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Selterser Kurier
Ausgabe 35/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung

In der 20. Sitzung derGemeindevertretung am Mittwoch, 19.07.2023, wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 6

Schöffenwahl 2023 für die Geschäftsjahre 2024-2028;

hier: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Landgericht Limburg für die Schöffenwahl 2023 für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 folgende Vorschlagsliste vorzulegen.

Name

Vorname

Böcher-Speck

Alexandra

Dr. Fröhlich

Thomas

Dr. Sieberichs

Nicola

Hauptvogel

Reiner

Hofmann

Stefan

Horz

Georg

Huss

Stefan

Köhler

Stefanie

Marterer

Frank

Nazem Schariflou

Mehdi

Urbanke

Rüdiger

Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 7

Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Selters (Taunus)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Selters (Taunus) zum 01.03.2023.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 10

Radwegnetz Laubustalradweg

Peter Schnierer von der Grünen-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag:

„Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Bauabschnitt 2 vom Hochbehälter „Umsetzer", wo der 1. Bauabschnitt bereits ausgeführt ist, „Links dem Selterser Weg" entlang der Königshecke (Grenzweg Gemarkung Münster/ Eisenbach) zum Lago Alfredo geführt bzw. gebaut werden soll. Im Rahmen der dafür vorgesehenen Haushaltmittel, kann somit der Ausbau dieses Streckenabschnitts erfolgen.

Nachdem der weitere Verlauf von Münster nach Wolfenhausen mit dem Fürsten zu Wied und der Gemeinde Weilmünster abgestimmt sind, erfolgt die weitere Planung und Kostenermittlung.

Der Entwurf für diese weiteren Bauabschnitte, sowie die Kosten, werden anschließend in den zuständigen Ausschüssen beraten und fließen in die Haushaltsplanung ein.“

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Bauabschnitt 2 vom Hochbehälter „Umsetzer", wo der 1. Bauabschnitt bereits ausgeführt ist, „Links dem Selterser Weg" entlang der Königshecke (Grenzweg Gemarkung Münster/ Eisenbach) zum Lago Alfredo geführt bzw. gebaut werden soll. Im Rahmen der dafür vorgesehenen Haushaltmittel, kann somit der Ausbau dieses Streckenabschnitts erfolgen.

Nachdem der weitere Verlauf von Münster nach Wolfenhausen mit dem Fürsten zu Wied und der Gemeinde Weilmünster abgestimmt sind, erfolgt die weitere Planung und Kostenermittlung.

Der Entwurf für diese weiteren Bauabschnitte, sowie die Kosten, werden anschließend in den zuständigen Ausschüssen beraten und fließen in die Haushaltsplanung ein.

Abstimmung: 4 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Trassenführung bzw. der Bauabschnitt 2 vom Hochbehälter „Umsetzer“, wo der 1. Bauabschnitt bereits ausgeführt ist, „Links dem Selterser Weg“ entlang der Königshecke (Grenzweg Gemarkung Münster/ Eisenbach) zum Lago Alfredo geführt bzw. gebaut werden soll. Der Anschlusspunkt erfolgt an die ursprüngliche Trasse in der Nähe der Bezirksstraße. Ein Plan der Trasse ist der Drucksache GVE/2026/0115 als Anlage beigefügt.

Die Trasse in der Gemarkung von Münster für den Laubustalradweg ist damit festgelegt und mit dem notwendigen Ausbau kann nach und nach begonnen werden. Seitens der Verwaltung werden Angebote für den Ausbau der ersten Teilstücke eingeholt. Mit Fürst zu Wied muss noch eine Vereinbarung abgeschlossen werden, dass der Radweg entlang des Waldrandes bzw. Laubusbaches zwischen der Ortslage von Münster sowie der Gemeindegrenze nach Wolfenhausen, über dessen Eigentum führen darf. Die Wege sind bereits vorhanden, müssen jedoch baulich und im Hinblick auf die Verkehrssicherung durch die Gemeinde Selters (Taunus) unterhalten werden.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 5 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 11

Antrag der UWE-Fraktion vom 26.06.2023;

hier: Kindergartengebühren

Antrag:

Zeitnahe Information der Fraktionen zur Beratung über die Kostenentwicklung und Verweisung in den HFA mit dem Auftrag, dort einen Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung zu erarbeiten.

Erläuterung:

Wie UWE in Erfahrung bringen konnte, hat die Verwaltung eine Aufstellung über die Kostenentwicklung der Kindergartengebühren erarbeitet. Wir bitten darum, diese Aufstellung zeitnah an die Fraktionen zu verteilen, damit diese im HFA beraten und ein entsprechender Beschlussvorschlag erarbeitet werden kann.

Begründung:

Die Verteilung und Beratung sollte zügig geschehen, damit eventuelle Veränderungen der Kindergartengebühren bei den anstehenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden können.

Zu erwartende Kosten:

keine

Beschluss:

Die GVE bittet die Fraktionen über die Kostenentwicklung bei Kindergartengebühren zu informieren. Der Tagesordnungspunkt wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 13

Antrag der Grünen-Fraktion vom 26.06.2023;

hier: Aufforstung von Alleen

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufforstung der Lindenallee beginnend am Bahnhof Niederselters bis zum Ortsausgang Niederselters (in Richtung Oberselters). Bisher gefällte oder dem Sturm zum Opfer gefallene Alleenbäume sollen an ihrer ursprünglichen Stelle ersetzt werden. Dazu soll die vorhandene Lindenart bestellt und die Kosten in den nächsten Haushalt 2024 eingestellt werden.

Der Antrag soll in den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales verwiesen werden und dort vor den nächsten Haushaltsverhandlungen abgestimmt werden.

Begründung:

Bereits vor dem letzten Unwetter fehlten circa 15 Linden der Allee. Weitere sind vor einigen Tagen dem Wind zum Opfer gefallen. Um die historische Allee, naturschutzrechtlich ein Naturdenkmal, zu erhalten, müssen jetzt dringend neue junge Bäume in die vorhandenen Lücken gesetzt werden!

Alleen stehen sowohl bundes- als auch landesrechtlich unter Schutz. Eingriffe sind verboten und eine Fällung darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung erfolgen. In dem Fall sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

In früheren Aufzeichnungen wird von weiteren ortsbildprägenden Naturdenkmälern in Niederselters gesprochen, über deren Erhalt ebenfalls im Umweltausschuss diskutiert werden kann (Baumbestand in der Anlage am Emsbach, Lindenallee an der Daubornerstraße, Lindenallee zwischen Obere Wiesenau und Börnchen).

Mögliche Förderungsgelder für Sanierungen von Altalleen sollen im Ausschuss ermittelt werden. Spenden oder Baumpartnerschaften können ebenso diskutiert werden.

Beschluss:

Die GVE verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales.

Abstimmung: 27 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 15

Anfrage der FWS-Fraktion vom 26.06.2023;

hier: Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Bad Camberg, Selters (Taunus), Brechen

Anfrage:

Hinsichtlich der Antworten zu unserer Anfrage vom 14.02.2023 haben sich weitere Fragen ergeben, zu denen wir um Auskunft bitten:

Lt. Auskunft des BM in der GV-Sitzung vom 15.03.2023 sollte zu der von uns erfragten Kostenermittlung eine genaue Auflistung erfolgen.

-

Wann ist mit dieser Auflistung zu rechnen?

Weiterhin fragen wir an:

-

Wieviel Mitarbeiter sind in der Gemeinde für das Ordnungsamt - Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung - tätig (Vollzeit, Teilzeit)?

-

Gibt es darunter Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen mit der nötigen Ausbildung zum Hilfspolizeibeamten, um im Außendienst eingesetzt zu werden?

-

Werden alle Produkte damit abgedeckt oder sind evtl.7 Fachbereiche ausgegliedert?

-

Welche Anschaffungen müssten bei selbständiger Übernahme des Außendienstes, der derzeit durch den gemeinsamen Ordnungsamtsbezirk bedient wird, zusätzlich zur vorhandenen Hardware erfolgen?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1. und 5.)

Die Kosten für die Anschaffung eines Dienstfahrzeuges, Uniformierung, eventuellen Aus- und Fortbildungen sowie Personal belaufen sich für das Jahr 2024 nach aktuellen Schätzungen auf ca. 44.500 € und für das Jahr 2025 und darüber hinaus auf ca. 151.000 €. Bei einem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk mit der Gemeinde Brechen und einer damit einhergehenden Kostenteilung entstehen somit Kosten, in Höhe von ca. 22.250 € für das Jahr 2024 und ca. 75.500 € für das Jahr 2025 und darüber hinaus.

Zu 2.)

In dem Produktbereich ist ein Mitarbeiter in Vollzeit tätig.

Zu 3.)

Der Mitarbeiter verfügt nicht über eine erforderliche Ausbildung, um als Hilfspolizeibeamter tätig zu sein.

Zu 4.)

Die Hilfspolizeibeamten der Stadt Bad Camberg sind im Rahmen des aktuellen Ordnungsbehördenbezirkes für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs zuständig.

TOP 16

Anfrage der SeltersUnion-Fraktion vom 26.06.2023,

hier: Sportstätten/Sportplätze in der Gemeinde Selters (Taunus)

Anfrage:

In der Gemeinde sind in allen Ortsteilen Sportplätze vorhanden, die zum Teil Eigentum der Gemeinde, aber sich auch in Vereinseigentum befinden. Nach Abschluss der neuen Nutzungsverträge bittet die SeltersUnion folgende Fragen zu beantworten:

1.

Wie sind die Eigentumsverhältnisse der Sportplätze in allen Ortsteilen?

2.

Zahlt die Gemeinde Selters den Sportvereinen Gelder für die Unterhaltung der Sportplätze und Sportstätten?

3.

Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Leistungen? Und wie beteiligen sich die Vereine?

4.

Wie ist die Nutzung des Sportplatzes im Ortsteil Münster nachdem der Spielbetrieb eingestellt wird?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.)

Die Sportplätze in Niederselters, Eisenbach und Münster befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Eigentümer des Sportplatzes in Haintchen ist der TuS Haintchen 1902 e.V.

Zu 2.)

Aufgrund bestehender Nutzungs- und Pflegeverträge zahlt die Gemeinde den Vereinen Entgelte für die Unterhaltung der Sportplätze und Sportstätten. Für die Pflege des Sportplatzes in Münster erhält die Gemeinde vom Sportverein 1945 Münster ein monatliches Entgelt.

Zu 3.)

Sportplatz NDS

Sportverein 1924 e.V. Niederselters

153,39 €/Jahr

Pflege der Außenanlage

2.750 €/Jahr

Rasenpflege

LSG Goldener Grund Selters/Ts. e.V.

1.500 €/Jahr

Pflege der Kunststoffbahn

Beauftragte Firma

430,10 €/Jahr

Pflegearbeiten

Sportplatz ESB

TuS Eisenbach 1923 e.V.

4.200 €/Jahr

Rasenpflege

1.500 €/Jahr

Pflege der Grünflächen am Hang (Gästezuschauer) sowie rund um den Naturrasenplatz

1.500 €/Jahr

Pflege des Parkplatzes inkl. Hanggrünflächen zum Sportplatz sowie zur Straße

Sportplatz MST

Gemeinde Selters (Taunus) von Sportverein 1945 Münster

200 €/Monat

(2.400 €/Jahr)

Pflegearbeiten

Beauftragte Firma

1.294,12 €/Quartal

(5.176,50 €/Jahr)

Rasenpflege

Sportplatz HAI

TuS Haintchen 1902 e.V.

200 €/Monat

(2.400 €/Jahr)

Weiterleitung Nutzungsentgelt D1 Funkturm

Gemeinde Selters (Taunus) von Deutsche Funkturm GmbH

300 €/Monat

(3.600 €/Jahr)

Nutzungsentgelt D1 Funkturm

Mit Schreiben vom 04.07.2023 beantragt der Sportverein 1924 e.V. Niederselters - auch stellvertretend für die beiden anderen nutzenden Vereine Turnverein 1905 e.V. Niederselters und LSG Goldener Grund Selters/Ts. e.V. - im Rahmen der Gleichbehandlung die Entgelte für die Pflege des Sportplatzes den Entgelten des TuS Eisenbach 1923 e.V. anzupassen.

Da mit den bisherigen Konditionen kaum die Fixkosten gedeckt werden konnten, wären das für die Pflege des Rasens (vertikutieren, düngen und mindestens zweimal die Woche mähen) 4.200 € im Jahr und für die Pflege der Außenlage (inkl. Halbmond, Parkplatzumrandung und Heckenschnitt) 3.000 € im Jahr. Durch die Anpassung kann die beauftragte Firma zukünftig kostendeckend arbeiten.

Zu 4.)

Im Selterser Kurier vom 14.06.2023 wurde bekannt gemacht, dass eine Kooperation zwischen dem Sportverein 1945 Münster e.V. und dem Hundesportverein Taunushunde e.V. Selters besteht, bei der ein Teil des Sportgeländes als Trainings- und Übungsareal für die Vereinsaktivitäten zur Verfügung gestellt wird. Hierfür wurde eine entgeltliche Nutzungsvereinbarung getroffen. Die Aktivitäten des Sportvereins (AH-Fußball und JSG-Spiele) werden dadurch nicht beeinträchtigt.

TOP 17

Anfrage der SeltersUnion vom 26.06.2023;

hier: Mitteilung über den Zustand Brunnenmauer

Anfrage:

Die Mauer vor dem Brunnengelände in Niederselters ist seit vielen Jahren marode, der Putz weist deutliche Schäden auf, was auch schon mehrfach Thema in der Vergangenheit gewesen ist. Aus diesem Grund sowie zur Gesamtübersicht bittet die SeltersUnion die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:

Fragen zur erstmaligen Herstellung:

1.

Wann wurde die Mauer erstmalig hergestellt?

2.

Welche Büros haben das Projekt betreut und welche Firma hat die Leistung durchgeführt?

3.

Welche Materialien (Stein, Putz, Abdichtung etc.) wurden verwendet und wurde die Mauer fachgerecht hergestellt?

4.

Wie hoch waren die Kosten für die Herstellung und gab es dafür Fördergelder/Zuschüsse?

5.

Kann ein Plan zur Verfügung gestellt werden, der die Art der Ausführung zeigt?

Fragen zur erstmaligen Sanierung:

6.

Wann wurde die Mauer saniert, nachdem Schäden am Putz aufgetreten sind?

7.

Die Ursache liegt augenscheinlich an eindringender Feuchtigkeit aus dem Untergrund. Welche Maßnahmen wurden bei der Sanierung ergriffen, damit dies verhindert wird?

8.

Welches Büro hat die Sanierung begleitet und durch wen wurden die Arbeiten ausgeführt?

Aktueller Zustand/weitere Verfahrensweise:

9.

Wann ist eine Sanierung der mittlerweile sehr unansehnlichen Brunnenmauer geplant?

10.

Die Ursache für das Schadensbild des Putzes scheint durch die Sanierung nicht behoben worden zu sein. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, damit dies nicht mehr geschieht?

11.

Welche Kosten kommen auf die Gemeinde zu und muss die Gemeinde die entstehenden Kosten komplett tragen?

12.

Liegt hier ein Planungs- oder Ausführungsfehler vor, da mutmaßlich das falsche Material verwendet wurde?

13.

Kann die Leistung ggf. durch den Bauhof erbracht werden oder muss diese von einem Unternehmen hergestellt werden?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.)

Die Gesamtanlage wurde 1907 durch die Preußische Brunnenverwaltung als damaliger Eigentümer erbaut. Sie ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Zu 2.)

Dies ist nicht zu beantworten da ausreichende Informationen zur erstmaligen Errichtung der Brunnenmauer nicht vorliegen.

Zu 3.)

Angaben zu verwendeten Materialien und Ausführung der erstmaligen Herstellung können nicht gemacht werden, siehe Punkt 2.

Zu 4.)

Angaben zu Kosten der erstmaligen Herstellung liegen nicht vor, siehe Punkt 2.

Zu 5.)

Pläne zur Freiflächenplanung des Mineralbrunnens im Rahmen der Sanierung 2010 können zur Verfügung gestellt und im Bauamt eingesehen werden.

Zu 6.)

Die Brunnenmauersanierung fand in den Jahren 2013/2014 statt.

Zu 7.)

Nach damaligen Erkenntnissen wurden folgende Möglichkeiten für das Eindringen von Feuchtigkeit in das Mauerwerk festgestellt: durch Gefälle der Erschließung und ein nicht Vorhandensein einer Rinne sowie fehlender Abdichtung der oberen Abdeckung (Betonfertigteil). Welche Maßnahmen im Zuge der damaligen Sanierung geplant wurden, können anhand eines Detailplans in der Verwaltung eingesehen werden.

Zu 8.)

Ein Frankfurter Unternehmen hatte den Auftrag zur Sanierung der Gesamtanlage. Die Arbeiten an der Brunnenmauer erfolgte durch einen ortsansässigen Subunternehmer.

Zu 9.)

Eine genaue Terminierung zur Sanierung der Brunnenmauer wurde noch nicht festgelegt.

Zu 10.)

Erforderliche Maßnahmen werden gemeinsam mit Fachfirmen und der Denkmalschutzbehörde erörtert.

Zu 11.)

Eine sachlich- und fundierte Aussage zu den entstehenden Kosten ist erst nach Ausschöpfen aller Faktoren die für eine Kostenschätzung erforderlich sind, möglich; darunter fallen z. B. Auflagen des Denkmalschutzes und mögliche Fördermaßnahmen.

Zu 12.)

Die Sanierung der Brunnenmauer erfolgte in den Jahren 2013/2014 mit Unterstützung eines Sachverständigen. Gewährleistungsansprüche sind verjährt.

Zu 13.)

Eine Leistung durch den Bauhof könnte nur in Form von punktuellen Ausbesserungen erfolgen. Bei einer grundhaften Sanierung ist die Gemeinde Selters (Taunus) öffentlicher Auftraggeber und unterliegt somit dem geltenden Vergaberecht.

TOP 18

Anfrage der SeltersUnion-Fraktion vom 26.06.2023;

hier: Wiederherstellen der Baumallee in der Brunnenstraße in Niederselters

Antrag:

Die Brunnenstraße ist seit der Sanierung Anfang des vergangenen Jahres in einem sehr guten Zustand. Begleitet wurde die Sanierung immer von dem Thema „Wiederherstellung der Baumallee“. Durch die Verwaltung wurde bereits vor Jahren ein Plan erstellt und nach unseren Informationen auch durch den Gemeindevorstand beschlossen. Folgende Fragen bitten wir zu beantworten:

1.

Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen, bzw. wann soll damit begonnen werden?

2.

Stehen hierfür Gelder im Haushaltsplan zur Verfügung?

3.

Wird das Projekt durch die Verwaltung und den Bauhof umgesetzt, oder sollen hier Externe Unternehmer hinzugezogen werden? Wenn ja welche Büros bzw. Firmen?

4.

Wann kann verbindlich mit der Fertigstellung der Baumallee gerechnet werden?

5.

Gibt es dazu eine Bürgerinformation oder werden Einzelgespräche mit Anwohnern geführt, um die ggf. neuen Standorte abzustimmen?

6.

Welche Kosten entstehen insgesamt, um die Allee wiederherzustellen?

7.

Welche Baumarten werden verwendet und sind diese für den Standort „Bürgersteig/Straße“ geeignet?

8.

Wie erfolgt die Ausführung der geplanten Baumstandorte? Werden sie von ihrer Dimension größer? Wird mit Wurzelschutz gearbeitet?

9.

Im Zusammenhang mit dem Straßenbau sowie der Baumallee stand auch die Parksituation in der Brunnenstraße im Gespräch. Wann ist mit der Markierung/Kenntlichmachung der Parkflächen zu rechnen?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1. und 4.)

Die Wiederherstellung der Allee in der Brunnenstraße ist für den Herbst 2023 geplant. Die Bäume wurden bei einer Baumschule für den Herbst 2023 bestellt.

Zu 2.)

Ja, Gelder stehen im Haushaltsplan für das Jahr 2023 zur Verfügung.

Zu 3.)

Die Wiederherstellung der Baumallee soll durch den gemeindeeigenen Bauhof stattfinden.

Zu 5.)

Es sind keine neuen Standorte geplant. Lediglich an den Stellen, an welchen die Baumscheibe die Zufahrt eines Grundstückes beeinträchtigt, werden die Baumscheiben minimal angepasst.

Zu 6.)

Die Kosten können aktuell nicht beziffert werden.

Zu 7.)

Für die Wiederherstellung der Baumallee wird die Säulenhainbuche (carpinus betulus) „Lukas“ verwendet. Diese Baumart ist die schmalste Form der Säulenhainbuche und ist für die Verwendbarkeit im Straßenraum geeignet.

Zu 8.)

Eine größere Dimension ist nicht geplant. Ein Wurzelschutz ist ebenfalls nicht geplant, da dieser bei der bestellten Baumart nicht notwendig ist. Die Ausbildung der Wurzeln geht bei der bestellten Baumart in die Tiefe, sodass weder die Straße noch der Gehweg gefährdet ist.

Zu 9.)

Die Markierung der Parkflächen sind für August 2023 geplant. Die Firma hierfür ist bereits beauftragt.

TOP 19

Anfrage der Grünen-Fraktion vom 26.06.2023;

hier: Wiederherstellung der Allee in der Brunnenstraße

Anfrage:

Wie ist der Sachstand bezüglich der Wiederherstellung der Allee in der Brunnenstraße?

Wann werden welche Bäume wo nachgepflanzt?

Passen die ausgewählten Bäume in das ortsprägende Bild der bisherigen bzw. früheren Allee?

Bleibt der frühere Charakter der Allee erhalten bzw. wird dieser wieder hergestellt?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.)

Die Wiederherstellung der Allee in der Brunnenstraße ist für den Herbst 2023 geplant. Die Bäume wurden bei einer Baumschule für den Herbst 2023 bestellt.

Zu 2. bis 4.)

Die alten Baumscheiben sollen wieder in Betrieb genommen werden und die bestehenden Bäume werden aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht ebenfalls ersetzt. Bestellt wurde die Baumart Säulenhainbuche carpinus betulus „Lukas“. Diese Art der Säulenhainbuche wird zwischen 6 und 10 m hoch und 2 m breit. Sie ist die schmalste Form der Säulenhainbuche. Durch die Bepflanzung wird der frühere Alleecharakter wiederhergestellt.

TOP 20

Anfrage der Grünen-Fraktion vom 26.06.2023;

hier: Sachstand Fließpfadkarten/ Starkregengefahrenkarten

Anfrage:

Nachdem die Fließpfadkarten Online vorgestellt und den Fraktionen zur Verfügung gestellt wurden, möchten wir die Frage stellen, wie der weitere Verlauf gedacht ist.

Kommt das Thema automatisch zeitnah in einen zuständigen Ausschuss, oder ist ein Antrag oder Beschluss seitens der Gemeindevertretung notwendig? Falls nein, wer muss was veranlassen?

Kann die Thematik so rechtzeitig in den zuständigen Gremien behandelt werden, dass eine entsprechende Position im nächsten Haushaltplan vorgesehen werden kann?

Wurden bereits mögliche Kosten und geeignete Dienstleister für die Erstellung von Starkregengefahrenkarten ermittelt?

Welche Fördermittel gibt es, und wann müssen diese beantragt werden?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.)

Das Thema Fließpfadkarte ist mit der Vorstellung und anschließenden Kartenübergabe vorerst abgeschlossen.

Wenn anschließend das Erstellen einer Starkregengefahrenkarte gewünscht wird, sollte im Rahmen einer Ausschusssitzung die Notwendigkeit diskutiert und mithilfe der vorliegenden Fließpfadkarte Gebiete abgegrenzt werden. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass im Rahmen des Projekts 100 Wilde Bäche in den nächsten Jahren einige Veränderungen in den Einzugsgebieten des Laubusbachs und des Eisenbachs stattfinden werden. Deshalb ist die Empfehlung der Gemeindeverwaltung mit einer näheren Betrachtung der Gefährdung bei Starkregenereignissen noch zu warten.

Zu 2.)

In Anbetracht der Vorbereitungszeit für die Maßnahme und der Bearbeitungszeit eines möglichen Förderantrags wird, im Falle einer gewünschten Umsetzung, voraussichtlich erst eine Position im Haushaltsplan 2025 notwendig.

Zu 3.)

Nein.

Zu 4.)

Über die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen kann jederzeit eine Förderung beantragt werden. Förderquote von 80-100 %.

TOP 21

Anfrage der Grünen-Fraktion vom 26.06.2023;

hier: Kommunaler Wärmeplan

Anfrage:

Ist es vorgesehen zeitnah einen kommunalen Wärmeplan für unsere Gemeinde zu erstellen, oder erstellen zu lassen?

Bei Antragstellung bis zum Jahresende besteht die Möglichkeit die förderfähigen Kosten zu 90 bis 100% erstattet zu bekommen. Ist es vorgesehen diese mögliche Förderung in Anspruch zu nehmen?

Kann die Entscheidung und Beantragung durch den Vorstand erfolgen, oder ist eine Entscheidung durch die Gemeindevertretung notwendig?

Wird der Vorstand ggf. den notwendigen Antrag für eine rechtzeitige Abwicklung in die Gremien zur Entscheidung einbringen?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.)

Dies ist aktuell nicht vorgesehen.

Zu 2.)

Die Beantragung von verfügbaren Fördermitteln ist bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen stets vorgesehen.

Zu 3.)

Falls gewünscht, stellt die Fraktion einen Antrag an die Gemeindevertretung. In einer der nächsten Sitzungen wird der Antrag dann besprochen und entweder darüber entschieden, oder die Thematik in einen Ausschuss verwiesen.

Zu 4.)

Siehe oben.

TOP 22

Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.06.2023;

hier: Sachstandsbericht "Renaturierung Emsbach vom Börnchen Richtung Emsbachanlage

Anfrage:

In der Sitzung des Ortsbeirates am 22.06.2020 – also vor 3 Jahren – steht in der Niederschrift, dass 2021, eher 2022 mit dem Vorhaben begonnen werden könne. Nun haben wir 2023 und wir fragen an:

-

Wann wird mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen?

-

Ist die Verzögerung Schädlich für die doch beachtlichen Förderungen, die seinerzeit in Aussicht gestellt wurden?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1. und 2.)

Das oben beschriebene Projekt ist geplant, sobald die personelle Situation im Bauamt geregelt ist. Die vorhandenen Fördergelder für das Projekt wurden in das Haushaltsjahr 2023 übertragen, sodass hier keine Nachteile entstehen.

TOP 23

Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.06.2023;

hier: Verzögerungen / Mängel beim neuen Kindergarten - Information der Gemeindevertreter

Anfrage:

Manche Fraktionsmitglieder wurden von Bürgern auf Verzögerungen, Brandschutzmängel usw. angesprochen. Leider konnten wir keine Auskunft geben.

-

Warum wurden die Gemeindevertreter / Mandatsträger nicht über Verzögerungen / Baumängel in Kenntnis gesetzt?

-

Welche Verzögerungen sind entstanden?

-

Sind durch die Mängel und deren Beseitigung Mehrkosten entstanden?

  • Wenn ja, wenn trägt diese bzw. wie wirken sich diese Mehrkosten auf die zukünftigen Entgelte der Gemeinde aus?

-

Wie ist die Haftungslage bei solchen Planungsfehlern?

Antwort des Bürgermeisters:

Bauherr und verantwortlich für die Abwicklung der Baustelle ist der Verein Lahn Kinder Krippen e. V. (eingetragener Verein). Seitens der Verwaltung wurde der Verlauf der Bauabwicklung durch unterschiedliche Personen des Bauamtes begleitet. Und der Gemeindevorstand hat eine Baubesichtigung vorgenommen.

Da wie eingangs erwähnt die Lahn Kinder Krippen e. V. der Bauherr ist, habe ich diese um Stellungnahme zu ihrer Anfrage gebeten, diese lautet wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Subat, mit Datum vom 01.06.2023 wurde uns die Betriebserlaubnis für den Kindergarten erteilt. Eine Betriebserlaubnis wird nur erteilt, wenn alle behördlichen Auflagen, nicht nur die Brandschutzauflagen, erfüllt sind und das Gebäude mangelfrei ist.

Die Verlängerung der Bauzeit ist als Folge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs und durch die damit verbundenen Personalerkrankungen und Materialengpässe hinlänglich bekannt. Weiterhin wurden für die Änderungswünsche der Gemeinde z.B. die Photovoltaikanlage und die damit verbundenen Lieferprobleme erheblich mehr Zeit benötigt.

In den gemeindlichen Gremien haben wir auf Wunsch im Laufe der Bauzeit berichtet, das gemeindliche Bauamt war bei den Ortsterminen zugegen und über den Selterser Kurier haben wir die Öffentlichkeit über den Bauverlauf bzw. Bautenstand immer wieder informiert.

Der Kindergarten wurde zwischenzeitlich von unseren Mitarbeiter*innen, Eltern und vor allem den Kindern begeistert in Beschlag genommen. Die Kita Auenland reagiert mit dem pädagogischen Ansatz nach Johann Sebastian Kneipp, mit einer klaren, Gliederung des Gebäudes und einem reizt armen Innen- und Außenbereich auf die Anforderungen der neuen Generation.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich noch einmal bei Ihnen, den Mitarbeiter*innen des Bauamtes und der Gemeindeverwaltung für die gute Zusammenarbeit bedanken. Außerdem gilt mein Dank den Architekten, Ingenieuren und Firmen für die geduldige und hervorragende Leistung in einer außergewöhnlichen Zeit.“

TOP 24

Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.06.2023;

hier: Immobilienbesitz der Gemeinde

Anfrage:

-

Welche Immobilien befinden sich derzeit im Besitz der Gemeinde Selters (Taunus)?

-

Bei Gebäuden und Grundstücken bitte die derzeitige Nutzung angeben, auch die Vermiet-/Verpachtungssituation.

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1. und 2.)

Niederselters

DLRG Heim

Erbbaupachtvertrag

DLRG

Schwimmbadgebäude

Rathaus

Altes FWGH Niederselters

Pachtvertrag

Verschönerungsverein NDS

Gebäude Alois-Born-Str.

Erdgeschoss Cafe

1. Obergeschoss

Vermietet

2. Obergeschoss

Flüchtlingswohnung

Mineralbrunnen

Haustrunk/Brunnenmusuem

Veranstaltungsräume

Mietvertrag Kinderkrippe

LKK

Archivgebäude

Geschichtsverein Niederselters

Feuerwehrgerätehaus/Bauhof

Bauhof (ehemals Wingender)

Halle und Baracke

Hackschnitzelanlage

Eisenbach

Altes Postgebäude

Mietvertrag

Bäckerei Heck

Keller, Lager Wasserversorgung

Altes Rathaus

Kellergeschoss

Flüchtlingsunterkunft

Erdgeschoss/Sitzungsraum

Senioren Eisenbach/MGV

Obergeschoss

Pfadfinder, Senioren Einst und Jetzt

Anbau altes Rathaus

Mietvertrag

KSK Limburg

Gebäude Bachstr. 15

war angedacht für FFW Eisenbach (Leerstand)

Feuerwehrgerätehaus

Kindertagestätte

Münster

Altes Rathaus

Sitzungsraum

Geschichtsverein Münster, Museum

Mehrzweckhalle

Nutzungsvertrag

TV Münster

Altes Feuerwehrgerätehaus

derzeit Leerstand

Feuerwehrgerätehaus

Kindertagesstätte

Haintchen

Alte Schule

Vereins- und Bürgerbegegnungszentrum

Schulstall

Feuerwehrgerätehaus

Kindertagesstätte

Mietvertrag

LKK

Ansonsten diverse Zweckbauten, wie Gebäude der Wasserversorgung, Grillhütten, Toilettenhäuser, Leichenhallen etc.

Im Besitz der Gemeinde Selters (Taunus) befinden sich derzeit 2.192 Grundstücke mit rd. 350 ha. Von diesen Grundstücken sind derzeit 182 Grundstücke mit einer Größe von insgesamt rd. 560.000 m² mit Pacht-, Erbbaupacht- oder Gestattungsverträgen belegt.

Für das Jahr 2023 sind derzeit rd. 26.800 € an Pachteinnahmen und rd. 26.500 € an Mieteinnahmen gebucht.