschaft, sowie der Finanzmittel. Wurden bereits neue Kalkulationen im Hinblick auf den jährlichen Beitrag unserer Gemeinde erstellt?

Wann ist mit der konkreten Umsetzung zu rechnen, z.B. genehmigungsfähiger Plan und Baubeginn?

Antwort des Bürgermeisters:

Zum Entwicklungsstand der Umsetzung des Projektes Feuerwehrdienstleistungszentrum kann zum jetzigen Zeitpunkt folgende Mitteilung gemacht werden:

Wie in der Gemeindevertretersitzung vom 30.03.2023 mitgeteilt, wurde am 24.02.2023 ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen und unterzeichnet. Dieser Vertrag wurde am 04.08.2023 nach Stellungnahme durch die Kommunalaufsicht der beiden Landkreise noch einmal aktualisiert und neu unterzeichnet.

Am 29.09.2023 wurde ein Vormietvertrag mit dem Investor Herrn Hölper durch den Vorsitzenden der Gesellschaft, Frank Groos, unterzeichnet. Da sich die endgültige Bausumme des Gebäudes noch nicht einschätzen lässt, ist auch der Mietpreis noch nicht final bestimmt.

Eine Vorplanung des Gebäudes durch ein Architekturbüro ist abgeschlossen. Aktuell wird die Genehmigungsplanung durchgeführt.

Begleitet wird der Prozess durch die Bürgermeister und der Gemeinde- und Stadtbrandinspektoren aller fünf Kommunen sowie dem Investor. In dieser Runde wird auch die Ausstattung diskutiert, damit das Dienstleistungszentrum zukunftsfähig ist.

Genaue Kosten können im jetzigen Planungsstand noch nicht beziffert werden. Sollten diese für die Gemeinde Selters (Taunus) konkret absehbar werden, wird entsprechend berichtet.

Es ist jedoch abzusehen, dass die jährlichen Mietkosten auf Grund der Zinsentwicklung höher ausfallen werden.

Bezüglich der Frage nach dem Baubeginn ist dieser für das Jahr 2024 vorgesehen, eine Nutzung des Gebäudes wäre somit im Jahr 2025 möglich.

Wolfgang Sandner fragt an, was die Faktoren für den Mietpreis sind. Bürgermeister Jan Pieter Subat erläutert, dass dieser unter anderem an die Bausumme gekoppelt ist.