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Selterser Kurier
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung im Selterser Kurier

In der öffentlichen 27. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 10.07.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 7

Antrag der SPD-Fraktion vom 14.02.2023;

hier: Einführung und Ausgabe eines "Selters-Pass"

Lothar Siegmund von der UWE-Fraktion stellt den Ergänzungsantrag, dass für die Berechtigung des Erhalts des „Selters-Pass“ die Bezieher des ALG I herausgenommen werden sollen. Weiterhin soll der „Selters-Pass“ vorerst für 1 Jahr auf Probe eingeführt werden.

Wolfgang Sandner von der SeltersUnion stellt im Anschluss den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales zurückzuverweisen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Tagesordnungspunkt für weitere Beratungen innerhalb des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Soziales zurückzuverweisen.

Abstimmung: 7 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 10 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Manuel Böcher stellt den Ergänzungsantrag der UWE-Fraktion - unter Berücksichtigung der Herausnahme der Bezieher des ALG I zur Berechtigung des Erhalts des „Selters-Pass“ - zur Abstimmung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Einführung eines „Selters-Pass“ ab dem 01. Januar 2025. Dieser soll Personen zugutekommen, für die eine nachweisliche Bedürftigkeit besteht. Der „Selters-Pass“ soll für die Dauer eines Jahres ausgestellt werden. Zudem wird der „Selters-Pass“ vorerst für 1 Jahr auf Probe eingeführt.

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 8

Ordnungsbehördenbezirk

hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Abschluss der erstellten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirkes zwischen den Gemeinden Brechen und Selters (Taunus) zuzustimmen.

Abstimmung: 23 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 10

Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus)

hier:

Bebauungsplan "Im Münsterfeld II" im Ortsteil Münster

a)

Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen im Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

b)

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs.1 BauGB

c)

Beschluss der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes als Satzung gem. § 9 Abs.4 BauGB i.V.m. § 91 HBO

d)

Bekanntmachung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Beschluss:

a)

Die Beschlussempfehlungen zu den, während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Anregungen zum o.g. Verfahren, die als Anlage beigefügt sind, werden in der vorgelegten Form beschlossen.

Anlage zur Drucksache GVE/2026/0145:

-

Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange

-

Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

-

Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit

b)

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägungsbeschlüsse wird der Bebauungsplan „Im Münsterfeld II“, bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen und Begründung, mit Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des Bebauungsplanes und Ergebnis der Umweltprüfung.

Anlage zur Drucksache GVE/2026/0145:

-

Sitzungsvorlage Begründung und Umweltbericht

-

Sitzungsvorlage Planunterlagen Bebauungsplan „Im Münsterfeld II“ und Bestandsplan

Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.

c)

Die im Bebauungsplan gemäß § 91 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden im Sinne des § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

d)

Der Bebauungsplan „Im Münsterfeld II“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Gemeindeverwaltung wird angewiesen, die entsprechenden Schritte zu veranlassen.

Gem. § 10 Abs. 4 BauGB ist für den Bebauungsplan „Im Münsterfeld II“ eine zusammenfassende Erklärung zu erstellen und den Planunterlagen zu jedermanns Einsicht beizufügen.

Nach Rechtskraft sind die Planunterlagen online der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Abstimmung: 23 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 11

Richtlinien der Gemeinde Selters (Taunus) zur Förderung der örtlichen Vereine und Organisationen (Vereinsförderungs-Richtlinien)

hier: Neufassung der Richtlinien

Dennis Jost von der CDU-Fraktion stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuverweisen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Tagesordnungspunkt für weitere Beratungen innerhalb des Haupt- und Finanzausschusses zurückzuverweisen.

Abstimmung: 27 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 12

I. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragsstellenplan für das Jahr 2024 der Gemeinde Selters (Taunus);

hier: Beschlussfassung

Bürgermeister Subat teilt den Mitgliedern der Gemeindevertretung folgendes mit:

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde beschlossen, den Stellenplan ab EG 10 auf den Ist-Zustand der tatsächlich besetzten Stellen zu ändern. Dies bedeutet, dass die ursprünglich mit EG 12 vorgesehene Stelle der Bauamtsleitung auf EG 11 im Zuge des Nachtragsstellenplans geändert wird, da der Stelleninhaber in dieser eingruppiert ist.

Diese Stelle soll neu ausgeschrieben werden, und um potentielle Bewerber für diese Stelle zu erhalten, bittet der Gemeindevorstand darum, die Eingruppierung für die Stelle des Bauamtsleiters weiter in der EG 12 beizubehalten.

Gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeinde Selters (Taunus) stellt Bürgermeister Subat im Namen des Gemeindevorstandes folgenden Ergänzungsantrag zum Nachtragsstellenplan:

Die Gemeindevertretung beschließt, die im Zuge der Beratung des Haupt- und Finanzausschusses vorgesehene Anpassung des Stellenplans ab Entgeltgruppe 10 in den Ist-Zustand, dahingehend zu berücksichtigen, dass die Stelle der Bauamtsleitung weiter in der Entgeltgruppe 12 zu belassen wird.

Lothar Siegmund von der UWE-Fraktion stellt im Anschluss folgenden weiteren Änderungsantrag:

Erläuterung:

Durch unterjährige Umgruppierungen wird ein Nachtragshaushalt notwendig. Im Rahmen dieses Nachtragshaushaltes sollen auch zwei Stellen (1x Hauptamt von EG 13 auf EG 12, 1x Bauamt von EG 12 auf EG 11) heruntergesetzt werden.

Begründung:

Die nicht besetzten Stellen sind im Haushaltsplan buchhalterisch nicht aktiviert, d. h. sie verursachen bei Vakanz keine Kosten. Daher ist es nicht notwendig, diese Stellen im Rahmen des Nachtragshaushaltes herunterzusetzen.

Die Sätze im Vorbericht zur I. Nachtragshaushaltssatzung und zum I. Nachtragsstellenplan der Gemeinde Selters (Taunus) für das Jahr 2024 „Eine Stelle im Hauptamt wird von der EG 13 auf die EG 12 herabgesetzt. Ebenso wird eine Stelle in der Bauverwaltung von EG 12 auf EG 11 heruntergesetzt.“ sollen gestrichen werden.

Zu erwartende Kosten:

keine

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Nachtragshaushalt unter Berücksichtigung der Höhergruppierungen im Bereich Finanzverwaltung (1x EG 11 auf künftig EG 12 und einmal EG 7 auf künftig EG 8). Alle übrigen Stellen bleiben wie bisher eingruppiert.

Peter Schnierer von der GRÜNEN-Fraktion stellt folgenden weiteren Änderungsantrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuverweisen.

Evelyn Schütz von der FWS-Fraktion stellt im Anschluss einen weiteren Änderungsantrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und den Stelleplan im Rahmen der Beratung für den Haushaltsplan 2025 wieder aufzugreifen.

Wolfgang Sandner von der SeltersUnion nimmt Stellung zu den vorliegenden Ergänzungs- und Änderungsanträgen und schließt sich seitens seiner Fraktion dem Antrag des Gemeindevorstandes an.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Manuel Böcher stellt den Ergänzungsantrag vom Gemeindevorstand, vorgetragen durch Bürgermeister Subat, zur Abstimmung:

1. Stellenplan

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Nachtragsstellenplan der Gemeinde Selters (Taunus), unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen im Haupt- und Finanzausschuss, für das Haushaltsjahr 2024. Die im Zuge der Beratung des Haupt- und Finanzausschusses vorgesehene Anpassung des Stellenplans ab Entgeltgruppe 10 in den Ist-Zustand, wird dahingehend geändert, dass die Stelle der Bauamtsleitung weiter in der Entgeltgruppe 12 belassen wird.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

Aufgrund dieses Beschlusses sind die weiteren Änderungsanträge seitens der UWE-Fraktion, der GRÜNEN-Fraktion und der FWS-Fraktion obsolet.

2. Haushaltssatzung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmung: 24 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 13

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 12.06.2024;

Naturnahe Grünflächen / Grünflächenmanagement

Rüdiger Weil von der SPD-Fraktion teilt mit, dass die drei Anträge der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung von der GRÜNEN-Fraktion gemeinsam behandelt werden sollten und bei allen der Bauhof miteinbezogen werden soll.

David Liesering von der CDU-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag:

Das im Rahmen des Antrages zu beauftragende Konzept ist mit Kosten verbunden. Diese sollen von der Verwaltung ermittelt werden und im Ausschuss mitgeteilt werden. Aufgrund dessen wird der Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 12.06.2024 zurück in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales zurückverwiesen.

Beschluss:

Das im Rahmen des Antrages zu beauftragende Konzept ist mit Kosten verbunden. Diese sollen von der Verwaltung ermittelt werden und im Ausschuss mitgeteilt werden. Aufgrund dessen wird der Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 12.06.2024 zurück in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales zurückverwiesen.

Abstimmung: 11 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept vorzustellen, mit dem Ziel gemeindeeigene Flächen, die nicht verpachtet sind, nach Möglichkeit naturnah zu bewirtschaften. Für Grünflächen die nicht als naturnah anzusehen sind (zBsp. Sogenannte Schottergärten) sollen Vorschläge zu Umgestaltung eingebracht werden. Aspekte der Biodiversität, speziell auch dem Insektenschutz, sollen bei der Veränderung des Grünflächenmanagements einbezogen werden. Falls es noch kein Grünflächenmanagement gibt, soll in diesem Zuge ein Grünflächenmanagement etabliert werden. Mögliche Fördermittel hierzu sollen beantragt werden.

Entwickelte Konzepte sollen im Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales zur Erstellung eines Beschlussvorschlags für die Gemeindevertretung vorgestellt werden. Im Anschluss sollen die Vorschläge in der Gemeindevertretung beraten, und Beschlüsse gefasst werden.

Abstimmung: 19 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

Anmerkung der Verwaltung:

Die Verweisung des Antrages der GRÜNEN-Fraktion vom 14.02.2023; hier: Naturnahe Grünflächen, wurde in der Gemeindevertretersitzung am 15.03.2023 mehrheitlich abgelehnt. Lt. § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Selters (Taunus), kann dieselbe Antragstellerin oder derselbe Antragsteller, bei Antragablehnung, diesen frühestens nach einem Jahr erneut einbringen. Dies ist hier gegeben.

TOP 14

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 12.06.2024;

hier: Gärtnerin/Gärtner für den Bauhof

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt im Bauhof eine Planstelle für eine geeignete gärtnerische Fachkraft vorzusehen.

Nach Möglichkeit soll eine freie, bereits vorgesehene Planstelle entsprechend besetzt werden, diese im Rahmen der normalen Fluktuation zeitnah eingeplant werden, oder im nötigsten Fall als zusätzliche Planstelle im Haushaltsentwurf für 2025 vorgesehen werden.

Der Antrag soll an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden.

Abstimmung: 4 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 15

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 12.06.2024;

hier: Pilotprojekt ökologische Grünfläche - Dreschplatz Münster

David Liesering teilt seitens der CDU-Fraktion mit, dass aufgrund des Beschlusses zu TOP 13 dieser Antrag als obsolet anzusehen ist.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Dreschplatz in Münster zu einer naturnahen ökologischen Grünfläche umzuwandeln. Mit Unterstützung geeigneter Planer:innen sollen Möglichkeiten und geeignete Pflanzen eruiert, und die Fläche entsprechend angelegt werden. Die Maßnahmen sollen im Wesentlichen durch den Bauhof durchgeführt werden. Eine Bürgerbeteiligung sollte ebenfalls angeboten werden. Für Pflanzen, Saatgut und Beratungsleistung werden Kosten von ca.5.000 € erwartet, die aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt werden sollen. Fördermittel zur Senkung der finanziellen Belastung sollen beantragt werden.

Der Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Soziales verwiesen.

Abstimmung: 6 Ja-Stimmen 20 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 16

Anfrage der FWS-Fraktion vom 12.06.2024;

hier: Wasser-Versorgungsleitungen aus Blei

Anfrage:

Im Gesamtgebiet der Gemeinde befinden sich noch Wasser-Versorgungsleitungen aus Blei.

Sukzessive werden diese bereits ausgetauscht.

1.

Wie hoch ist die derzeitige Anzahl bestehender Trinkwasserleitungen oder Teilstücke, bei denen der Werkstoff Blei verbaut ist in der Gemeinde?

2.

In welcher zeitlichen Abfolge werden Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei in der Gemeinde ausgetauscht?

3.

Wie hoch belaufen sich die zu erwartenden Kosten für den weiteren Austausch?

4.

Welche Kosten davon, kommen auf a) die Gemeinde und b) die Hausbesitzer zu?

5.

Sind bereits Mittel im Haushalt 2024 dafür vorgesehen und in welcher Höhe?

Antwort des Bürgermeisters:

1.

Laut Mitteilung der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG befinden sich in der gesamten Gemeinde Selters (Taunus) noch ca. 25 Blei-Hausanschlüsse.

2.

Der Austausch erfolgt jährlich nach Möglichkeit der technischen Umsetzung.

3.

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 150.000 € netto.

Anmerkung der Verwaltung:

Im Bereich Wasserversorgung ist die Gemeinde Selters (Taunus) vorsteuerabzugsberechtigt, so dass hier nur „Netto-Kosten“ anfallen.

4.

Davon entfallen ca. 110.000 € auf die Gemeinde Selters (Taunus) und 40.000 € werden von den jeweiligen Eigentümern erstattet.

5.

In den Haushalten der Gemeinde Selters (Taunus) wurden als Standardtitel seit mehreren Jahren Gelder zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2024 stehen hier noch rd. 68.500 € zur Verfügung. Die darüber hinaus benötigten Mittel werden in den folgenden Jahren bereitgestellt.