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Selterser Kurier
Ausgabe 30/2026
Nachrichten aus der Gemeinde
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Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Der Landkreis Limburg-Weilburg hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (z. B. Bächen, Flüssen und Seen) ab dem 21. Juli 2026 bis auf Weiteres untersagt ist.

Die Regelung dient dem Schutz der Gewässer und ihrer Tier- und Pflanzenwelt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Vorgaben zu beachten und sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.

Die vollständige Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Selters (Taunus) unter www.selters-taunus.de sowie auf der Internetseite des Landkreises Limburg-Weilburg unter www.landkreis-limburg-weilburg.de.