In der öffentlichen 35. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 02.07.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Kabelverlegung auf gemeindeeigenen Grundstücken zur Anbindung des Solarpark Würges
hier: Abschluss eines Nutzungsvertrages
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Selters (Taunus) einen Nutzungsvertrag mit der Fa. ABO Energy GmbH & Co. KGaA, 65195 Wiesbaden, über die Verlegung der Kabeltrasse vom Solarpark Würges über die gemeindeeigene Wegeparzellen Flur 8, Flurstücke 95/10, 95/11 und 116 abschließt.
Folgende wesentliche Punkte sind in dem Vertrag zu regeln:
Abstimmung: 23 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Nutzungsvertrag für den alten Sportplatz im Ortsteil Niederselters;
hier: Antrag der LSG Goldener Grund
Martin Rumpf ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Nutzungsvertrag für den „Alten Sportplatz“ Niederselters zwischen den Vereinen Mir Sein Seldersch sowie LSG und der Gemeinde Selters (Taunus), rückwirkend zum 01.07.2025, mit einer Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen. Der Vertrag wird zusätzlich mit einer stillschweigenden Vertragsverlängerungsoption versehen, die den Vertrag nach Ablauf der 30-Jahres-Frist automatisch um jeweils ein Jahr verlängert, wenn nicht einer der Vertragsparteien nach Vertragsablauf sechs Monate zum Jahresende schriftlich kündigt. Der Gemeinde soll aus wichtigem Grund vertraglich ein einseitiges, außerordentliches Kündigungsrecht zugesichert werden.
Abstimmung: 21 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der UWE-Fraktion vom 01.05.2025;
hier: Änderung der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Selters (Taunus)
Antrag:
Die Gemeinde Selters (Taunus) ändert die Straßenbeitragssatzung und führt wiederkehrende Beiträge ein.
Erläuterung:
In Hessen sind die Straßenausbaubeiträge seit 2013 keine Pflicht mehr, sondern unterliegen einer Kann-Bestimmung des Kommunalabgabengesetzes (§ 11 KAG Hessen). Dennoch waren viele finanzschwache Gemeinden durch die Kommunalaufsicht gezwungen, Beiträge zu erheben, um ihren Haushalt auszugleichen.
Mit dem am 7. Juni 2018 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen hat der Gesetzgeber eine Beitragserhebungspflicht der Gemeinden für Straßenbeiträge ausgeschlossen sowie Verbesserungen eingeführt, die direkt den betroffenen Bürgern zugutekommen. So ist bei einem einmaligen Straßenbeitrag eine Ratenzahlung nicht mehr nur bei einem „berechtigten Interesse“ möglich. Zudem kann die Gemeinde auf Antrag jetzt festlegen, dass die Beitragsschuld in maximal 20 statt bisher 5 Jahren zurückzuzahlen ist (§11 Abs. 12 KAG). Der Zinssatz wurde von 3% auf 1% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz abgesenkt. Der Basiszinssatz liegt mit Stand 01.01.2024 bei 3,62%.
Die Gemeinden haben also die Entscheidungsfreiheit, ob sie einmalige bzw. wiederkehrende Straßenbeiträge erheben oder ob die Straßen bei einem Verzicht auf Beitragserhebung mit anderen Mitteln saniert werden. Die Gemeinden dürfen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen), der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben. Entscheidet eine Gemeinde sich satzungsrechtlich für eine Beitragserhebung, so hat sie festzulegen, ob sie die Kosten als einmalige Beiträge von den Eigentümern der an der sanierten Straße liegenden Grundstücke fordert oder stattdessen die Kosten als wiederkehrende Beiträge auf größere Abrechnungsgebiete verteilt. Es besteht für die Gemeinden zusätzlich die Möglichkeit, den Gemeindeanteil bei der Kostentragung aufzustocken und so die Belastung der Straßenanlieger zu senken. Mögliche Abrechnungsgebiete bei wiederkehrenden Beiträgen sind z.B. Ortsteile. Bei der Erhebung wiederkehrender Beiträge werden die Straßensanierungskosten also auf eine größere Personenanzahl verteilt; somit ist die Belastung für den einzelnen Grundstückseigentümer geringer. Die Beiträge werden für die Jahre, in denen die Straßensanierung in dem Abrechnungsgebiet realisiert wird, festgelegt. Falls Grundstückseigentümer in den Jahren zuvor bereits Straßenbeiträge geleistet hatten, sieht das KAG eine Anrechnung vor, wobei die Einzelheiten in der örtlichen Satzung geregelt werden.
Kommunale Satzungen legen fest, wie die Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Die Satzungen definieren unter anderem die beitragspflichtigen Maßnahmen, die Abrechnungsgebiete sowie die konkreten Berechnungsmodalitäten.
Mit Stand Januar 2024 erheben 185 Gemeinden keine Straßenbeiträge, 53 Gemeinden wiederkehrende Beiträge und 183 Gemeinden einmalige Straßenbeiträge.
Die Gemeinden haben mit der Richtlinie für das Verfahren zu Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz zum pauschalen Ausgleich der Kosten bei der Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen (Kostenausgleichsrichtlinie) die Möglichkeit, für die erstmalige Einführung oder die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Dies gilt für die Fälle, wenn Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge nicht vor dem 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.
Begründung:
Da rein anwohnerbezogene Beiträge zur Straßensanierung Einzelhaushalte finanziell überfordern und zur Aufgabe ihres Wohneigentums nötigen können, sollte die Gemeinde Selters hier einen Riegel vorschieben und die Lasten von Straßensanierungen auf alle Bürger verteilen – gemäß des Kollektiv- und Versicherungsprinzips. So ist gewährleistet, dass keine unbotmäßigen und extremen Kosten nur den Anwohnern einer Straße – sondern moderate und dafür dauerhafte Lasten allen Bürgern der Gemeinde – im Sinne der Solidarität und des Gemeinwohls, auferlegt werden.
UWE möchte verhindern, dass Anwohner ohne entsprechende Rücklagen – insbesondere auch ältere Bürgerinnen und Bürger oder junge Familien, die gerade erst ein Haus oder Wohneigentum erworben haben, durch die eventuell notwendige Sanierung der anliegenden Straße genötigt sind, Kredite aufzunehmen oder gar ihr Eigentum veräußern zu müssen. Stundung oder Ratenzahlung sind finanztechnisch nichts anderes als eine Form von „wiederkehrenden Beiträgen“. Eine solidarische Verteilung auf alle Schultern und die Finanzierung von Straßensanierungsmaßnahmen aus einem gemeinschaftlichen Topf kann helfen, eine solche Notlage gar nicht erst entstehen zu lassen.
Der Antrag soll zur Beratung in den HFA verwiesen werden.
Zu erwartende Kosten:
| - | Sachkosten für Schreib- und Kopierarbeiten sowie Information der Bürger |
| - | Umstellung der EDV |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 23 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.06.2025
hier: SeltersPass
Anfrage:
Im vergangenen Jahr hat die SPD-Fraktion die Einrichtung eines „Selters-Pass“ gefordert. Ziel ist es, sozial bedürftigen Personen einen leichteren und vor allem unbürokratischeren Zugang zu verschiedenen lokalen Hilfsangeboten zu gewähren. Die Gemeindevertretung Selters/Taunus folgte dem Antrag, obwohl von verschiedener Seite die Befürchtung geäußert wurde, dass die ausstellende Behörde damit überlastet würde.
Seit Anfang 2025 wird der „Selters-Pass“ angeboten. Er gilt jeweils für das Kalenderjahr.
Unsere Fragen:
| 1. | Wie viele „Selters-Pässe“ wurden ausgestellt? |
| 2. | Für wie viele Personen sind die Pässe gültig (Partner, Kinder)? |
| 3. | Kam es zu der befürchteten Überlastung der ausstellenden Behörde? |
| 4. | Wenn ja. Wie wurde damit umgegangen? |
| 5. | Auf welchen Wegen wird für den „Selters-Pass“ geworben? |
| 6. | Gibt es Bestrebungen, die Zahl der Partner auszuweiten – beispielsweise durch den Kleiderladen „Anziehpunkt“ in Bad Camberg? |
| 1. | Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden insgesamt 17 Selters-Pässe ausgestellt. |
| 2. | Jeder der Selters-Pässe ist nur für die im Selters-Pass angegebene Person gültig (aktuell 10 Erwachsene und 7 Kinder). |
| 3. | Zu Beginn des Jahres war die Nachfrage sehr hoch, sodass es eine zusätzliche Belastung dargestellt hat. Im weiteren Verlauf des Jahres hat die Nachfrage abgenommen. |
| 4. | Die täglich anfallenden Aufgaben des Einwohnermeldeamtes wurden priorisiert bearbeitet. Die Anträge und dazugehörigen Unterlagen der Selters-Pässe wurden angenommen und zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. am Nachmittag, wenn kein Publikumsverkehr mehr vorhanden war) überprüft. Die Selters-Pässe wurden dann den antragstellenden Personen per Post zugesandt. |
| 5. | Die Einführung des Selters-Passes wurde im Kurier und auf der Homepage veröffentlicht. Die Formulare (Antrag und Merkblatt) sind auf der Homepage unter Rathaus & Politik à Bürgerservice à Formulare zu finden. Außerdem ist das Merkblatt im Rathaus ausgelegt, sodass die Bürger es sich vor Ort durchlesen und bei Interesse mitnehmen können. |
| 6. | Im Kleiderladen „Anziehpunkt“ in Bad Camberg kann der Selters-Pass bereits vorgelegt werden. Weitere Partner sind aktuell nicht geplant. |
In der öffentlichen 34. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 14.05.2025 wurden neben den bereits veröffentlichten Beschlüssen folgende Anfragen beantwortet:
Anfrage der FWS-Fraktion vom 02.04.2025;
hier: Bus-Haltestellen des ÖPNV
Anfrage:
Zu behindertengerechten Ein- und Ausstiegen an den Bus-Haltestellen des ÖPNV in den jeweiligen Ortsteilen unserer Gemeinde fragen wir an:
| Zu 1.) | Im Rahmen eines Ausbauprogrammes der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (VLDW), wurde im Jahr 2019 in allen Kommunen des Landkreises jeweils eine Bushaltestelle, konform der derzeit geltenden Richtlinien, barrierefrei ausgebaut. In der Gemeinde Selters (Taunus) betraf das die Bushaltestelle „Kirchstraße“ (in Richtung Niederselters) im Ortsteil Eisenbach. |
| Zu 2.) | In der Gemeinde Selters (Taunus) ist die Bushaltestelle „Kirchstraße“ (in Richtung Niederselters) im Ortsteil Eisenbach derzeit die einzige Bushaltestelle, welche gemäß aktuellen Richtlinien als barrierefrei gilt. Die Bushaltelle „Bezirksstraße/ Ortsmitte“ (in Richtung Weilmünster) im Ortsteil Münster gilt als bedingt barrierefrei, da die Bauweise nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht. |
| Zu 3.) | Bisher wurde kein weiteres Ausbauprogramm seitens der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (VLDW) aufgelegt und es ist, nach derzeitigem Kenntnisstand, auch in naher Zukunft ein solches nicht vorgesehen. Seitens der Gemeinde Selters (Taunus) besteht derzeit keine Kenntnis über eine Notwendigkeit, welche der Gemeindeverwaltung aus der Mitte der Bevölkerung zugetragen wurde. |
| Zu 4.) | Es bestehen derzeit keine Planungen zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen. Solche können jedoch jederzeit in Erwägung gezogen werden, wenn der Gemeindeverwaltung nachweisliche Kenntnisse über entsprechende Problematiken vorliegen. Etwaige Planungen bzw. eine eventuelle Durchführung entsprechender Baumaßnahmen bedürfen darüber hinaus der entsprechenden Mittelbereitstellung der Gemeindevertretung. |
Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 02.04.2025;
hier: Optimierungsmaßnahmen für Abläufe, Zusammenarbeit, Effektivität und Effizienz
Anfrage:
An zahlreichen Beispielen aus der jüngsten Vergangenheit lässt sich ableiten, dass Abläufe und Zusammenarbeit in und zwischen den gemeindlichen Gremien sowie teilweise auch innerhalb und mit der Verwaltung nicht optimal laufen. Inzwischen zeichnen sich erhebliche finanzielle Risiken und anstehende Rechtsstreitigkeiten sowie lang überfällige Maßnahmen ab, und treffen auf unzureichende finanzielle Mittel und knappe personelle Ressourcen.
Hiermit bitten wir um eine aussagekräftige und ausreichend detaillierte Darstellung wie diese Missstände, in welchem Umsetzungszeitraum, beseitigt werden sollen.
Wie soll konstruktiv mit den konträren Vorstellungen der verschiedenen Akteure aus den verschiedensten Gruppen {Fraktionen, Gremien, Bürgermeister, Amtsleitern, Verwaltung,.. ) umgegangen, bzw. die vorhandenen Kompetenzen genutzt werden?
Warum wird dem wiederholten Vorschlag nach Bildung einer Kommission nicht nachgekommen, um die verschiedensten Interessenbereiche und Kompetenzen in einem vertraulichen Gremium (Zusammenschluss aus Experten) zu bündeln, um die Unstimmigkeiten aufzulösen und die Dinge auf den Weg zu bringen?
Welches andere zulässige Gremium könnte in gleicher Weise agieren?
Können und sollen externe Experten hinzugezogen werden?
Was sind die alternativen Lösungsansätze aus diesem Dilemma, und wann ist mit ersten Umsetzungen und Erfolgen zu rechnen?
Wer setzt dies maßgeblich um und trägt die Verantwortung für die notwendigen Maßnahmen?
Wie sollen unzulässige Buchungen, ohne Beauftragung zukünftig verhindert werden?
Wie soll eine funktionsfähige Aufgaben-, Termin-, und Kostenkontrolle gewährleistet werden?
Die Anfrage der GRÜNEN Selters wurde seitens der Verwaltung an den HSGB zur Prüfung übergeben, mit der Fragestellung, inwieweit diese Anfrage zulässig ist. Hierbei wurde rückgemeldet, dass Problematik und Fragestellung nicht konkret sind und einige Punkte der Anfrage entsprechend nicht beantwortet werden können.
Seitens des HSGB wurde dementsprechend angeraten nur die konkret bestimmbaren Bestandteile der Anfrage zu beantworten.
1. Warum wird dem wiederholten Vorschlag nach Bildung einer Kommission nicht nachgekommen, um die verschiedenen Interessensgebiete und Kompetenzen in einem vertraulichen Gremium (Zusammenschluss aus Experten) zu bündeln, um die Unstimmigkeiten aufzulösen und die Dinge auf den Weg zu bringen?
Der Gemeindevorstand ist dem Wunsch der Fraktionsvorsitzenden vom 02. April 2025 nachgekommen und hat die Bildung einer Kommission zum Thema „Wasserversorgung“ beschlossen. Weitere Vorschläge zur Bildung einer Kommission sind nicht bekannt.
2. Welches andere zulässige Gremium könnte in gleicher Weise agieren?
Sofern Themen im Geschäftsgang sind, können diese in den Ausschüssen beraten und diskutiert werden. Hierbei kann für die Beratung der Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt werden, sofern die Voraussetzungen gem. § 52 Abs. 1 HGO vorliegen. Bei nicht öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse sind die in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse in einer öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
3. Können und sollen externe Experten hinzugezogen werden?
In einer Kommission ist es beispielsweise vorgesehen, dass sachkundige Einwohner durch die Gemeindevertretung in das Gremium gewählt werden können. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass innerhalb der Kommission zu einzelnen Fragen und Themen entsprechende Experten hinzugezogen werden können.